Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Anrufmaschinen: Höhere Strafen gegen unerlaubte Telefonwerbung

Auch Telefonwerbung mit Anrufmaschinen kann durch ein neues Gesetz, das ab heute gilt, mit Bußgeldern belegt werden. Es drohen Strafen von 300.000 Euro, wenn denn die Urheber gefunden werden können.
/ Achim Sawall
18 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Bundesnetzagenturchef Jochen Homann (Bild: Wolfgang Rattay/Reuters)
Bundesnetzagenturchef Jochen Homann Bild: Wolfgang Rattay/Reuters

Durch ein neues Gesetz kann die Bundesnetzagentur wirksamer gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Die neue Regelung tritt am 9. Oktober 2013 in Kraft. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nun Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro möglich.

Die strengeren Regelungen zur unerlaubten Telefonwerbung sah der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) als wichtigen Teilerfolg. Der Bußgeldrahmen wird versechsfacht. Sogenannte Gewinnspieldiensteverträge bedürfen künftig generell der Textform. Das Problem der unerlaubten Werbeanrufe in anderen Bereichen werde dadurch allerdings nicht behoben.

Auch Telefonwerbung mit automatischen Anrufmaschinen gilt damit als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern belegt werden. Die Bundesnetzagentur hatte hier bereits die Abschaltung von einzelnen Rufnummern angeordnet und Fakturierungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen, doch die Verbraucherzentralen verzeichneten weiter viele Beschwerden. "Ich freue mich, dass der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen deutlich erhöht hat. Auch wir haben uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt. Unseriösen Werbetreibenden droht damit eine angemessene Geldbuße" , betonte Jochen Homann(öffnet im neuen Fenster) , Präsident der Bundesnetzagentur.

Firmen, die auf illegales Telefonmarketing setzen, versuchen, ihre Spuren sorgfältig zu verwischen. Verbraucher sollen der Bundesnetzagentur bei Beschwerden das Datum des Anrufs, die angezeigte Rufnummer, das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung oder den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, mitteilen.


Relevante Themen