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Routenplaner: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zu Abofallen

Wenn ein Onlineangebot zu einer Zahlung verpflichtet, die Gegenleistung aber wertlos ist und das Abo nicht klar erkennbar ist, handelt es sich um versuchten Betrug. Dies hat der Bundesgerichtshof nun ziemlich klar formuliert.
/ Nico Ernst
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Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bild: Bundesgerichtshof)
Bundesgerichtshof in Karlsruhe Bild: Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision gegen eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung abgelehnt. Der Beklagte hatte einen Routenplaner mit einer auch vom Gericht sogenannten "Abofalle" betrieben. Zuvor war der Mann vom Landgericht Frankfurt verurteilt worden, beim BGH wollte er eine Aufhebung des Urteils erreichen.

Seiner Meinung nach handelte es sich weder um Betrug, noch sei den Nutzern der Seite Schaden entstanden. Dies sieht der BGH aber ganz anders. Die Richter sagen in einer Mitteilung zum Urteil(öffnet im neuen Fenster) sehr deutlich, dass "die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert" .

Bei dem Angebot handelte es sich um einen Routenplaner, zu dessen Nutzung man sich erst mit Name und Anschrift registrieren musste. Beim Klick auf "Route berechnen" schloss man ein Abo für drei Monate zu rund 60 Euro ab. Darauf wurde nur in einem kleinen Text am Ende der Seite hingewiesen, den viele Surfer nach Darstellung des BGH nur durch Scrollen hätten sehen können. Das, so die Richter, "stelle eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB dar."

Zudem, so der BGH weiter, sei "die Gegenleistung in Form einer dreimonatigen Nutzungsmöglichkeit für den Nutzer praktisch wertlos" gewesen. Damit sei auch der vom Angeklagten bestrittene Vermögensschaden gegeben gewesen. Die Richter beschreiben auch, wie die Nutzer des Routenplaners unter Druck gesetzt worden waren: Neben Zahlungserinnerungen erhielten einige Abonnenten auch Schreiben von Rechtsanwälten, in denen mit einem Eintrag bei der Schufa gedroht wurde.

Die Abofallen waren vor dem Jahr 2010 zu einer regelrechten "Onlineplage" geworden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband damals sagte . Es mehrten sich dann aber die Prozesse, in denen es mehrere Urteile gegen die Betreiber gab – dabei wurde in der Regel der Betrugsversuch festgestellt. Erst Anfang 2012 beschloss die Bundesregierung ein Gesetz gegen solche Machenschaften, das zuvor als " Button-Lösung " bekanntwurde. Seitdem müssen kostenpflichtige Angebote im Internet klar gekennzeichnet werden.


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