EuGH: Onlinekäufer müssen echten Ticketpreis sofort sehen können
Preise für Flugtickets auf Onlineplattformen müssen von Anfang an inklusive Steuern und Gebühren angegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 15. Januar 2015 entschieden(öffnet im neuen Fenster). Der Verbraucherzentralen Bundesverband (VZBV) hatte gegen Air Berlin in Deutschland geklagt, weil im Jahr 2008 Flugpreise ohne Zuschläge angezeigt worden waren. Der Bundesgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof bei der Auslegung von EU-Recht um Hilfe ersucht.
Mit seinem Urteil hat der Gerichtshof entschieden, dass der zu zahlende Endpreis im elektronischen Buchungssystem bei allen angezeigten Angeboten sofort sichtbar sein muss. Dies ergebe sich aus dem EU-Recht, um den Nutzern eine effektive Vergleichbarkeit der "Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste" zu ermöglichen.
Air Berlin erklärt, die Vorwürfe seien inzwischen überholt. Ein Test der Zeitschrift Clever reisen (Ausgabe 1/2015) ergab(öffnet im neuen Fenster) dagegen, dass oft bei der Flugbuchung Endpreise weiterhin am Anfang nicht ersichtlich seien.
Die Hälfte der Fluganbieter fiel bei der Preisberechnung durch. Es seien während der Buchung weitere Kosten für Service und Bezahlgebühren aufgeschlagen worden. "Durch diese Preismasche bekommen die Portale optisch bessere Platzierungen bei Preisvergleichen", sagte Clever-reisen-Chefredakteur Jürgen Zupancic. Nervend und kostentreibend seien auch die Einblendungen von Servicepaketen und Reiseversicherungen, die sich automatisch verlängern. Beim Service-Test der Hotlines konnten bis auf zwei Ausnahmen die Flugportale überzeugen. Gute Noten gab es von Clever reisen bei den Flugpreisen für die Anbieter Expedia, One-two-trip und Ebookers. Negativ fielen Airline-direct, Bravofly, Flug.de, Fluege.de und Opodo auf.