Microsoft: PCFritz Windows-7-Product-Key-Versand "zumindest fragwürdig"
Die Vorgehensweise von PC Fritz, Kunden den Product Key vorab zuzusenden, wenn diese auf Windows 7 Professional 64 Bit warten müssen, ist rechtlich zweifelhaft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ruft Betroffene dazu auf, sich an die Organisation zu wenden.
Microsoft-Juristen haben die Praxis von PC Fritz, Kunden wegen Lieferschwierigkeiten für Windows 7 Professional in der 64-Bit-Version nur den Product Key zu liefern, als fragwürdig bezeichnet.
In einer aktuellen E-Mail vom Support von PC Fritz heißt es, sollte der Kunde nicht sein Geld zurück erhalten oder auf eine andere Windows- 7-Version ausweichen wollen, werde PC Fritz den "Key vorab zusenden". Mit diesem lasse sich "eine Testversion aktivieren, die damit zur Vollversion" werde, so das Unternehmen.
Ein Anwalt von Microsoft Deutschland sagte Golem.de: "Das Angebot von PC Fritz, Kunden alternativ zu der Lieferung eines (angeblichen) Original-Produktes nur einen Product Key zu liefern, mit dem eine Testversion - angeblich legal - frei geschaltet werden soll, ist rechtlich zumindest fragwürdig." Es sei selbstverständlich, dass jeder Anwender zur dauerhaften Nutzung des Betriebssystems eine entsprechende Lizenz benötige.
"Product Keys sind jedoch ebenso wenig Lizenzen wie Microsoft-Echtheitszertifikate (sogenannte COAs), auf denen die Product Keys für Microsoft Windows 7 üblicherweise aufgedruckt sind. Dementsprechend dürfen Product Keys und COAs mit solchen Keys grundsätzlich nicht ohne Zustimmung von Microsoft einzeln als Lizenz verkauft werden", so der Anwalt.
Der Konzern verweist auf eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30. Januar 2014 (11W 34/12), mir der die Entscheidung der Vorinstanz zugunsten des Klägers Microsoft bestätigt wurde. In beiden Entscheidungen sei der Verkauf einzelner COAs als Lizenz sowohl für urheberrechtlich als auch für markenrechtlich unzulässig erklärt worden.
Die Software wird weiter prominent auf der Webseite von PC Fritz mit "Artikel sofort lieferbar" beworben. Eine Referentin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) sagte Golem.de: "Wenn ein Unternehmen weiß, dass es einen Lieferengpass gibt, aber das nicht darstellt, dann ist das irreführende Werbung." Um dagegen rechtlich vorzugehen, brauche der VZBV Belege von Betroffenen über den Lieferengpass. Dann lasse sich ein kollektivrechtliches Unterlassungsverfahren prüfen.
PC Fritz verweist ebenfalls auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dass gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen, hatte das Gericht am 17. Juli 2013 entschieden und damit eine Entscheidung des EuGH umgesetzt.
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OK, das ergibt Sinn, danke.^^
Das sicherste Indiz ist ja schon, daß es keine Windows-8.1-"Schnäppchen" gibt. Dafür...
den Bezug zur Hehlerware habe ich nicht hergestellt das hattest du selbst ja er schreibt...
"Auto kaufen" beeinhaltet Neu- und Gebrauchtwagen. Das wurde nicht spezifiziert, also ist...