Verbraucherschützer geben auf: Klage gegen Bonuscoupons in der Rewe-App zurückgezogen
Im Streit um Rabattwerbung in der Rewe-App hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen den Lebensmittelhändler zurückgenommen (Az. 6 U 123/25). Das erklärte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Köln der Nachrichtenagentur dpa. Der Senat habe eine andere Auffassung als die Vorinstanz, hieß es. Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln gegenstandslos.
Im konkreten Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben und Sekt in der Rewe-App. Nutzer können sich beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonuscoupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später einlösen dürfen. Verbraucherschützer hielten die Darstellung für irreführend, weil neben den Artikeln zwar der Bonus, nicht aber der Produktpreis angezeigt werde. Ohne Preisangabe könnten Verbraucher jedoch keine informierte Kaufentscheidung treffen.
Das Gericht gab den Verbraucherschützern im November 2025 recht (Az. 87 O 18/25). Rewe legte daraufhin Berufung ein, das Urteil wurde deshalb nicht rechtskräftig. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln bewerteten den Fall nun anders. Sie sahen in der Werbung keine Verpflichtung für Rewe, weitere Preisangaben zu machen, und stuften die Klage als unbegründet ein.
So reagieren Verbraucherschützer und Rewe
Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagte: "Das OLG hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es auf die Berufung der Gegenseite unsere Klage zurückweisen wird." Deshalb habe man sie zurückgenommen.
Rewe teilte auf Nachfrage mit: "Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat."
Treue-Apps von Lebensmittelhändlern waren zuletzt mehrfach Thema vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte die Discounter Penny und Netto. Moniert wurde, dass nur angemeldete Kunden besondere App-Rabatte erhielten. Die Klagen wurden abgewiesen, im Fall Penny wurde Revision zugelassen.
Im September 2025 scheiterte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Kritisiert wurde, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos, weil Nutzer mit ihren Daten zahlten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog deshalb vor den Bundesgerichtshof.
Rabatte im Tausch gegen Daten
In den Treue-Apps bekommen Kunden exklusive Vorteile und Rabatte, wenn sie sich registrieren. Händler wollen dadurch feste Kunden gewinnen und deren Daten und Einkaufsgewohnheiten erhalten.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln(öffnet im neuen Fenster) verwenden gut 90 Prozent der Menschen Bonus-Apps. Ob diese die Kundenbindung stärken, ist jedoch fraglich. Nutzer haben der Befragung zufolge im Schnitt 4,2 Apps von Händlern installiert. Jeder Zweite wechselt nach eigenen Angaben für die besten Vorteile häufig zwischen den Apps. Ebenso viele haben das Gefühl, dabei kaum Geld zu sparen. Das IFH befragte im Februar 2026 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren.


