VZBV: Facebook verliert Klage zu Friendfinder
Deutsche Verbraucherschützer haben erneut eine Klage gegen Facebook gewonnen. Jetzt rätseln beide Seiten, welche Konsequenzen das Urteil aus einem älteren Rechtsstreit für heute noch hat.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat auch in zweiter Instanz vor dem Kammergericht in Berlin gegen Facebook gewonnen. Das gaben die Verbraucherschützer bekannt. Es geht um Aussagen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um Datenschutzbestimmungen, die gegen deutsches Recht verstoßen sollen und eine frühere Version des Freundefinders, wie aus einer ausführlichen Zusammenfassung des Urteils hervorgeht.
Facebook-Sprecherin Tina Kulow erklärte Golem.de, der Betreiber des weltgrößten sozialen Netzwerks prüfe das Urteil derzeit noch.
Das Urteil des Kammergerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat jedoch die Funktion Freundefinder und auch seine AGB größtenteils geändert. Laut Ansicht der Verbraucherschützer seien die Grundsätze des Urteils durchaus übertragbar und gelten auch für den aktuellen Freundefinder und die teils modifizierten AGB. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, will der VZBV prüfen, "an welchen Stellen sich das Urteil unmittelbar auf Facebooks laufenden Geschäftsbetrieb auswirkt. Facebook Irland, die europäische Tochtergesellschaft von Facebook, muss sich an deutsches Datenschutzrecht halten."
Zuletzt gab es in dem Rechtsstreit im März 2012 ein Urteil: Danach war Facebooks damalige Funktion "Freunde finden" nicht mit dem deutschen Verbraucherrecht zu vereinbaren. Beim "Freunde finden" kritisierte das Landgericht in dem früheren Urteil, dass die Mitglieder des sozialen Netzwerks ohne eindeutige Erklärung dazu aufgefordert würden, Namen und E-Mail-Adressen aus ihrem E-Mail-Postfach freizugeben, die selbst nicht bei Facebook sind. Denen wurde dann ohne vorherige Einwilligung eine Einladung zu Facebook gesandt.
Carola Elbrecht vom VZBV sagte: "Es darf sich für global tätige Unternehmen nicht länger lohnen, sich in Ländern niederzulassen, in denen durch die hiesigen Datenschutzaufsichtsbehörden der geringste Widerstand zu erwarten ist."
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Das Urteil des Kammergerichts zu Facebook liegt inzwischen im Volltext vor: http://www...