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Facebook-Datenlecks: EuGH soll über Zulässigkeit von Sammelklage entscheiden

Verbraucherschützer wollen über eine Sammelklage eine Entschädigung für Facebook-Nutzer nach einem Datenleck durchsetzen. Das könnte unzulässig sein.
/ Friedhelm Greis und dpa
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Meta hält die Sammelklage wegen eines Datenlecks für unzulässig. (Bild: Basit Zargar/Zuma/Reuters)
Meta hält die Sammelklage wegen eines Datenlecks für unzulässig. Bild: Basit Zargar/Zuma/Reuters

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll über die Zulässigkeit einer Sammelklage gegen den US-Konzern Meta entscheiden. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am 29. Juni 2026 mitgeteilt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will mit der Klage erreichen, dass Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook nach einem Datenleck entschädigt werden. Eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Facebook-Mutterkonzern Meta und den Verbraucherschützern sei zuvor gescheitert, berichtete die dpa Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf das Gericht.

In einem sogenannten Vorabersuchungsverfahren soll der EuGH einschätzen, ob die von den Verbraucherschützern angestrengte Musterfeststellungsklage gegen Meta zulässig ist, bevor das Verfahren fortgesetzt werden kann. Seit Prozessbeginn im Oktober 2025 ist diese Frage ungeklärt. Meta hält das Verfahren für unzulässig.

Weltweit mehr als 530 Millionen Nutzer betroffen

Hintergrund der Klage ist eine Datenpanne zwischen Mai 2018 und September 2019 bei Facebook. Nach der Panne verbreiteten Kriminelle im April 2021 die Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern im Darknet.

Die Verbraucherschützer werfen Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Im November 2024 hatte der Bundesgerichtshof zum Facebook-Datenleck geurteilt, dass bereits der "bloße Kontrollverlust" über die eigenen Daten für einen Schadenersatzanspruch ausreiche.

Anfang Oktober 2025 hatten sich laut Verbraucherzentrale mehr als 14.000 Verbraucher der Klage angeschlossen. Musterfeststellungsklagen, auch Sammelklagen genannt, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbänden, für Verbraucher zu klagen.

Nach Angaben der Hamburger Gerichtssprecherin ist unklar, wann das Verfahren am Oberlandesgericht fortgesetzt werden kann. Erfahrungsgemäß dürfte es einige Monate dauern, bis Antworten vorlägen.


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