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Bundesnetzagentur: Erstmals Durchsuchungen wegen illegaler Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur durchsucht zusammen mit der Polizei Unternehmen, die mit falscher Rufnummer illegale Telefonwerbung betreiben. Ein in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen wurde nach Beschwerden der Betroffenen ermittelt.
/ Achim Sawall
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Bundesnetzagenturchef Jochen Homann (Bild: Wolfgang Rattay/Reuters)
Bundesnetzagenturchef Jochen Homann Bild: Wolfgang Rattay/Reuters

Die Bundesnetzagentur geht zum ersten Mal mit Durchsuchungen gegen Firmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung mit Rufnummernunterdrückung machen. Das gab die Behörde am 21. November 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Durchsuchungen gegen die Verdächtigen laufen am heutigen Tag.

Viele Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur beschwert, nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur waren die Betroffenen von einer nicht zugeteilten Rufnummer angerufen worden.

Bundesnetzagenturchef Jochen Homann erklärte, dass "trotz vorgetäuschter Rufnummer ein in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen als möglicher Verursacher ermittelt werden" konnte, weil die Behörde sehr genaue Beschreibungen der Anrufe erhalten habe. "Möglichen Verstößen gegen unerlaubte Telefonwerbung wird konsequent nachgegangen" , sagte er. Basis sei immer ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss. Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen richteten sich gegen Wohn- und Geschäftsräume verschiedener Gesellschaften. An der Durchsuchung waren 14 Beschäftigte der Bundesnetzagentur beteiligt, die von der örtlichen Polizei unterstützt werden.

Durch ein neues Gesetz kann die Bundesnetzagentur wirksamer gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen. Die neue Regelung trat am 9. Oktober 2013 in Kraft. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind nun Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro möglich.

Der Bußgeldrahmen wurde damit versechsfacht. Sogenannte Gewinnspieldiensteverträge bedürfen zudem seitdem generell der Textform. Das Problem der unerlaubten Werbeanrufe in anderen Bereichen werde dadurch allerdings nicht behoben, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Auch Telefonwerbung mit automatischen Anrufmaschinen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern belegt werden. Die Bundesnetzagentur hatte hier bereits die Abschaltung von einzelnen Rufnummern angeordnet und Fakturierungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen, doch die Verbraucherzentralen verzeichneten weiter viele Beschwerden.


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