Verbraucherschützer: Firmen zu redlichem Umgang mit Kundendaten zwingen

Die Verbraucherschützer wollen endlich eine rechtliche Möglichkeit, um gegen Firmen vorgehen zu können, die Kundendaten im Internet schlecht schützen und illegal erheben. Sie haben aber auch Zweifel, dass das möglich ist.

Artikel veröffentlicht am ,
Der frühere VZBV-Chef Gerd Billen, jetzt Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Der frühere VZBV-Chef Gerd Billen, jetzt Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (Bild: VZBV)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VBZV) fordert zum morgigen Safer Internet Day von der Bundesregierung einen klaren Maßnahmenplan, um die Privatsphäre im Internet wirksam zu schützen. Besonders müsse es eine Möglichkeit geben, gegen Unternehmen vorzugehen, die Kundendaten fahrlässig schwach schützen, zu Unrecht erheben und damit handeln.

Der Ankündigung der großen Koalition, Verbraucherverbänden die Möglichkeit zu geben, datenschutzrechtliche Verstöße durch Unternehmen abmahnen und Unterlassungsklage erheben zu können, müsse auch umgesetzt werden, teilte der VZBV mit. Die Verbände könnten gegen Verbraucherrechtsverstöße vorgehen, aber grundsätzlich nicht gegen datenschutzrechtliche Verstöße, es sei denn, die Datenschutzbestimmung lasse sich ausnahmsweise als Vertragsklausel werten.

Diese Gesetzeslücke führe auch dazu, dass Verbraucherorganisationen gegen Unternehmen, die Daten von Verbrauchern zu Unrecht erheben oder weitergeben, rechtlich nicht vorgehen können. "Die Bundesregierung muss die Gesetzeslücke schnell schließen. Wenn Verbraucherverbände gegen Datenschutzverstöße vorgehen können, leistet das einen wichtigen Beitrag für einen redlichen Umgang mit Kundendaten", erklärt die Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im VZBV, Helga Springeneer.

Eine VZBV-Sprecherin sagte Golem.de, dass es auf europäischer Ebene gesetzliche Festlegungen geben müsse, wie Kundendaten online wirksam zu schützen sind, um wirksam gegen schlechte Sicherungen vorgehen zu können. Hier müssten sich die Verbraucherschützer auch mit den Datenschutzbehörden abstimmen. "Ob das aber immer wirksam überprüft werden kann, ist fraglich", so die Sprecherin.

Die Bundesregierung müsse sich für die zeitnahe Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung einsetzen. Nur mit dieser lasse sich ein europaweit gleichwertiges Datenschutzniveau erreichen. Das Schutzniveau im Entwurf des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments soll dabei die Leitlinie vorgeben.

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David64Bit 11. Feb 2014

Das Problem hier ist aber nicht direkt die NSA, IMHO. Das Problem hier ist, dass es...

Robert87 11. Feb 2014

Das Wort "Europaweit" macht die Meldung schon fast wieder witzig. Außerhalb Europas würde...

teenriot 10. Feb 2014

Und es müssen Mindeststandards definiert und mindestens jährlich aktualisiert werden...

teenriot 10. Feb 2014

Geht's noch defätistischer...



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