Landgericht Berlin: Google darf E-Mail-Support nicht verweigern
Google gibt in seinem Impressum die Kundendienst-Adresse support-de@google.com an. Doch wer eine E-Mail dahin schreibt, bekommt keine sinnvolle Antwort. Das muss nun aufhören, hat das Landgericht Berlin entschieden.

Google darf Nutzern, die sich per E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse wenden, nicht "die Kommunikation über E-Mail verweigern". Ein entsprechendes Urteil hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) beim Landgericht Berlin erstritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob Google Widerspruch einlegen wird, ist nicht bekannt.
Google-Nutzer, die sich an die im Impressum aufgeführte Adresse support-de@google.com wendeten, erhielten die automatische Antwort: "Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können." Wie bei vielen Internetunternehmen üblich, folgte lediglich ein Hinweis auf Selbsthilfe-Anleitungen im Internet und Kontaktformulare, die neu auszufüllen gewesen wären.
Diese Kommunikation ist laut Einschätzung der Verbraucherschützer nicht mit dem Telemediengesetz vereinbar. Dort heißt es, dass "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post", im Impressum verfügbar sein müssen. Die von Google angegebene E-Mail-Adresse sei dagegen ein Weg, Verbraucheranfragen ins Leere laufen zu lassen.
"Auch im digitalen Massengeschäft müssen Verbraucher mit Betreibern von Webseiten kommunizieren können. Unternehmen wie Google, die ansonsten jedem digitalen Zukunftsprojekt gegenüber aufgeschlossen sind, sollten in der Lage sein, einen angemessenen Support für ihre Nutzer zu gewährleisten", sagt Carola Elbrecht vom VZBV.
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Also dass ist ja schon eine freche Unterstellung an den User - er sei zu blöd die FAQs...
Doch, leider. Genau das war's dann auch. Rausgefunden haben das aber User und die...
Das stimmt nicht so ganz. Natürlich kann Google seinen normalen Kundensupport so...
Ja, ich kaufe Werbung mit meinen Daten. Und als kostenlose "Dreingabe" bekomme ich...