Spotify: Musik- und Film-Streamingdienste mit illegalen AGB
Die Nutzungsbestimmungen vieler Streaming-Plattformen für Musik oder Filme in Deutschland sind laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in großen Teilen rechtswidrig. Das gab die Organisation am 14. Mai 2014 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Die Verbraucherschützer haben den Webauftritt und Vertragsklauseln von 14 Unternehmen überprüft(öffnet im neuen Fenster) und 20 Abmahnungen versandt.
Der VZBV beanstandete fast 130 Klauseln, die Verbraucher benachteiligen, davon 30 bei Rdio, 25 bei Spotify und 18 bei Napster. Viele Anbieter behielten sich in ihren Klauseln vor, die Vertragsinhalte und sogar die Preise einseitig zu ändern und den Dienst jederzeit zu sperren oder zu kündigen. Auch schränkten die Klauseln die Haftung der Anbieter oder Mängelrechte der Nutzer ein. Nach Ansicht des VZBV sind zudem viele Datenschutzbestimmungen rechtswidrig: Zum Beispiel können Daten nach dem Ermessen des Unternehmens an Dritte, insbesondere an Facebook, weitergegeben werden, um Werbung zu schalten. Verbraucherdaten werden ohne Zustimmung des Nutzers gesammelt, um die Nutzung des Dienstes zu analysieren.
Beanstandet wurde auch die Länge der Vertragsbedingungen. So waren etwa die Bedingungen von Napster 19 DIN-A4-Seiten lang. Bei Rdio musste ein Verbraucher, der den Musik-Streaming-Dienst über das Smartphone nutzen will, fast 100 Mal scrollen, um sämtliche Klauseln durchlesen zu können. Dies sei unzumutbar. Die Länge der AGB mache es Verbrauchern nahezu unmöglich, sie voll zu erfassen, so der VZBV.
Acht Dienste machten gar keine oder unvollständige Impressumsangaben. Anbieterkennzeichnungen wie die E-Mail-Adresse sind erforderlich, um mit dem Unternehmen bei Beschwerden Kontakt aufnehmen zu können. Im Bestellprozess fehlte bei neun Unternehmen zudem der Bestellbutton mit einer Formulierung wie "Zahlungspflichtig bestellen". Auch waren wesentliche Informationen wie der Preis nach Ablauf der Testphase und die Vertragslaufzeit nicht deutlich hervorgehoben vor dem Bestellbutton angezeigt.
Nach den Abmahnungen seien die meisten Anbieter ihren Informationspflichten nachgekommen und hätten ihre Vertragsklauseln geändert. Nur 24-7 Entertainment (Myjuke), Amazon/Lovefilm, Rara, Sky (Snapbysky) und Watchever hätten keine vollständigen Unterlassungserklärungen abgegeben. Die Verbraucherschützer prüften darum Unterlassungsklagen.
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