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Nutzungsbedingung: Google gibt sich das Recht, Nutzerdaten zu löschen

Verbraucherschützer haben in Berlin eine Klage gegen Googles Nutzungsbedingungen gewonnen, die dem Konzern weitgehende Rechte an den Nutzerdaten gewähren. Doch Google will dagegen Berufung einlegen.
/ Achim Sawall
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Google-Logo im Büro des Unternehmens in Toronto (Bild: Mark Blinch/Reuters)
Google-Logo im Büro des Unternehmens in Toronto Bild: Mark Blinch/Reuters

Das Landgericht Berlin hat zahlreiche Vertragsklauseln des Internetkonzerns Google für rechtswidrig erklärt. Das gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Insgesamt 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen seien unbestimmt formuliert und schränkten die Rechte der Verbraucher unzulässig ein, so das Gericht (Aktenzeichen: 15 O 402/12).

Der Konzern behielt sich in zwölf Nutzungsbedingungen vor, sämtliche in seinen Diensten eingestellte Nutzerdaten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen, Anwendungen durch direkten Zugriff auf das Gerät zu entfernen sowie Funktionen und Features der Dienste einzustellen. Nur wenn es "vernünftigerweise möglich" sei, werde der Nutzer zuvor über die Änderung des Dienstes informiert. Zudem gab sich Google das Recht, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern.

In der Datenschutzerklärung hatte sich Google das Recht vorbehalten, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen.

Der VZBV hielt das für unangemessen benachteiligend, das Landgericht schloss sich dem an und erklärte die Bedingungen für rechtswidrig. "Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernst nehmen" , sagte Gerd Billen, Chef des VZBV.

Kay Oberbeck, Kommunikationschef von Google Deutschland, erklärte Golem.de: "Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind."


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