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Onlinereiseplattform: Opodo darf Nutzern keine Versicherungen unterschieben

Die Verbraucherschützer haben Opodo erfolgreich verklagt, weil Nutzern eine Reiserücktrittversicherung aufgezwungen wurde. Auch wer die Versicherung ausdrücklich abwählte, bekam sie erneut untergeschoben.
/ Achim Sawall
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Die Startseite von Opodo.de (Bild: Opodo/Screenshot: Golem.de)
Die Startseite von Opodo.de Bild: Opodo/Screenshot: Golem.de

Die Onlinereiseplattform Opodo darf ihre Nutzer nicht mit unfairen Methoden zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung drängen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden. Das Urteil (Aktenzeichen 15 O 413/13(öffnet im neuen Fenster) ) ist noch nicht rechtskräftig, erklärte der VZBV(öffnet im neuen Fenster) am 29. August 2014.

Wer beim Buchen einer Reise keine Versicherung wollte, musste zuerst ausdrücklich auf den angebotenen Reiseschutz verzichten und erklären, im Notfall alle Kosten selbst zu tragen. Nach dieser Erklärung öffnete sich ein neues Popup-Fenster, in dem Opodo vor hohen Stornokosten und täglich mehr als 500.000 Flugverspätungen warnte und die Reiseversicherung erneut anbot. Wer dann auf den Weiter-Button klickte, um die Buchung fortzusetzen, entschied sich laut Darstellung der Verbraucherschützer dennoch für die zuvor abgelehnte Versicherung. Denn das im Button nur kleingedruckte " Ich möchte abgesichert sein " war ebenso leicht zu übersehen wie die alternative Option " Weiter ohne Versicherung ", erklärte das Gericht.

Der Hinweis auf häufige Flugverspätungen sei zudem irreführend, weil Passagiere bei längeren Verspätungen auch ohne Versicherung Ansprüche gegen die Fluggesellschaft hätten.

Die Richter untersagten Opodo auch, den Gesamtpreis eines ausgewählten Fluges am Buchungsbeginn zu niedrig auszuweisen. Die angezeigten Preise galten nur für die Zahlung per American Express, für alle anderen Zahlungsweisen kam eine Servicepauschale dazu. Das teilte Opodo aber erst nach Eingabe aller persönlichen Daten im dritten Buchungsschritt mit. Die Servicepauschale sei daher ein für die große Mehrzahl der Kunden unvermeidbares Entgelt und müsse von Anfang an in den Gesamtpreis einberechnet werden.


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