Verbraucherschützer: Urteil gegen Flirtplattform wegen Kostenfalle

Flirtcafe.de warb mit einer kostenlosen Anmeldung. Doch der echte Zugang zur Plattform war nur über ein 10-tägiges Probeabo für 1,99 Euro erhältlich. Wer dies nicht innerhalb von einer Woche kündigte, zahlte über sechs Monate insgesamt 468 Euro.

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Verbraucherschützer: Urteil gegen Flirtplattform wegen Kostenfalle
(Bild: VZBV)

Ein Internetanbieter darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben, wenn sich dahinter nur eine kostenpflichtige Dienstleistung verbirgt. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen das Unternehmen Flirtcafe Online entschieden, erklärten die Verbraucherschützer am 28. August 2014. Das Urteil (PDF) vom 19. August (Aktenzeichen 33 O 245/13) ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Slogan "Jetzt kostenlos anmelden" luden die Betreiber von Flirtcafe.de zum "Chatten, Flirten, Daten" ein. Kunden, die sich registrierten, konnten aber nur ein eigenes Profil erstellen und die Profile anderer Teilnehmer einsehen. Kontakte knüpfen, Nachrichten empfangen und senden war über das Portal nur mit einem kostenpflichtigen Abonnement möglich.

Den Zugang dazu gab es über ein 10-tägiges Probeabo für 1,99 Euro. Wenn der Nutzer den Testzugang nicht innerhalb von einer Woche kündigte, verlängerte dieser sich automatisch um sechs Monate, was insgesamt 468 Euro kostete.

"Setzt sich diese Rechtsprechung durch, wäre das ein wichtiger Erfolg gegen Kostenfallen im Internet", sagte Bianca Skutnik, Rechtsreferentin beim VZBV. "Viele Portale locken Verbraucher mit einer kostenlosen Registrierung an. " Die eigentliche Leistung gebe es dann aber nur gegen ein teures Abo, das den Kunden untergeschoben werde.

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, verweigerte Flirtcafe Online Nutzern in der Vergangenheit das Widerrufsrecht, mit der Begründung, durch die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung, zum Beispiel dem Versand einer Nachricht an ein anderes Mitglied, sei dieses Recht vorzeitig erloschen. Dies wurde mit einer Abmahnung gestoppt.

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