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Freifunker zur Störerhaftung: Bundesweites WLAN-Passwort ist keine Lösung

Die Freifunkinitiativen stören sich sehr an der geplanten Verschlüsselungspflicht für freies WLAN . Anstatt die Vorschrift auszuhebeln, wollen sie lieber wie bisher eine Störerhaftung vermeiden.
/ Friedhelm Greis
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Mit einem solch einfachen bundesweiten Passwort ließe sich die Verschlüsselungspflicht erfüllen. (Bild: Golem.de)
Mit einem solch einfachen bundesweiten Passwort ließe sich die Verschlüsselungspflicht erfüllen. Bild: Golem.de

Der Förderverein Freie Netzwerke will die geplante Verschlüsselungspflicht für öffentliche Hotspots nicht mit einem bundesweit einheitlichen Sicherheitsschlüssel erfüllen. "Wir wären gar nicht in der Lage, als Förderverein alle Freifunkinitiativen in Deutschland dazu zu bringen, diesen Schlüssel zu nutzen" , sagte Vorstandsmitglied Christian Heise auf Anfrage von Golem.de. Das würde zu "riesigen Debatten" führen. Zudem könne der Gesetzgeber kein Interesse an einer Lösung haben, die sich so leicht aushebeln lasse, sagte Heise und fügte hinzu: "Freie Netze und Verschlüsselung passen einfach nicht zusammen."

Die Bundesregierung hat vor einem Monat einen Gesetzentwurf präsentiert , mit dem WLAN-Anbieter Rechtssicherheit vor der sogenannten Störerhaftung(öffnet im neuen Fenster) erhalten sollen. Der Entwurf war zuletzt vor allem deswegen kritisiert worden, weil er von den Anbietern "angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren oder vergleichbare Maßnahmen" gegen unberechtigten Zugriff fordert. Vor allem die Freifunkinitiativen sehen darin eine überflüssige Hürde und starke Einschränkung ihrer Angebote, weil dadurch die Nutzer zunächst ausgeschlossen würden. Für Heise wäre dies auch der Fall, wenn es ein einheitliches Passwort gäbe. So könnte es für bestimmte Nutzergruppen wie Touristen schwierig sein, zunächst das Passwort zu erfahren.

EU-Kommission könnte Gesetz blockieren

Bislang nutzen Freifunker zwei Wege, um die Störerhaftung zu umgehen. Einzelne Vereine sind als Serviceprovider angemeldet und damit von der Störerhaftung ohnehin befreit. Andere Initiativen leiten den Traffic über ein lokales Gateway(öffnet im neuen Fenster) zu VPN-Anbietern in Schweden oder den Niederlanden. An diesen Methoden sollten nach Ansicht Heises die Initiativen festhalten, wenn das Gesetz tatsächlich in dieser Form vom Bundestag verabschiedet würde.

Allerdings hofft sein Verein darauf, dass die EU-Kommission dem einen Riegel vorschiebt. So halten sowohl der IT-Branchenverband eco als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband den Entwurf nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU für vereinbar. Zudem hatte sich die EU-Kommission bereits im August 2013 hinter eine Studie gestellt(öffnet im neuen Fenster) , die automatische Einwahlverfahren für WLAN-Netzwerke forderte. Die kurze Studie(öffnet im neuen Fenster) bezeichnete "die bisherige Komplexität des Verbindungs- und Authentifizierungsprozesses" als "wesentliches Hindernis" für die stärke Nutzung von WLAN-Angeboten durch Mobilfunkgeräte.

Der Entwurf muss nach Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Ländern und Verbänden gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert werden. Dabei muss die EU-Kommission die Vereinbarkeit der Pläne mit europäischem Recht prüfen(öffnet im neuen Fenster) .


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