Netflix, Wow und Co.: Alle Streamingabos müssen Widerrufsrecht zulassen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stärkt die Verbraucherrechte beim Umgang mit der Neubuchung von Streamingabos. Streamingabos sind demnach eine digitale Dienstleistung, wenn sich das Angebot dem Nutzerverhalten anpasst. In dem verhandelten Fall ging es um eine Klage in Österreich, wo ähnliche gesetzliche Grundlagen zum Widerrufsrecht wie in Deutschland gelten.
Sky Österreich wollte Kunden des Streamingabos Sky X kein Widerrufsrecht gewähren, das innerhalb der EU für 14 Tage gilt. Bei online erworbenen Produkten und Dienstleistungen können diese 14 Tage nach dem Kauf zurückgegeben werden. Das wollte Sky für das eigene Streamingabo ausschließen und pochte darauf, dass der Anbieter lediglich digitale Inhalte zur Verfügung stelle.
Dieser Auffassung widersprachen die Richter am EuGH und betonten, dass es sich bei Sky X sehr wohl um eine digitale Dienstleistung handele und ein Widerruf nicht ausgeschlossen werden dürfe. Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte sich zur Klärung dieser Frage an den EuGH gewandt.
Ausschluss des Widerrufsrechts untersagt
Sky Österreich darf das Widerrufsrecht nicht ausschließen, entschied der EuGH. Kunden müssten eine angemessene Bedenkzeit erhalten, um zu prüfen, ob das Abonnement den eigenen Erwartungen entspricht. Bei den meisten Streamingabos für Videoinhalte können Interessenten nicht vorab einsehen, welche Inhalte verfügbar sind. Bei Videostreamingabos ändert sich der Katalog immer wieder dynamisch, neue Inhalte kommen dazu, andere verschwinden.
"Wenn's kein Widerrufsrecht gäbe für solche Streamingabos, dann könnte ich überhaupt nicht testen, ob die überhaupt zu mir passen, und das wäre schlecht für Verbraucher", kritisiert Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband, berichtet die Tagesschau(öffnet im neuen Fenster).
Der EuGH betont, dass die Interessen des Anbieters mit einem Widerrufsrecht ausreichend geschützt seien. Sky Österreich hatte argumentiert, dass Kunden das Abo nur für zwei Wochen buchen könnten, um dann die für den Kunden relevanten Inhalte ansehen zu können. Viele in Deutschland verfügbare Streamingabos bieten keine Möglichkeit, ein Abo für ein oder zwei Wochen kostenlos ausprobieren zu können.
Kunden müssen Entschädigung zahlen
Wenn Kunden ihr Widerrufsrecht ausüben, müssten diese an den Betreiber des Abos eine angemessene Entschädigung zahlen. Die Höhe der Entschädigung kann anhand der Nutzungsdauer, gegebenenfalls aber auch nach Maßgabe des wirtschaftlichen Wertes der angesehenen Inhalte berechnet werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme für die dpa. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen digitale Dienste auch dann testen können, wenn diese sofort online verfügbar sind und auf langfristige Abonnements angelegt sind", erklärte Felix Methman.
Disney, Paramount, RTL und Warner Bros. gewähren für die Streamingabos Disney+(öffnet im neuen Fenster), Paramount+(öffnet im neuen Fenster), RTL+(öffnet im neuen Fenster) sowie HBO Max(öffnet im neuen Fenster) ein Widerrufsrecht und müssen daher nichts anders machen als bisher. Sky Deutschland schließt ein Widerrufsrecht für das Streamingabo Wow(öffnet im neuen Fenster) ausdrücklich aus. In den Nutzungsbedingungen von Netflix(öffnet im neuen Fenster) findet sich keine Regelung zum Widerrufsrecht.
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