Datenschutz, Rückgaben und Haftung: Deutsche Verbraucherschützer haben sich bei Pokémon Go gegen das Entwicklerstudio Niantic Labs durchgesetzt. Niantic will bis Jahresende 15 Klauseln in den Nutzungsbedingungen ändern.
Das Gesetz zum Schutz vor Abmahnwucher bei illegalem Filesharing ist nutzlos, es wurde sogar schlimmer. Das haben Verbraucherschützer herausgefunden und fordern eine schnelle Nachbesserung.
Erneut sind Windows-Nutzer von einem vorgeblichen Microsoft-Telefon-Support betrogen worden. Die Strafverfolgungsbehörden hatten nach mehreren Aktionen gegen die Urheber auf ein Ende der betrügerischen Masche gehofft.
Die EU-Kommission erwägt, die bisherigen Gewährleistungsfristen zu deckeln. Verbraucherschützer wollen das mit einer Studie verhindern. Das soll belegen, dass eine längere Gewährleistung keinesfalls zu höheren Preisen führt, wie es vielfach behauptet wird.
Update Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte greift zu einem drastischen Mittel, um den Datenabgleich zwischen Whatsapp und Facebook zu unterbinden. Facebook will die Entscheidung nicht hinnehmen.
Die aktualisierten AGB von Whatsapp könnten unangenehme Konsequenzen für das Unternehmen haben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Facebook-Tochter abgemahnt.
"Unbegreiflich", "halbherzig", "hochproblematisch": Die Pläne der EU-Kommission für eine Reform des Urheberrechts stoßen bei der IT-Wirtschaft auf starke Ablehnung. Auch die Verbraucherschützer warnen vor einem EU-weiten Leistungsschutzrecht.
Amazon bietet seinen Dienst Same-Day in sechs weiteren Städten an. Die Artikel werden zwischen 18 und 21 Uhr desselben Tages geliefert. Prime Now bleibt auf zwei Städte begrenzt.
15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Pokémon Go verstoßen gegen deutsche Gesetze - findet der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv). Die Verbraucherschützer wollen vom Entwicklerstudio Niantic bis zum 9. August 2016 eine Unterlassungserklärung.
Elitepartner.de kann Nutzer nicht zwingen, ihre Kündigung schriftlich oder per Fax einzureichen. Das hat die Verbraucherzentrale beim Bundesgerichtshof durchgesetzt. Zuvor wurde bereits ein ähnliches Urteil gefällt.
Vodafone hat laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur eine Verfügbarkeit von 98,5 Prozent. Kunden können aber versuchen, für den Netzausfall in der vergangenen Woche Schadensersatz zu erhalten.
Bei eDates.de kann nur kündigen, wer die unterschriebene Erklärung mindestens einscannt und per E-Mail absendet. Der Datingservice muss das laut dem Landgericht München jetzt ändern.
Die Proteste der Verbraucherschützer haben nichts genützt. Vielen Kleinverbrauchern droht nach einem Beschluss des Bundestags die "Zwangsbeglückung" mit vernetzten Stromzählern.
Update Nach Ansicht der Kabelnetzbetreiber gilt die gesetzliche Abschaffung des Routerzwangs nur für Neukunden. Nach anfänglicher Verwirrung sollen aber nun auch Bestandskunden von Unitymedia die Zugangsdaten erhalten.
Update Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will bis Ende des Jahres 1,5 Millionen WLAN-Hotspots anbieten. Dazu wählt er ein Verfahren, das Verbraucherschützer für unzulässig halten. Die Bundesnetzagentur prüft inzwischen den Fall.
Die geplante Datenschutzvereinbarung mit den USA stößt auf viel Kritik. Verbraucherschützer fordern im Interesse der EU-Bürger neue Verhandlungen über den Privacy Shield.
Amazon hat vor Gericht verloren: Die Beschriftung für den Bestellknopf wurde als irreführend eingestuft. Der fragliche Text entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Das Landgericht Berlin verhängt 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Facebook: Das Unternehmen habe seine AGB über die von Nutzern online gestellten Fotos nicht entsprechend einem früheren Urteil richtig geändert, sondern nur den Text leicht umgeschrieben.
Update Unbegrenztes Datenvolumen bei 56 KBit/s? Mit einer extremen Drosselung hat E-Plus einem Gerichtsurteil zufolge gegen seine Vertragsversprechen verstoßen.
Der Bundesgerichtshof hat gegen Facebook entschieden: Die umstrittene "Freunde-finden"-Funktion war unzulässig. Facebook habe seine Mitglieder außerdem über die Nutzung der Kontaktdaten in die Irre geführt.
Google habe keine Mitarbeiter, die im Keller säßen und E-Mails mitlesen würden. Bei Gmail scannten automatische Systeme die E-Mails der Nutzer, für Werbezwecke und um Spam und Malware zu identifizieren, erklärte der Konzern.
Google "liest" die E-Mails seiner Nutzer ohne konkrete Einwilligung mit, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen. Verbraucherschützer verurteilen dies nun als rechtswidrige Praxis.
Der Bundesrat stellt sich gegen die Pläne der Bundesregierung. Für Anschlüsse mit einem Stromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden im Jahr soll es keine Einbaupflicht für vernetzte Stromzähler geben.
Energielabel auf Fernsehern versprechen oft zu viel. So sind einige falsch angebracht, enthalten fehlerhafte Angaben oder fehlen gleich ganz. Am sichersten ist der Kauf im Onlinehandel, ergaben Tests von VZBV und Bund.
Das Handy verrät die Kreditwürdigkeit: Was auf die Deutschen zukommen könnte, lässt sich in Afrika beobachten. Startups überprüfen dort die Bonität ihrer Kunden per App.
Viele Verbraucher sind durchaus an variablen Strompreisen interessiert. Doch die Kosten für vernetzte Stromzähler lassen sich einer Studie zufolge nur in wenigen Fällen durch niedrigere Tarife ausgleichen.
Viele Hightech-Geräte lassen sich gar nicht mehr oder nur zu hohen Preise reparieren. Eine Initiative von Umwelt- und Verbraucherschützern will das nun ändern.
Die Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform sind auf der Zielgeraden. Daher macht sich die Bundesregierung immer offener für Big Data und "Datenreichtum" stark.
IMHO Der Verbraucherzentrale Bundesverband fährt eine Kampagne gegen die Einbaupflicht für intelligente Strommesssysteme. Die Pressemitteilungen strotzen nur so vor Fehlern und werfen alles durcheinander.
In 14 Metropolregionen in Deutschland gibt es ab sofort die Gratislieferung am Bestelltag für Kunden des Programms Amazon Prime. Doch ein Mindestbestellwert muss erreicht werden.
Die elektronische Auswertung des Stromverbrauchs soll die Energiewende möglich machen. Trotz heftiger Kritik von Verbraucherschützern hat das Kabinett eine mögliche Zwangsnutzung der Geräte durch Kleinverbraucher beschlossen.
Die Nutzer haben genug von den MBit/s-Versprechungen der Internet-Provider. 81 Prozent wollen eine Entschädigung, wenn der Anschluss dauerhaft nicht hält, was der Betreiber verspricht.
Betrachtet man die Stapel der liegengelassenen EC- und Kreditkarten an Tankstellen oder bei Fahrkartenschaltern der Deutschen Bahn sind die Entgeltklauseln der Banken eine lukrative Abzocke. Dagegen hat nun der Bundesgerichtshof geurteilt, denn die Banken müssen die Karte gratis bereitstellen.
Der Streit um die Facebook-AGB kommt in Deutschland vor Gericht: 19 Abmahnungen der Verbraucherzentrale hatte das Netzwerk zuvor nicht akzeptiert. Nun reichen die Verbraucherschützer eine Klage ein. Dabei geht es auch um die Frage, ob Facebook tatsächlich kostenlos ist.
Überwachen intelligente Strommesssysteme in Echtzeit den Verbrauch normaler Nutzer? Der Gesetzentwurf der Regierung sieht dies nicht vor. Dennoch warnen Verbraucherschützer vor einer "Zwangsdigitalisierung durch die Kellertür".
Der Bitkom fordert, dass die 2,7 Milliarden Euro für den Breitbandausbau in Deutschland schnell vergeben werden. Verbraucherschützer meinen, der Betrag reiche dafür nicht aus und wollen nur noch 10 MBit/s für alle.
Update Die Bundesregierung wollte Kleinverbrauchern eigentlich den Einbau intelligenter Strommesssysteme ersparen. Nun ermöglicht ein Gesetzentwurf aber Betreibern und Vermietern, auch kleinste Verbraucher daran anzuschließen. Den Verbraucherschützern geht das "viel zu weit".
Durch eine neue Entscheidung des britischen High Court ist jede Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken verboten. Damit wären auch Importfunktionen wie in Apples iTunes illegal und der Hersteller könnte mit Klagen und Schadensersatzforderungen rechnen.
Die Welthandelsorganisation will die Zölle auf viele Elektronikprodukte abschaffen. Verbraucherschützer fordern, dass die Konzerne dies in Preissenkungen an die Kunden weitergeben und nicht als zusätzliche Gewinne einstecken.
Der Zahlungsdienst Sofortüberweisung darf nicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel für Online-Shops angeboten werden. Die Sicherheitsrisiken für die Verbraucher seien zu hoch, entschied das Landgericht Frankfurt am Main.
Einen leichteren Zugang zu öffentlichen Funknetzen wollen Verbraucherschützer und Netzaktivisten durchsetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht, kritisieren sie.
Das Recht auf Privatkopie wird in Österreich eingeschränkt. Was aus illegalen Quellen kommt, darf nicht mehr heruntergeladen werden, steht im neuen Urheberrecht.
Die EU untersucht die Streaming-Anbieter Netflix und Amazon. Sie sollen Angaben zu Einschränkungen und unterschiedlichen Preisen auf einzelnen Landesmärkten machen.
Die Mobilfunkkonzerne haben sich im Rat der EU beim Roaming offenbar durchgesetzt: Die mobile Internetnutzung ohne Aufschläge soll nur bis zu 100 MByte im Jahr ermöglicht werden.
Wegen Mängeln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln hatten deutsche Verbraucherschützer Facebook bereits abgemahnt, jetzt bahnt sich eine Klage an. Grund ist unter anderem die Auswertung von Nutzerdaten.
Die EU-Kommission will mit ihrem Strategiepapier zum digitalen Binnenmarkt US-Internetkonzerne auf den Prüfstand stellen und offenbar die europäischen Ex-Monopolisten der Telekombranche stärken. Für die Nutzer hat die Ausarbeitung des Oettinger-Teams wenig Gutes.