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Pokémon Go: Verbraucherschützer reichen Abmahnung gegen Niantic ein

15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Pokémon Go verstoßen gegen deutsche Gesetze - findet der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv). Die Verbraucherschützer wollen vom Entwicklerstudio Niantic bis zum 9. August 2016 eine Unterlassungserklärung.
/ Peter Steinlechner
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Spieler mit Pokémon-Go-Smartphone (Bild: Olivia Harris/Getty Images)
Spieler mit Pokémon-Go-Smartphone Bild: Olivia Harris/Getty Images

Die Datenschutzbestimmungen und einige andere Elemente der AGB von Pokémon Go stehen schon länger in der Kritik. Jetzt will der Verbraucherzentrale Bundesverband(öffnet im neuen Fenster) (Vzbv) von Niantic eine Unterlassungserklärung. Bis zum 9. August 2016 soll das Entwicklerstudio eine Erklärung unterzeichnen und erklären, die kritisierten Klauseln nicht mehr zu verwenden. Falls Niantic keine Unterlassungserklärung abgibt, will der Vzbv eine Klage prüfen.

Pokémon-Go-Spieler im Interview
Pokémon-Go-Spieler im Interview (02:31)

Das Problem bei Pokémon Go sei, dass Nutzer eine Reihe von personenbezogenen Daten und ihre Standortinformationen preisgeben müssten, was nach Ansicht der Verbraucherschützer zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstößt - anonymes Spielen sei praktisch unmöglich.

Außerdem könne Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch Inapp-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung sei ausgeschlossen, so der Vzbv. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

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Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des Vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden.

Niantic hat sich zu der Unterlassungserklärung noch nicht geäußert. Normalerweise gehen US-Spielefirmen in der Öffentlichkeit erst gar nicht auf solche Vorwürfe ein, auch Unterlassungserklärungen werden in derartigen Fällen so gut wie nie unterzeichnet. Früher oder später könnte es deshalb also tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen.


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