Urteil zu Sofortüberweisung: OLG empfiehlt Verbrauchern Einkauf im Ladengeschäft
Im Streit über die Zulässigkeit kostenloser Zahlungsangebote haben Verbraucherschützer eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das OLG Frankfurt empfiehlt den Nutzern, zur Vermeidung von Datenmissbrauch im stationären Handel einzukaufen.

Der Zahlungsdienst Sofortüberweisung darf von Onlinehändlern nun doch als einziges kostenloses Zahlungsmittel angeboten werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hob eine frühere Entscheidung des dortigen Landgerichts auf (Az.: 11 U 123/15 (Kart)). Nun soll der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz in dem Streit entscheiden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) habe gegen das OLG-Urteil Revision eingelegt, teilte der Verband auf Anfrage von Golem.de mit.
Die Verbraucherschützer hatten gegen die Deutsche Bahn geklagt, die auf ihrem Portal Start.de (jetzt bahn.de/urlaub) neben einer kostenpflichtigen Kreditkartenabbuchung lediglich eine kostenlose Sofortüberweisung angeboten hatte. Laut Paragraf 312a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) soll dem Verbraucher aber eine "gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit" angeboten werden.
Nutzer beim Onlinehandel ohnehin gefährdet
Nach Ansicht des Landgerichts birgt die Datenübermittlung per Sofortueberweisung.de "erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten". Auch die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sei möglich. Daher sei sie den Kunden als einziges kostenloses Zahlungsmittel nicht zuzumuten.
Das sah das OLG jedoch anders. Bei der Bewertung der Zumutbarkeit sei zu berücksichtigen, "dass sich der Verbraucher im Online-Handel grundsätzlich anderen abstrakten Gefahren aussetzt als beim Bezug von Waren oder Leistungen im stationären Handel". Dies beziehe sich insbesondere auf die "abstrakte Gefahr, dass die über das Internet eingegebenen Daten (auch etwa zu den Reisedaten, Personalien etc.) ausgespäht werden können". Die Empfehlung der Richter: "Möchte ein Verbraucher dieses Missbrauchsrisiko ausschalten, steht ihm die Möglichkeit der Nutzung des stationären Handels offen".
Keine Missbrauchsfälle bislang
Zudem konnten die Verbraucherschützer in dem Verfahren bislang nicht nachweisen, dass es bei Sofortüberweisung bereits zu Missbrauchsfällen, beispielsweise durch Man-in-the-Middle-Angriffe, gekommen ist. "Allein das Bestehen abstrakter Missbrauchsgefahren ohne Darlegung konkreter Sicherheitsgefahren vermag jedoch die Zumutbarkeit des hier konkret zu beurteilenden Zahlungsmittels nicht infrage zu stellen", schrieb das Gericht.
Das OLG vertritt zudem die Auffassung, dass andere kostenlose Zahlungsarten wie Rechnung oder Vorkasse wiederum den Online-Händlern Probleme bereiten könnten. "Würde der Online-Händler gegen Rechnung (vor)leisten, trüge er das Ausfallrisiko; würde Vorkasse vereinbart, träfe den Online-Händler ein erhöhter Verwaltungsaufwand zur Kontrolle des Zahlungseingangs", schrieben die Richter.
Kartellamt verbietet Praxis der Banken
Gegen die Zumutbarkeit von Sofortüberweisung sprächen auch keine Vertragsbedingungen der Banken, die ihren Kunden die Nutzung von Online-Banking über Zugangskanäle von Drittanbietern untersagten. Würde diese "möglicherweise bei einzelnen Verbrauchern bestehende Unsicherheit" berücksichtigt, "würde der seinerseits dem Wohl der Verbraucher dienende Wettbewerb um das Anbieten von günstigen online-Bezahldiensten gestört". Der Händler müsste stattdessen eine andere, möglicherweise für ihn teurere kostenlose Bezahlmöglichkeit anbieten, was seine eigenen Kosten erhöhen würde. Das Bundeskartellamt hatte die entsprechenden Bedingungen der Deutsche Kreditwirtschaft Anfang Juli für unzulässig erklärt.
Der Zahlungsdienst Sofortüberweisung ist zwar weit verbreitet, aber stark umstritten. Denn der Dienstleister, die Sofort GmbH, erhält die kompletten Zugangsdaten für das Online-Banking des Kunden nebst einer aktuellen TAN übermittelt. Der Dienst fragt bei der Bank die Validität der Daten, den aktuellen Kontostand, die Umsätze der vergangenen 30 Tage sowie den Rahmen für den Dispokredit ab. Auf diese Weise kann der Händler eine sofortige Zahlungsbestätigung erhalten und die Ware - anders als bei Lastschriften oder Vorkasse - unmittelbar freigeben.
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Ja, es startet langsam. Wahrscheinlich will man das System am Anfang nicht gleich...
öpnv inkl. fußwege: 40minuten geg. +10minuten verspätung auto mindestens 40minuten...
Komisch, es gibt immer noch Leute, die das Problem nicht verstehen!
Sollte das eine Antwort auf meinen letzten Post sein? ;) Klar macht nicht jeder...