Gesetz beschlossen: Computer dürfen das Lenkrad übernehmen

In Deutschland dürfen künftig hoch- und vollautomatisierte Fahrzeuge selbständig auf den Straßen unterwegs sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die den Autofahrern ausdrücklich Nebentätigkeiten erlaubt, wenn ihr Fahrzeug im Autopilotmodus fährt. "Wir können auch beim Rechtsrahmen innovativ sein und brauchen uns nicht vor dem Silicon Valley zu verstecken" , sagte der Unionsabgeordnete Ulrich Lange (CSU) in der abschließenden Debatte.
Die genauen Zulassungskriterien für solche Autos stehen aber noch nicht fest und müssen noch von internationalen Gremien festgelegt werden. Erste Serienautos mit hochautomatisierten Funktionen wie einem Autobahnpiloten könnten im kommenden Jahr auf den Markt kommen.
Die große Koalition hatte den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf nach heftiger Kritik zuletzt stark überarbeitet . "Der Fahrzeugführer darf sich während der Fahrzeugführung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen (...) vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden" , heißt es in einem Änderungsantrag(öffnet im neuen Fenster) , auf den sich Union und SPD im Verkehrsausschuss geeinigt hatten. Damit soll das "Bearbeiten von Mails im Infotainment-System" ausdrücklich erlaubt werden, wie es in der neuen Gesetzesbegründung heißt.
Fahrer muss Autopilot nicht überwachen
Allerdings muss der Fahrer die Steuerung "unverzüglich" übernehmen, "wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen" . Diese Umstände dürfen aber nicht so subtil sein, dass der Fahrer sie nicht wahrnehmen kann, wenn er beispielsweise seine E-Mails bearbeitet. Dies sei beispielsweise der Fall, "wenn der Fahrer durch das Hupen anderer Fahrzeuge auf Fahrfehler und damit auf technische Störungen des Systems aufmerksam gemacht wird oder wenn das System ohne äußeren Anlass eine Vollbremsung durchgeführt hat" .
Strittig könnten diese Fragen werden, wenn das Auto im hoch- oder vollautomatisierten Modus einen Unfall verursacht. Denn dem neuen Gesetz zufolge ist weiterhin der Halter des Autos nach Paragraf 7 des Straßenverkehrsgesetzes haftbar (Gefährdungshaftung). Rechtlich bleibe der Autofahrer nach Paragraf 1a Fahrzeugführer, "auch wenn er im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Funktion das Fahrzeug nicht eigenhändig steuert" , heißt es in dem Gesetz. Die maximale Haftungshöhe in diesem Fall wurde auf zehn Millionen Euro bei Personenschäden erhöht. Bei der sogenannten verschuldensabhängigen Haftung, die dann nicht mehr greift, gibt es hingegen keine Begrenzung.
Dobrindt sorgt sich um Autoindustrie
Der Opposition gehen die Änderungen immer noch nicht weit genug. "Es reicht nicht, nur in der Begründung des Gesetzestextes zu formulieren, was der Fahrer bedenkenlos tun darf, während der Computer das Auto lenkt" , sagte der Grünen-Abgeordnete Stephan Kühn. Gesetzesbegründungen seien für Richter nicht bindend, "das muss ins Gesetz selber reingeschrieben werden" , forderte Kühn.
Die SPD verteidigte hingegen die Änderungen. Für das automatisierte Fahren sei es wichtig, jetzt gesetzliche Regelungen zu schaffen. Da die technologische Entwicklung noch im Gange sei, könne man aber keine konkretere Regelung vornehmen, hieß es in der Stellungnahme zum Gesetz. Verkehrsminister Dobrindt begründete das Gesetz als Grundlage dafür, dass Wertschöpfung aus der Software auch in Deutschland und Europa stattfinden könne. Deutschland erhalte damit das "modernste Straßenverkehrsrecht der Welt" , sagte er zu Beginn der Debatte.
Sind Autofahrer nur Versuchskaninchen?
Nicht ganz zufrieden ist die Opposition zudem mit den veränderten Datenschutzbestimmungen. Unter anderem sei unklar, bei welchen Ordnungswidrigkeiten Daten herauszugeben seien oder ob sich dies nur auf Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit einem Unfall beziehe, monierten die Grünen. Dem Gesetz zufolge dürfen die Daten "den nach Landesrecht für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigen Behörden auf deren Verlangen übermittelt werden" . Zudem muss der Fahrzeughalter die Daten demnach herausrücken, wenn sie "zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen" im Zusammenhang mit Unfällen erforderlich sind.
Anders als zunächst geplant sollen die Daten nicht drei Jahre, sondern in der Regel nur noch sechs Monate lang in einer Black Box gespeichert werden. Dem Gesetz zufolge sollen lediglich dann Positions- und Zeitangaben aufgezeichnet werden, wenn das Auto die Steuerung übernimmt oder abgibt, sowie in Fällen, in denen "der Fahrzeugführer durch das System aufgefordert wird, die Fahrzeugsteuerung zu übernehmen oder eine technische Störung des Systems auftritt" .
Bundesrat muss noch zustimmen
Da das Gesetz viele Details offen lässt, befürchtet die Linke, dass Autofahrer damit "zu Versuchskaninchen gemacht werden" . Es gehe lediglich darum, ein neues Geschäftsfeld für die Autoindustrie zu entwickeln, sagte der Linken-Abgeordnete Herbert Behrens. Dem widersprach die SPD-Abgeordnete Kirsten Lühmann. Der Autofahrer dürfe nicht Versuchskaninchen für die neue Technik sein, sagte Lühmann. Mit den neuen Systemen könne die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden. Verkehrsminister Dobrindt warb zudem damit, dass es mit automatisierten Autos weniger Staus und Umweltbelastungen gebe. Ob das zutrifft, ist jedoch zweifelhaft. Wenn überhaupt, lässt sich dies durch eine stärkere Vernetzung der Fahrzeuge erzielen, was jedoch auch für nicht automatisierte Fahrzeuge möglich ist.
Nach dem Bundestag muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Die Koalition geht davon aus, dass die Länderkammer keine Einwände gegen die nun beschlossenen Regelungen hat. Mit den Änderungen an Dobrindts ursprünglichem Entwurf sei der Kritik aus den Ländern entsprochen worden, hieß es.
Nachtrag vom 30. März 2017, 17:03 Uhr
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist trotz der Änderungen nicht zufrieden mit dem Gesetz, da es zu wenig Rechtssicherheit bringe. "Auch in Zukunft müssen die Fahrer vor Einschalten des Autopiloten das Handbuch aufmerksam studieren. Denn anstatt die Hersteller dazu zu verpflichten, mit technischen Maßnahmen einen bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen, fordert der Gesetzgeber nur einen Hinweis dazu ein" , sagte Verbandsvorstand Klaus Müller(öffnet im neuen Fenster) .
Außerdem erfülle das Gesetz immer noch nicht alle Anforderungen an eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff müsse gegen eine "Vorratsdatenspeicherung der Fahrdaten" intervenieren.
Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte hingegen uneingeschränkt das Gesetz. "Der Bundestag hat den Weg frei gemacht, damit sich die Automobilnation Deutschland auch beim autonomen Fahren weltweit an die Spitze setzen kann" , sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Über strittige Fragen wie Haftungsregeln oder die Datennutzung werde sicherlich weiter diskutiert werden. "Wir dürfen aber nicht den Fehler machen, erst in einer jahrelangen Debatte alles bis zu Ende regeln zu wollen. Dann werden andere Länder Fakten schaffen und wir nur noch die Möglichkeit haben, diese Technologie zu nutzen" , sagte Rohleder.



