Erotik-Abo-Falle: Verdienen Mobilfunkbetreiber an WAP-Billing-Betrug mit?
Netzbetreiber und Provider sollen den Betrug mit WAP-Billing vielleicht billigend in Kauf nehmen, sagt ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums. Ein Grund: Weil sie daran mitverdienten.

Ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums hat im Zusammenhang mit WAP-Billing-Betrug schwere Vorwürfe gegen die Mobilfunkbetreiber erhoben. Das berichtet das Handelsblatt. Die Mobilfunkkonzerne hätten Betrug vielleicht "billigend in Kauf genommen", sagte Staatssekretär Gerd Billen dem Handelsblatt. "Weil sie daran verdient haben, oder weil sie sich zu wenig Arbeit gemacht haben, die Betrüger aus dem Markt zu werfen."
Die Kleinbeträge der Betrüger dürften sich bis heute zu einem Schadensvolumen aufsummiert haben, das in die Millionen Euro geht.
Das Problem des WAP-Billings, der Abrechnung von nicht oder nicht bewusst bestellten Leistungen von Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung, hat laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Yougov im Auftrag des Bundesjustizministeriums in den vergangenen zwei Jahren "einen deutlich größeren Umfang" angenommen. In Deutschland ist jeder achte Mobilfunkkunde demnach Opfer von unzulässigem WAP-Billing geworden.
"Uns werden täglich mehrere solcher Fälle gemeldet", sagte Miriam Rusch von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Handelsblatt. Das Warnsystem Marktwächter des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) erreichten von Oktober 2015 bis Oktober 2016 mehr als 1.000 Beschwerden über Abo-Abzocke.
Die Unternehmen weisen solche Vorwürfe zurück und verweisen auf ihre "Clean-Market-Initiative". Nachfragen des Handelsblatts, wie oft tatsächlich gegen Drittanbieter vorgegangen worden sei, wurden aber von keinem der Unternehmen beantwortet.
Täglich mehrere solcher Fälle
WAP-Billing ist legal, bietet aber die Möglichkeit für unzulässige Abrechnungen. Wer etwa eine kostenfreie Spiele-App aufruft, kann Werbebanner von Drittfirmen gezeigt bekommen. Bei einem Klick auf das Banner eines betrügerischen Unternehmens wird die MSISDN des Opfers abgefragt. Damit können Betrüger Geld über die monatliche Handyrechnung einfordern und beim Mobilfunkanbieter abrechnen lassen. Die weltweit eindeutige Rufnummer MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) ist jeweils meist einer SIM-Karte zugeordnet.
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Aktiviert meinst du, allerdings die Drittanbietersperre greift bei WAP-Billing nicht. Ja...
Wobei deine Providerwahl nicht das Thema ist.
Wie kommt WAP auf den UMTS-Router? WAP wird garnicht an PCs ausgeliefert. Am Router...
läuft eigentlich bezahlung via handyrechnung bei itunes oder Google Play auch via WAP?