Landgericht Düsseldorf: Gericht schafft Vodafones Datenautomatik ab
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (PDF)(öffnet im neuen Fenster),dass die Datenautomatik-Zubuchungen Vodafones nicht zulässig sind. Das gab der VZBV(öffnet im neuen Fenster) (Verbraucherzentrale Bundesverband) bekannt. Die Klauseln in den Verträgen seien ein Verstoß dagegen, dass Nebenleistungen oder Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers im Vertrag stehen können.
Zudem sei fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse daran habe, gegen Aufpreis eine schnellere Datenverbindung zu erhalten, insbesondere wenn der Nutzer sich für den günstigeren Vertrag entschieden habe und die Zubuchung teurer sei als ein höherwertiger Tarif. Es sei auch nicht in jedem Fall klar, wie die Zubuchung abgelehnt werden könne.
In der Preisliste für einen Tarif stand: "Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete (...) frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket."
Weitere Klagen laufen
In der Fußnote für einen Tarif hieß es zu einer nachträglichen Vertragsänderung: "Wir prüfen während Ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS."
Das nun veröffentlichte Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2016 (Aktenzeichen 12O311/15) ist noch nicht rechtskräftig.
Mehrere andere Unternehmen bieten ebenfalls Mobilfunkverträge mit ungewollter Datenautomatik. Die Verbraucherschützer erwarten demnächst eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München in einem ähnlichen Verfahren.
Nachtrag vom 17. Januar 2017, 14:30 Uhr
Vodafone-Sprecher Volker Petendorf sagte Golem.de: "Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf zu einer Passage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in bestimmten Mobilfunktarifen ist nicht rechtskräftig. Wir kommentieren laufende Gerichtsverfahren nicht."
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