Routerzwang: Unitymedia will Zugangsdaten nun doch allen Kunden geben
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will trotz zunächst anderslautender Informationen allen Kunden die freie Auswahl ihres Endgerätes ermöglichen. Die Abschaffung des Routerzwangs zum 1. August 2016 gelte auch für Bestandskunden, sagte Pressesprecher Helge Buchheister am Freitag im Gespräch mit Golem.de. Damit widerspricht das Unternehmen seinen eigenen Kundenberatern, die einem Geschäftskunden die Herausgabe der Zugangsdaten zum 1. August verweigert hatten. "Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Endgeräte-Bindung nur für Neukunden gelten wird", heißt es in dem Brief, der Golem.de vorliegt. Die große Koalition hatte im vergangenen Herbst den Routerzwang abgeschafft. Das neue "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" tritt am 1. August in Kraft.
Unitymedia und andere Netzbetreiber interpretieren das Gesetz aber so, dass rechtlich nur Neukunden davon betroffen sind. Möglich macht das eine Formulierung im neuen Paragrafen 11, Absatz 3, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Demnach müssen die Netzbetreiber die Zugangsdaten und weitere Informationen "in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss" zur Verfügung stellen. "Bei Vertragsschluss" heißt nach Ansicht von Unitymedia, dass Bestandskunden rein rechtlich nicht davon betroffen sind.
Bundesregierung interpretiert Gesetz ähnlich
Auf ähnliche Weise legte laut Teltarif.de(öffnet im neuen Fenster) aber auch das Bundeswirtschaftsministerium das Gesetz aus. Demnach sollten zunächst nur Neukunden davon profitieren, laufende Verträge seien erst bei einer Verlängerung betroffen, hatte das Ministerium im Dezember mitgeteilt. Die Bundesnetzagentur teilte auf Anfrage von Golem.de mit, dass die Neuregelung nicht in bestehende Verträge zwischen Kunden und Anbietern eingreife. Aber die Behörde "geht – im Sinne einer verbraucherfreundlichen Umsetzung durch die Unternehmen – davon aus, dass durch die Neuregelung Bestands- gegenüber Neukunden nicht benachteiligt werden".
Nach mehrfachen Anfragen von Golem.de erläuterte Unitymedia am Freitag zunächst per E-Mail seine Pläne. "Da das Gesetz die Routerfreiheit und die Herausgabe der Nutzungsdaten nur für Neukunden explizit regelt, liegt hierauf im Augenblick der Schwerpunkt unserer Arbeit", sagte Pressesprecher Buchheister. Der vorgesehene Prozess greife aber auch bei Vertragsverlängerungen von Bestandskunden.
Unabhängig davon sei es das Ziel des Unternehmens, "auch unseren Bestandskunden die maximale Wahlfreiheit zu ermöglichen". Einen Termin dafür nannte Buchheister in dem Schreiben nicht. Über die genaue Art und Weise der Umsetzung werde zu einem späteren Zeitpunkt "rechtzeitig vor dem Inkrafttreten" des Gesetzes informiert. Später versicherte Buchheister telefonisch, dass auch die Bestandskunden zum 1. August von der Routerfreiheit profitieren sollen. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben der umsatzstärkste Kabelnetzbetreiber in Deutschland und hat 7,1 Millionen Kunden.
Verbraucherschützer und Politiker irritiert
Verbraucherschützer und Politik hatten mit Verwunderung über die Pläne reagiert. "Das kann jetzt wirklich nicht sein", sagte Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Es irritiert uns aus Verbrauchersicht, dass das Gesetz in diesem Sinne ausgelegt wird." Sinn und Zweck der Regelung sei schließlich gewesen, den Wettbewerb anzukurbeln und den Verbrauchern freie Wahl bei den Routern zu geben. "Es steht daher keinem Unternehmen gut zu Gesicht, auf Teufel komm raus am Routerzwang festzuhalten", sagte Elbrecht. Man könne den Bestandskunden auch nicht unbedingt raten, ihre Verträge zu kündigen. Denn das sei häufig mit Kosten verbunden.
Auch Vodafone will Bestandskunden gleichstellen
Auch der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek zeigte sich auf Anfrage "überrascht" von dieser Wendung. Schließlich hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: "Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen." Da ist nicht von Neukunden die Rede.
Der Kabelnetzbetreiber Vodafone/Kabel Deutschland will ebenfalls die Bestandskunden nicht benachteiligen. Konzernsprecher Volker Petendorf sagte auf Anfrage von Golem.de: "Die gesetzliche Regelung zur Endgerätefreiheit greift erst bei Verträgen, die ab dem 1. August 2016 geschlossenen werden. Bei Vodafone ist derzeit jedoch vorgesehen, dass auch Kunden im Rahmen bestehender Verträge grundsätzlich die Möglichkeit haben, eigene Kabelmodems einzusetzen, soweit diese Geräte die Anforderungen gemäß der ab 1. August geltenden Schnittstellenbeschreibung erfüllen."
Dies gilt laut Vodafone jedoch nicht für Kunden, "die speziell provisionierte Geräte beziehungsweise Produkte für ihren Anschluss gebucht haben". Zu solchen Geräten zählt allerdings nicht die derzeit von Vodafone angebotene Fritzbox 6490, sondern beispielsweise Geräte, die eine VPN-Verbindung herstellen. Vodafone hat nach eigenen Angaben derzeit knapp sechs Millionen Kunden für Breitbandinternet (Kabel und DSL).
Widerstand der Kabelnetzbetreiber bis zum Schluss
Bundestag und Bundesrat hatten im Herbst 2015 die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen. Bis zuletzt hatten vor allem Kabelnetzbetreiber versucht, die neue Regelung zu verhindern. Branchenverbände hatten darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung inkompatibler Endgeräte das Erreichen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden könne und durch die Verwendung nicht funktionaler Endgeräte Störungen im Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers verursacht werden könnten.
Der Routerhersteller AVM hat inzwischen eine eigene Seite eingerichtet(öffnet im neuen Fenster), um über die Umsetzung des Gesetzes durch die Provider zu informieren. Neben den Kabelnetzbetreibern Unitymedia, Vodafone, Netcologne, Primacom und Telecolumbus rücken die Breitbandanbieter Wilhelm.tel, M.net, O2 und EWE noch nicht vollständig die Zugangsdaten für Breitband und Telefonie heraus.
In der Debatte um eine mögliche Zertifizierung von Kabelmodems lehnt AVM außerdem eine Einschränkung der Routerfreiheit ab. Nach einem Treffen von Routerherstellern beim Verband der Kabelnetzbetreiber (Anga) war spekuliert worden, dass die Netzbetreiber eine solche Zertifizierung planen könnten. "Innerhalb der EU ist ausschließlich der Hersteller für sein Produkt verantwortlich. Eine Zulassung oder Zertifizierung durch Dritte ist nicht vorgesehen", hatte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de mitgeteilt.
Nachtrag vom 20. Mai 2016, 13:30 Uhr
Wir haben die Stellungnahme der Bundesnetzagentur im dritten Absatz ergänzt.
Nachtrag vom 20. Mai 2016, 14:45 Uhr
Wir haben die Stellungnahme von Unitymedia im vierten und fünften Absatz ergänzt.
Nachtrag vom 20. Mai 2016, 15:15 Uhr
Unitymedia will nun doch allen Bestandskunden die Zugangsdaten geben. Wir haben den Text entsprechend geändert.
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