eDates.de: Datingservice muss Kündigungen erleichtern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen eine missverständliche Kündigungsklausel des Dating-Portals eDates.de geklagt. Das gab der Verband am 4. Juli 2016 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Nutzer konnten eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft durch wenige Klicks buchen. Doch die Abbestellung musste laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in gesetzlich geregelter 'Elektronischer Form' zum Beispiel per E-Mail erfolgen.
Die Textform wurde jedoch ausgeschlossen. Mit Textform ist laut Gesetzgeber eine Erklärung ohne eigenhändige Unterschrift gemeint. Nutzer müssen ihre unterschriebene Kündigungserklärung einscannen und per E-Mail absenden. eDates ist ein Datingservice von Be Beauty, in der Raiffeisenstrasse 3 in Holzkirchen bei München.
Einfache E-Mail reicht nicht aus
Das Landgericht München I urteilte, dass die Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt. Rechte und Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen möglichst klar, einfach und präzise dargestellt werden, was hier nicht der Fall sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Unter gesetzlich geregelter elektronischer Form sei eine Kündigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu verstehen. Dafür reicht eine einfache E-Mail aber nicht, was jedoch nicht deutlich genug zum Ausdruck komme. Damit bestehe die Gefahr einer unbeabsichtigten Vertragsverlängerung.
"Es kann nicht sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wegen missverständlich formulierter Kündigungsklauseln an Verträge gebunden werden, die sie eigentlich beenden wollten", sagte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim VZBV.
Der Bundesgerichtshof wird voraussichtlich am 14. Juli 2016 über eine Kündigungsklausel des Betreibers von Elitepartner.de verhandeln. Dessen Klausel schloss die Kündigung in elektronischer Form aus, ein Fax sollte dagegen möglich sein.
- Anzeige Hier geht es zu den aktuellen Blitzangeboten bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.