Autonomes Fahren: Verbraucherschützer fordern "Algorithmen-TÜV"
Die Autohersteller sollen nach dem Willen der Verbraucherschützer den Quellcode von automatisierten Fahrzeugen aufdecken. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter Berufung auf ein juristisches Gutachten, das am Dienstag vorgestellt wurde. "Die für Algorithmen herangezogenen Kriterien müssen offengelegt werden", heißt es in einem Positionspapier des vzbv(öffnet im neuen Fenster). Um gleichzeitig die Geschäftsgeheimnisse der Hersteller zu wahren, "muss ein Algorithmen-TÜV eingeführt werden". Das Kraftfahrtbundesamt oder eine andere geeignete Behörde muss "die Funktions- und Arbeitsweise von Algorithmen nachvollziehen können".
Dem 60-seitigen Gutachten der Kanzlei Baum, Reiter & Kollegen(öffnet im neuen Fenster) zufolge sieht eine geplante EU-Verordnung (COM 2016/31 final(öffnet im neuen Fenster)) bereits vor, dass die Typgenehmigungsbehörde und der technische Dienst Zugang zur Software und zu den Algorithmen des Fahrzeugs erhalten. Doch das reicht den Juristen nicht. "Hintergrund ist, dass Verstöße gegen die Verordnung ohne eine Offenlegung der Quellcodes nicht oder nur schwer erkannt werden können", heißt es in dem Gutachten.
Spezielle Datenschutzregeln gefordert
Bislang sind die Hersteller allerdings nicht gerade begeistert von der Vorstellung, ihren Quellcode den Behörden zu zeigen. In einer Umfrage von Golem.de teilte beispielsweise Daimler mit, entscheidend für den Nachweis eines sicheren Betriebs sei weniger der Code als das Verhalten des Systems im Straßenverkehr.
Zudem fordert das Gutachten spezielle Regelungen für den Datenschutz bei vernetzten und automatisierten Autos. Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung werde "den spezifischen Besonderheiten des Datenschutzes im Auto nicht gerecht", heißt es. Spezielle Regelungen seien erforderlich, "um einen Missbrauch und eine zweckfremde Verwendung von Daten zu verhindern, Manipulationen wirksam zu begegnen und Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure zu schaffen".
Fahrer sollen Datenhoheit behalten
Nach Ansicht der Juristen enthalten die meisten Fahrzeugdaten "Informationen und Rückschlüsse über die Gewohnheiten des Fahrzeugführers und weisen demnach einen Personenbezug auf". Die Hoheit über alle personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten liege jedoch beim Halter. Der vzbv fordert daher: "Halter, Fahrer und Beifahrer müssen jederzeit die Mittel haben, ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht wirksam durchzusetzen." Die Digitalisierung der Mobilität sollte "keinen Vorwand für eine flächendeckende Einführung automatisierter Kontrollen, etwa zur automatisierten Feststellung von Ordnungswidrigkeiten, im Verkehrsbereich bieten".
Auto soll Fahrzeugdaten-Panne erkennen
Das Gutachten empfiehlt den Herstellern, die Grundsätze des "Privacy by design" und "Privacy by default" bereits in der Entwicklungsphase zu beachten. Sie sollten dem Halter eine Auflistung der im Fahrzeug erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten öffentlich zur Verfügung stellen. Zudem müsse der Kunde bereits in der Betriebsanleitung "detailliert über die im Fahrzeug erhobenen und verarbeiteten Daten informiert werden". Die Nutzer sollten mit einer standardisierten Grafik, ähnlich wie beim Energieverbrauch von Haushaltsgeräten, über die Datensicherheits- und Datenschutzmaßnahmen informiert werden.
Problematisch sieht das Gutachten in diesem Zusammenhang die geplante Einführung von Unfalldatenschreibern. Denn der Gesetzentwurf der Regierung sehe vor, dass die aufgezeichneten Daten sogar unabhängigen Dritten, beispielsweise der gegnerischen Versicherung, zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Daten "zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen […] benötigt werden". Die Verbraucherschützer fordern in diesem Zusammenhang: "Zur Unfallaufklärung für Verkehrsunfälle sollte ein Treuhänder für die erhobenen Daten eingerichtet werden."
Fahrer nicht als Rückfalloption
Einen eher merkwürdigen Vorschlag enthält das Gutachten für den Fall, dass die Fahrzeugsoftware manipuliert wurde. Sollte es zu einer "sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten-Panne kommen, muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug eigenständig mit einem Notsystem an den Fahrbahnrand fährt und anhält", schreiben die Juristen. Es scheint allerdings wenig nachvollziehbar, was unter einer Datenpanne zu verstehen ist und wie ein System, das manipuliert wird, das selbst merken und sich aus dem Verkehr ziehen soll.
Ebenfalls merkwürdig ist die Forderung der Verbraucherschützer, dass der Fahrer nicht zur Rückfalloption werden darf, wenn das System in komplexen Situationen überfordert sei. Denn das steht im Widerspruch zum Konzept des hochautomatisierten Fahrens, bei dem die menschlichen Fahrer immer in der Lage sein müssen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einigen Sekunden das Steuer zu übernehmen. Hochautomatisierte Autos sollen jedoch in der Lage sein, einen sogenannten risikominimalen Zustand herbeizuführen.
Zudem fordert der vzbv, dass es keine "Verpflichtung zur Automatisierung und Vernetzung" von Fahrzeugen geben dürfe. Die Verbraucherschützer begründen dies mit der Gefahr einer "Exklusion durch preisliche oder digitale Zugangsbarrieren". Es wird allerdings nicht ganz klar, was mit dieser Forderung gemeint ist. Offenbar wollen die Verbraucherschützer verhindern, dass künftig nur noch teure Autos mit hochautomatisierten und vernetzten Funktionen auf den Markt kommen.
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