Gewährleistungsfristen: Verbraucherschützer wollen EU-Plan verhindern
Die EU-Kommission erwägt, die bisherigen Gewährleistungsfristen zu deckeln. Verbraucherschützer wollen das mit einer Studie verhindern. Das soll belegen, dass eine längere Gewährleistung keinesfalls zu höheren Preisen führt, wie es vielfach behauptet wird.

Nach zwei Jahren wäre Schluss, wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht - jedenfalls bei Gewährleistungsfristen. In der gesamten EU könnte es bald nicht mehr möglich sein, auf Landesebene längere Gewährleistungsfristen als zwei Jahre zu verlangen. Der nationale Gesetzgeber wäre an die maximal erlaubten Fristen gebunden, die die EU-Kommission festsetzen möchte.
Längere Gewährleistung seit 2002
Das will der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verhindern. Vielfach würde damit argumentiert, dass längere Gewährleistungsfristen zu Preiserhöhungen führen würden. In einer aktuellen Studie (PDF) haben die Verbraucherschützer die Preisentwicklung in Ländern analysiert, in denen per Gesetz die Gewährleistungsfristen verlängert wurden. Dabei wurden Telefone, Computer, Möbel, Haushaltsgeräte, Autos, Bekleidungsartikel sowie Haus- und Gartenartikel berücksichtigt.
In Deutschland gilt seit 2002 eine garantierte Gewährleistung für zwei Jahre, zuvor waren es sechs Monate. Im fraglichen Zeitraum konnten die Verbraucherschützer keine Preiserhöhung ausmachen, die auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen wäre.
EU plant Beweislastumkehr
Außerdem wurden Länder wie Schweden, Norwegen und Irland analysiert, in denen eine Gewährleistung von drei, fünf und sechs Jahren garantiert wird. Trotz der längeren Zeitspanne waren auch hier keine Preiserhöhungen auszumachen, die auf die längeren Fristen zurückzuführen wären.
An anderer Stelle wird die vorgeschlagene EU-Richtlinie für gut befunden. Denn die Beweislastumkehr soll erheblich verlängert werden, und zwar auf zwei Jahre. Im deutschen Recht liegt die Beweislast in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf beim Verkäufer. Es wird angenommen, dass das Produkt bereits fehlerhaft war, als es der Kunde gekauft hat. In den übrigen 1,5 Jahren der Gewährleistung muss der Kunde hingegen beweisen, dass das Produkt fehlerhaft ist. Gelingt ihm das nicht, muss der Verkäufer seine Gewährleistung nicht erfüllen.
"Der VW-Skandal hat eindrücklich gezeigt, dass für ein hochpreisiges Produkt wie ein Auto eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu kurz ist", sagt Otmar Lell, Teamleiter Recht und Handel beim VZBV. "Der Forderung nach längeren Gewährleistungsfristen wurde immer entgegengehalten, dass diese zu Preissteigerungen führten. Unsere Studie schafft Fakten, wo es vorher keine gab: Verbesserungen im Gewährleistungsrecht dank der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie haben nicht zu Preissteigerungen geführt."
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