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WLAN-Störerhaftung: Wie gefährlich sind die Netzsperrenpläne der Regierung?

Drohen in Deutschland großflächige Netzsperren "auf Zuruf" von Rechteinhabern? Die neuen Pläne der Regierung für mehr Rechtssicherheit bei offenen WLANs stoßen auf scharfe Kritik.
/ Friedhelm Greis
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Das Wirtschaftsministerium will die Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter verbessern. (Bild: Brendan McDermid/Reuters)
Das Wirtschaftsministerium will die Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter verbessern. Bild: Brendan McDermid/Reuters

Es ist eine unendliche Geschichte: Offenbar scheint es der großen Koalition bei allem guten Willen nicht zu gelingen, eine wasserdichte gesetzliche Regelung für Betreiber offener WLANs zu beschließen. Zwar gibt es durchaus Lob für den neuen Anlauf des Wirtschaftsministeriums, der finanzielle Haftungs- und Abmahnrisiken für Hotspot-Anbieter möglichst ausschließen will. Doch der Entwurf(öffnet im neuen Fenster) hat nach Ansicht von Verbänden und IT-Rechtsexperten(öffnet im neuen Fenster) einen großen Haken: Er verschafft Rechteinhabern eine Art Rechtsanspruch auf Netzsperren, wenn eine Löschung von Inhalten durch den Webseitenbetreiber oder Hostprovider nicht möglich ist.

Welche Auswirkungen wird ein solcher Anspruch in der Praxis haben? Werden Rechteinhaber wie Musikverlage und Filmstudios künftig im großen Stil WLAN-Betreiber auffordern, bei illegalen Up- und Downloads bestimmte IP-Adressen und Ports zu sperren? Oder, was noch schlimmer wäre: Sperren große Hotspot-Betreiber wie die Deutsche Telekom, Vodafone oder Hotsplots vielleicht zentral den Zugriff auf Tauschbörsen? Neben illegal verbreiteten Inhalten würden mit einem solchen "Overblocking" auch viele legale Anwendungen unterbunden.

Verbraucherschützer warnen vor formelhaften Sperrforderungen

Die Kritik richtet sich dabei gegen mehrere Punkte des Entwurfs. So stört sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) daran, dass die Forderung nach Netzsperren nicht von einem Gericht überprüft werden muss. "Es muss aus Sicht des vzbv verhindert werden, dass Schreiben von Anwaltskanzleien versandt werden, in denen lediglich formelhaft behauptet wird, keine andere Möglichkeit zu haben, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern und entsprechend die Sperrung von bestimmten Webseiten zu erfolgen hat" , heißt es in der Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) .

Zwar dürfen die Anbieter für eine solche Aufforderung keine vor- und außergerichtlichen Kosten geltend machen. Doch mögliche Kosten drohen einem WLAN-Anbieter, wenn er die Forderung vor Gericht anfechtet. Der IT-Branchenverband Eco befürchtet daher, "dass das bloße Verlangen auf Basis des neu geschaffenen Anspruchs und damit verbundene Drohpotential einer Niederlage vor Gericht allein ausreichen könnten, um Diensteanbieter und insbesondere nichtkommerzielle, kleine und mittelständische WLAN-Betreiber dazu zu nötigen, Netzsperren quasi 'auf Zuruf' einzurichten und zu implementieren" .

Portsperren "völlig wirkungslos"

Von einem solchen Verhalten von Hotspot-Anbietern dürfte in der Tat auszugehen sein. Allerdings stellt sich die Frage, ob Rechteinhaber es sich künftig leisten werden, wegen einer einzelnen Urheberrechtsverletzung eine Kanzlei mit der Ermittlung des Anschlussinhabers zu beauftragen und beispielsweise eine Portsperrung zu verlangen. Zumal Portsperren nach Ansicht des IT-Rechtsexperten Reto Mantz(öffnet im neuen Fenster) "völlig wirkungslos sind und deshalb bisher im Rahmen der Störerhaftung auch überwiegend abgelehnt wurden" . Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht die Gefahr, dass legale Dienste, wie zum Beispiel Skype oder bestimmte Streamingplattformen, nach Portsperren nicht mehr genutzt werden können. "Dies stellt insbesondere in Hotels, in denen Gäste auch berufliche Kommunikationsprogramme nutzen, ein Problem dar" , heißt es in der Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) .

Warnung vor hohen Kosten durch Netzsperren

Die Verbraucherschützer und der Eco befürchten zudem, dass gerade kleinere WLAN-Anbieter finanziell und technisch überfordert sein könnten, die Sperrungen von Ports und IP-Adressen in ihr System einzupflegen. Den Anbietern entstehe "ein hoher administrativer Aufwand und Kosten für die Entgegennahme und Bearbeitung der Sperrungsaufforderungen. Darüber hinaus ist die Umsetzung und Implementierung von Netzsperren mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden" , warnt der Eco.

Ob das tatsächlich eintreffen wird, ist jedoch zweifelhaft. Ein Café-Betreiber wird vermutlich nicht permanent mit Sperranforderungen konfrontiert. Zudem ist es kein besonders hoher Aufwand, über die Kindersicherung eines Standardrouters eine IP-Adresse zu blockieren. Mantz und die Digitale Gesellschaft(öffnet im neuen Fenster) weisen jedoch darauf hin, dass Router von "Nebenbei-Providern" in der Regel nur über wenig Speicherplatz verfügen. Daher werde die Größe einer Blacklist auf diese Weise begrenzt. Für Mantz könnte sich daraus ergeben, dass die Sperrung vom WLAN-Betreiber abgelehnt wird. Denn es könnte für diesen "unzumutbar" sein, sich einen größeren Router anzuschaffen oder zu einen professionellen Hotspot-Betreiber zu wechseln.

Keine Gefahr bei kommerziellen WLAN-Anbietern

Letzteres hätte für kleinere Anbieter den Vorteil, nicht mehr vom Rechteinhaber behelligt zu werden. Sowohl Vodafone als auch Hotsplots teilten auf Anfrage von Golem.de mit, dass bei ihren Diensten die IP-Adresse immer auf ihr Unternehmen verweise. Hotsplots routet die einzelnen Standorte nach eigenen Angaben über einen VPN-Server ins Internet und ersetzt dabei die IP-Adresse der Kunden durch die des VPN-Servers.

Doch was passiert, wenn Rechteinhaber sich gleich an die großen Anbieter wenden? Werden URLs von Streamingportalen wie kinox.to oder von Inhalte-Indizierern wie Piratebay.org dann global für deren sämtliche WLANs gesperrt? Schließlich ist es dem Rechteinhaber nicht möglich, ein bestimmtes Café oder einen bestimmten Nutzer zu identifizieren. Wollen die Provider einer Aufforderung zur Netzsperrung nicht nachkommen, müssten sie diese vor Gericht anfechten.

Hotsplots will Wettbewerbsnachteile vermeiden

Hotsplots schließt das nicht aus. "Sollte eine rechtliche Auflage einen Wettbewerbsnachteil für Hotsplots oder seine Kunden darstellen und die aussichtsreiche Möglichkeit bestehen, diesen Nachteil durch ein Gerichtsverfahren abzuwenden, so würde Hotsplots davon voraussichtlich Gebrauch machen" , teilte das Unternehmen mit. Vodafone beantwortete diese Frage nicht direkt, rät jedoch "dringend" davon ab, "derlei Sperrverpflichtungen ohne staatliche Kontrolle im Gesetz zu verankern" .

Allerdings ist Vodafone nach eigenen Angaben derzeit nicht in der Lage, solche globalen IP-Sperren umzusetzen. Eine solche Funktion sei "derzeit nicht implementiert" . Hotsplots könnte solche Sperren von IP-Adressen oder Ports über die Firewall der VPN-Server einrichten. Der IT-Branchenverband Bitkom warnt (öffnet im neuen Fenster) vor Wettbewerbsverzerrungen zwischen Providern.

Rechteinhaber verlangen Netzsperren im Voraus

Während globale Portsperrungen durch große Anbieter eher unwahrscheinlich erscheinen, dürfte das bei IP-Adressen jedoch nicht auszuschließen sein. Daher warnt der Eco: "Die Breite der sogenannten Netzsperren kann dabei, abhängig von der Größe des Betreibers, durchaus großflächig und umfassend sein. Dies kann zu einer weitreichenden Beeinträchtigung des Zugangs zu Informationen führen und zu weiteren, nicht intendierten Nebenwirkungen." Nach Ansicht des Bitkom dürfen "Sperrmaßnahmen allenfalls das äußerste Mittel der Netzpolitik bleiben" . Die Interessen der Rechteinhaber seien zwar legitim, "jedoch es wäre fatal, wenn auf diesem Weg die Freiheitsrechte der Internetnutzer eingeschränkt würden" .

Der Eco schlägt daher vor, das Gesetz komplett zu streichen. Die Verbraucherschützer sehen durchaus Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Regelung, halten die Anspruchsgrundlage zur Anordnung von Websperren jedoch für nicht notwendig. Nach Ansicht von Mantz ist der Anspruch auf Websperren jedoch "eine Kröte, die die (WLAN-)Anbieter dann möglicherweise schlucken müssen" . Dabei sei zu beachten, dass der Gesetzesentwurf im Grunde nur umsetze, was der Bundesgerichtshof (BGH) bisher im Rahmen der Störerhaftung ausgeurteilt habe – allerdings nun mit reduziertem Kostenrisiko für den Betreiber. Die Digitale Gesellschaft und der Verein Freie Netze fordern, dass sich der Anspruch auf Netzsperren nicht auf Portsperrungen erstrecken darf.

Netzsperren nicht nur als letztes Mittel

Wie kaum anders zu erwarten, stören sich auch die Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften an den Plänen, die ihnen teils zu weit, teils nicht weit genug gehen. So verlangen sie in ihrer Stellungnahme (öffnet im neuen Fenster) unter anderem die Möglichkeit, dass Diensteanbieter "auch vorbeugend in Anspruch genommen werden können" . Demnach könnte von WLAN-Anbietern die Sperrung von Ports und IP-Adressen verlangt werden, bevor ein Nutzer überhaupt eine Rechtsverletzung begangen hat.

Zudem wollen die Rechteinhaber die Aufforderung nach Netzsperren nicht davon abhängig machen, dass "keine andere Möglichkeit" zur Verfügung steht. Es dürfe lediglich verlangt werden, dass alle "zumutbaren" Möglichkeit ergriffen worden seien, um der Rechtsverletzung auf anderem Wege abzuhelfen. Wie kaum anders zu erwarten, wollen sie auch weiterhin außergerichtliche Kosten geltend machen dürfen. "Eine Aufrechterhaltung der Kostenerstattung für die vorgerichtliche Inanspruchnahme (Abmahnkostenerstattung) gebietet ferner die Waffengleichheit" , heißt es in dem Schreiben, das unter anderem von der Gema, der VG Media und vom Bundesverband Musikindustrie getragen wird.

Opposition hält Einigung für unwahrscheinlich

Angesichts der kontroversen Debatte verwundert es nicht, dass auch in der Bundesregierung noch keine Einigung über den Entwurf erzielt wurde. "Die Ressortabstimmung läuft noch" , sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von Golem.de. Ein Termin für einen Kabinettsbeschluss stehe daher noch nicht fest. Die Opposition wundert das nicht.

Er könne sich nicht vorstellen, dass der Entwurf so durchs parlamentarische Verfahren gehe und noch in dieser Legislatur verabschiedet werde, sagte (öffnet im neuen Fenster) der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz der Berliner Zeitung. "Das ist ein Treppenwitz, dass jetzt das Wirtschaftsministerium unabgestimmt mit den anderen Ministerien mit so einem Gesetz um die Ecke kommt, nur wenige Monate vor der Bundestagswahl. Man muss überlegen, ob das nicht schon Wahlkampf ist," sagte Notz.


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