Urteil: Gericht kritisiert irreführenden Amazon-Bestellknopf

Amazon hat vor Gericht verloren: Die Beschriftung für den Bestellknopf wurde als irreführend eingestuft. Der fragliche Text entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen.

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Gericht kritisiert Amazons Bestellknopf.
Gericht kritisiert Amazons Bestellknopf. (Bild: Screenshot Golem.de)

Der Amazon-Bestellknopf in dem Onlinekaufhaus darf nicht länger mit dem Text "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" versehen werden. Verbraucherschützer sahen darin eine Irreführung der Kunden und klagten dagegen. Das Oberlandesgericht Köln stimmte der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu (Aktenzeichen 6 U 39/15). Der Bestellknopf weise Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und sei irreführend, urteilte das Gericht.

Keine eindeutige Zahlungsverpflichtung

Der Knopf ist nach Meinung der Richter mit der von Amazon gewählten Formulierung unzureichend beschriftet: Eine solche Schaltfläche müsse mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Damit entspricht der Bestellknopf nach Meinung der zuständigen Richter nicht den gesetzlichen Anforderungen. Onlinehändler müssten sich seit Juli 2014 vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Damit sollen Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden.

Der Bestellknopf erscheint immer dann, wenn Amazon-Kunden ohne aktiviertes Prime-Abo in dem Onlinekaufhaus einkaufen. Amazon will Kunden so dazu bringen, das Prime-Abo zu bestellen. Der strittige Button von Amazon weise nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, monierten die Richter. Die Aussage "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" sei sogar irreführend.

Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur jetzt möglich sei. Den Probemonat gewährt Amazon aber auch zu späteren Zeitpunkten.

Fehlender Gesamtpreis

Die Richter beanstandeten außerdem, dass Amazon vor der Bestellung keinen Gesamtpreis angegeben hatte, wenn sich der Kunde für ein Paket aus Prime-Abo und einem zusätzlichen Abo eines DVD-Verleihs entschied. Nur die Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten nicht aus.

Das Oberlandesgericht Köln hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Amazon hat aber die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die kritisierte Beschriftung des Bestellknopfes verwendet Amazon derzeit nicht.

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Schnarchnase 04. Mär 2016

Du bist echt witzig. Wenn du der Meinung bist irgendwas von meinem Beitrag wäre falsch...

SusanneW 04. Mär 2016

Ja, ich gebe Dir in allem total Recht, kann ich voll unterschreiben! Amazon lässt die...

M.Kessel 03. Mär 2016

Für ich bedeutet dass, ich kann einen Monat testen, und danach darauf verzichten...

JackIsBlack 03. Mär 2016

Es steht dick darüber " Mit Prime für EUR 0,00 ansehen -Jetzt ansehen -- 30 Tage testen...



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