Netzneutralität: Auf die Nutzer und Regulierer kommt es an

Anders als in den USA sind in der EU künftig Überholspuren im Netz erlaubt. Die Nutzer müssen aber nicht alles mit sich machen lassen.

Artikel veröffentlicht am ,
Günther Oettingers Blogbeitrag zum Thema Netzneutralität war zunächst nicht zu sehen.
Günther Oettingers Blogbeitrag zum Thema Netzneutralität war zunächst nicht zu sehen. (Bild: EU-Kommission/Screenshot: Golem.de)

Das Gute an vielen schlechten Internetgesetzen ist bisweilen: Am Ende scheitern sie doch an der digitalen Realität. Was für das deutsche Leistungsschutzrecht gilt, könnte in Teilen auch für die am Dienstag beschlossene Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation zutreffen. Der Gesetzestext gibt den Telekommunikationsanbietern einige Möglichkeiten, den Datenverkehr im Netz nach ihren kommerziellen Vorstellungen zu gestalten. Ob dies auch so geschieht, hängt aber sehr stark von den Nutzern ab. Was nicht gewollt und nicht bezahlt wird, setzt sich am Ende auch nicht durch. Zudem müssen die nationalen Regulierungsbehörden den Anbietern in Zukunft genau auf die Finger schauen.

Vor allem bei Festnetzanschlüssen dürfte es den Providern schwer fallen, von den Privatkunden zusätzliche Gebühren für eine priorisierte Verbindung zu verlangen. Wer bereits einen schnellen DSL- oder Kabelanschluss bezahlt und einen Streamingdienst abonniert hat, will nicht noch zusätzliches Geld ausgeben, damit er die Videos auch in angemessener Qualität sehen kann. Hier müssen die Nutzer, Verbraucherschützer, Inhalteanbieter und Regulierungsbehörden Druck machen, dass die Provider auch tatsächlich ihre versprochenen Leistungen einhalten. Mit Content Delivery Networks und bezahltem Peering können Anbieter wie Google, Facebook und Netflix zudem ihre Daten möglichst nahe an den Kunden bringen.

Geld zurück bei geringer Qualität

Kritisch bleibt aber wie immer die sogenannte letzte Meile. "Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, müssen Verbraucher entschädigt werden. Wenn die Bahn zu spät kommt, bekommen Fahrgäste auch Geld zurück", forderte nun Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Zu Recht.

Denn die von vielen Netzaktivisten heraufbeschworene Gefahr liegt darin, dass nun aus Mangel an Diensten, die wirklich eine besondere Qualität erfordern, bestehende Angebote zu Spezialdiensten deklariert werden - um ein weiteres Mal abzukassieren. So ging EU-Digitalkommissar Günther Oettinger monatelang mit dem Beispiel des autonomen Verkehrs hausieren, um den Bedarf an Spezialdiensten zu begründen. Dumm nur, dass die Autoindustrie das gar nicht benötigt. Mit Spannung ist daher zu erwarten, mit welchen neuen Diensten die Provider nun als Erstes hinter dem Busch hervorkommen.

Zero Rating bei Mobilfunk attraktiv

Sollte es deutschlandweit demnächst eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Breitband geben, dürfte sich das Thema Netzneutralität im Festnetz ohnehin erledigt haben. Das gilt aber nicht für den Mobilfunk.

Gerade das von der EU-Kommission propagierte Zero-Rating könnte für zahlungskräftige Konzerne eine Option sein, ihre Inhalte an Volumenlimits vorbei zum Kunden zu bringen. Oettinger schrieb dazu am Dienstag in verschwurbelter Form: "Unter der strengen Kontrolle der nationalen Regulierungsbehörden werden kommerzielle Vereinbarungen und Praktiken, einschließlich Zero Rating, verboten, die die Regeln umgehen und die Wahl der Nutzer einschränken." Warum sollte ein Nutzer aber dadurch eingeschränkt werden, wenn ihm ein Anbieter seinen Traffic schenkt? Und diese Regeln müssen erst noch festgelegt werden.

Regulierer sollen es retten

Eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Verordnung spielen daher die Regulierungsbehörden. Sie sollen sicherstellen, dass die Netzbetreiber ausreichende Netzkapazität für die Bereitstellung von diskriminierungsfreien Internetzugangsdiensten von hoher Qualität gewährleisten, "deren allgemeine Qualität nicht deshalb beeinträchtigt sein sollte, weil andere Dienste als Internetzugangsdienste mit einem spezifischen Qualitätsniveau bereitgestellt werden". Zudem können sie technische Merkmale, Mindestanforderungen an die Dienstqualität und weitere notwendige Maßnahmen für einen oder mehrere Anbieter vorschreiben. Die Gefahr besteht aber nicht darin, dass Spezialdienste den normalen Traffic beeinträchtigen. Möglich ist eher, dass der normale Internetzugang so schlecht ist, dass Nutzer lieber auf einen Spezialdienst umsteigen wollen.

Die Bürgerrechtsorganisation Edri schrieb daher zur heutigen Abstimmung: "Das Europäische Parlament hat sich in allen entscheidenden Punkten geweigert, eine Entscheidung zu treffen." Nun müssten die Regulierungsbehörden über Missbrauch durch Zero Rating, die Regeln für Traffic Management und über Spezialdienste entscheiden, sagte Edri-Direktor Joe McNamee. Er hofft darauf, dass die vielen Schlupflöcher durch die Richtlinien der Europäischen Regulierungsbehörde BEREC und deren Überwachung in den EU-Ländern gestopft werden. Besser wäre natürlich gewesen, das Parlament hätte sich in den Verhandlungen mit den Mitgliedsländern stärker durchgesetzt und die Schlupflöcher erst gar nicht in die Verordnung gelassen.

IMHO ist der Kommentar von Golem.de. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)

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futureintray 28. Okt 2015

und warum sollte ich dein Nutzverhalten mit bezahlen? wenn ich Filme gucke, gehe ich ins...

daarkside 28. Okt 2015

Illegal sind aber nur die Machenschaften der FIFA - die anderen, die anderen definieren...

Galde 27. Okt 2015

Einfach das Internet ausdrucken und per Papierflieger übertragen ;-) :-p



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