Dobrindts Gesetzesentwurf: Wenn beim E-Mail-Schreiben der Reifen platzt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf für vollautomatisierte Autos beschlossen. Die Pflichten für die Autofahrer bleiben hoch und könnten zu Streitigkeiten mit den Versicherungen führen.

Artikel veröffentlicht am ,
Das hochautomatisierte Fahren will künftig gut überlegt sein.
Das hochautomatisierte Fahren will künftig gut überlegt sein. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)

Welche Tätigkeiten können Fahrer in automatisierten Autos künftig gefahrlos übernehmen? Die Bundesregierung überlässt die Antwort auf diese Frage weitgehend den Autoherstellern. Zwar erlaubt ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf den Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrzeuge. Doch die Pflichten der Autofahrer zur Kontrolle solcher Funktionen bleiben im Zweifel sehr hoch. Zudem bleibt der Halter auch bei Fehlern im Autopilotmodus zunächst haftbar.

Inhalt:
  1. Dobrindts Gesetzesentwurf: Wenn beim E-Mail-Schreiben der Reifen platzt
  2. Blackbox wird gesetzlich vorgeschrieben

Der 20-seitige Entwurf will die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz automatisierter Funktionen wie einem Autobahn- oder Staupiloten schaffen. Demnach ist der Betrieb solcher Autos zulässig, "wenn die Funktion bestimmungsgemäß verwendet wird". Das heißt, ein Autobahnpilot dürfte demnach nicht auf einer Landstraße aktiviert werden. Die entsprechenden Autos müssen zudem über die erforderliche technische Ausstattung verfügen und die Verkehrsvorschriften beachten. Die Funktion muss jederzeit "durch den Fahrzeugführer manuell übersteuerbar oder deaktivierbar" sein. Weitergehende Zulassungsvoraussetzungen für die Fahrzeuge finden sich in dem Entwurf nicht.

Fahrer muss "unverzüglich" eingreifen

Der Fahrer darf sich im Autopilotmodus nicht darauf verlassen, dass das System problemlos funktioniert und ihn immer rechtzeitig zur Übernahme des Lenkrads auffordert. Laut Paragraf 1b des Straßenverkehrsgesetzes muss er "unverzüglich" die Kontrolle übernehmen, "wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen". Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Autofahrer eine solche Situation erkennen kann, wenn er beispielsweise E-Mails beantwortet und nicht den Verkehr beobachtet. Das Gesetz enthält keinerlei Angaben darüber, welche Nebentätigkeiten beim automatisierten Fahren in welcher Form erlaubt sind.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) versicherte hingegen: "Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken." Der Gesetzesbegründung zufolge muss der Fahrer beispielsweise sofort eingreifen, wenn ein Reifen beim Fahren platzt. Wie das möglich sein soll, wenn er gerade auf seinem Tablet im Internet surft, ist schwer vorstellbar. Im Zweifel könnten Gerichte urteilen, dass der Fahrer zu sehr abgelenkt war, um "unverzüglich" die Kontrolle übernehmen zu können.

Autohalter muss haften

Die Hersteller können demnach beliebige Systemgrenzen definieren, die der Fahrzeugführer beachten muss. Sollten dazu neben einem geplatzten Reifen auch andere unvorhersehbare Situationen wie Wildwechsel, ein Stauende und verlorene Gegenstände auf der Fahrbahn gehören, dürfte es für den Fahrer häufig riskant sein, das Lenkrad aus der Hand zu geben. Allerdings könnten die Autohersteller auch damit werben, dass ihre Systeme selbst bei einem Reifenplatzer die Spur hielten und dann sicher auf den Seitenstreifen wechselten. Sinnvoller wäre hingegen, wenn es Mindestgüteniveaus für die zugelassenen Fahrzeuge gäbe, wie sie das Projekt Pegasus erarbeiten soll.

Sollte es zu einem Unfall im Autopilotmodus kommen, ist weiterhin der Halter des Autos nach Paragraf 7 des Straßenverkehrsgesetzes haftbar (Gefährdungshaftung). Rechtlich bleibe der Autofahrer Fahrzeugführer, "auch wenn er im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Funktion das Fahrzeug nicht eigenhändig steuert", heißt es in dem Entwurf. Die maximale Haftungshöhe in diesem Fall wurde auf zehn Millionen Euro bei Personenschäden erhöht. Bei der sogenannten verschuldensabhängigen Haftung, die dann nicht mehr greift, gibt es hingegen keine Begrenzung.

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Blackbox wird gesetzlich vorgeschrieben 
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der_wahre_hannes 01. Feb 2017

Genau deshalb passt das Beispiel mit dem Supermarkt ja nicht. Im Auto bin ich im Falle...

ipodtouch 28. Jan 2017

Das sehe ich ähnlich. ENTWEDER ich fahre Auto, mit allen Konsequenzen (aufmerksam, nicht...

wsxedc 27. Jan 2017

Es braucht sicher noch weitere Vorschriften wie z.B. dass ein Fahrzeug vorher ankündigen...

ChoMar 27. Jan 2017

Noja, der deutsche AUtomarkt wird vollautonome Fahrzeuge derzeit nicht überleben. Warum...



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