Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Verbraucherzentrale: O2-Datenautomatik dürfte vor Bundesgerichtshof gehen

Ob die Datenautomatik von O2 auch vor dem Bundesgerichtshof besteht, könnte bald entschieden werden. Das Oberlandesgericht München soll die Revision ausdrücklich zugelassen haben.
/ Achim Sawall
16 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
LG G5 am Stand der Telefónica auf dem MWC 2016 (Bild: Telefónica)
LG G5 am Stand der Telefónica auf dem MWC 2016 Bild: Telefónica

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Möglichkeit, die Entscheidung für die sogenannte Datenautomatik bei O2 vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Ein VZBV-Sprecher sagte Golem.de auf Anfrage: "Das Oberlandesgericht München hat offensichtlich Zweifel oder sieht die Sache als besonders bedeutend und hat die Revision ausdrücklich zugelassen" . Die Entscheidung, ob die Verbraucherschützer den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen, ist aber noch nicht gefallen.

Im März 2016 hatte das Landgericht München die Datenautomatik von O2 noch für unzulässig erklärt. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 8. Dezember 2016(öffnet im neuen Fenster) darf O2 das automatische Nachbuchen von Datenvolumen jedoch fortführen. Die Datenautomatik von O2 sieht das Gericht als eine der Hauptleistungen des Tarifs an, für die keine gesonderte Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Sie werde zudem transparent erklärt.

Erweiterung des Datenvolumens

Telefónica bietet für seine Marke O2 für bestimmte Tarife die sogenannte Datenautomatik an. Ist das festgelegte Datenvolumen in den Blue-Tarifen verbraucht, wird es automatisch um 100 MByte erweitert. Das erfolgt bis zu drei Mal im Monat zum Preis von jeweils zwei Euro. "Dieser Erweiterung des Datenvolumens konnten Verbraucher nicht widersprechen. Außerdem sollte automatisch ein Upgrade auf einen Tarif mit 5 Euro höherer Grundgebühr erfolgen, sobald der Kunde das zusätzliche Datenvolumen von insgesamt 300 MB an drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen ausschöpfte. Waren Kunden damit nicht einverstanden, konnten sie ihren Tarif wieder zurücksetzen lassen, allerdings erst zum nächsten Abrechnungsmonat" , erklärte die Verbraucherzentrale.

Das Landgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass die Datenautomatik-Zubuchungen Vodafones nicht zulässig sind. Die Klauseln in den Verträgen seien ein Verstoß dagegen, dass Nebenleistungen oder Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers im Vertrag stehen können.


Relevante Themen