Streaming: EU-Untersuchung gegen Netflix und Amazon

Die Streaming-Anbieter Netflix und Amazon werden ab dem kommenden Monat in der EU untersucht. Das berichtet das Magazin Politico(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf den österreichischen Anwalt Thomas Kramle, der die EU-Untersuchung führt. Er spielte auch eine wichtige Rolle in den Kartellverfahren gegen Google und Intel.
Die EU werde hauptsächlich Fakten zusammentragen, so Kramle auf dem Global Competition Law Centre in Brüssel. Es handele sich nicht um ein Wettbewerbsverfahren. Man werde die US-Unternehmen bitten, Informationen zu "Einschränkungen, falls vorhanden, vorzulegen, aber auch Daten über ihre Kataloge und Preise, so weit wie wir sie bekommen können" , fügte er hinzu.
Die EU-Kommission will Erkenntnisse dazu gewinnen, ob Netflix und Amazon den grenzüberschreitenden Onlinevertrieb einschränken. Auch die Gebietslizenzen und Preisunterschiede zwischen den einzelnen Landesangeboten werden untersucht.
Die Filmindustrie macht ihre Produkte aus Gewinninteresse weltweit zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbar. Auf die Vermarktung in Kinos folgen DVD und Blu-ray, erst später werden realistische Streaming-Preise angeboten. Daran ist auch Netflix gebunden, versucht dies aber zu durchbrechen.
Untersuchung Teil der Strategie zum digitalen Binnenmarkt
Der zuständige Vizepräsident der EU-Behörde, Andrus Ansip, und der EU-Kommissar für Digitalwirtschaft, Günther Oettinger, stellten am 6. Mai 2015 die Strategie zum digitalen Binnenmarkt vor. Hürden für grenzüberschreitenden Onlinehandel sollen abgeschafft, Versandkosten zwischen EU-Ländern gesenkt werden.
Verbraucher in der EU müssten sich auf einheitliche Regeln im Handel verlassen können, egal, in welchem Land sie einkauften, und egal, ob im Onlineshop oder im Ladengeschäft. Das forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). In den EU-Plänen kämen die Verbraucherinteressen zu kurz. Wenn die Kommission die EU als "Weltführer in der Informations- und Kommunikationstechnologie" etablieren möchte, müsse es mehr als nur wirtschaftliche Fördermaßnahmen geben, so der VZBV.