Mit den Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht wollten sich große Verleger gesundstoßen. Doch offenbar reichen die Einnahmen nicht einmal annähernd aus, um die zahlreichen juristischen Verfahren zu bezahlen. Eine Ausschüttung gab es bislang noch nicht - ganz im Gegenteil.
Der Widerspruch war vergebens: Die VG Media darf dem Suchmaschinenkonzern Google keine Gratislizenz erteilen. Nun muss ein weiteres Gericht über die Zukunft des Leistungsschutzrechts entscheiden.
Die Verlage wollen ihre eindeutige Niederlage vor dem Landgericht Berlin gegen Google in zweiter Instanz korrigieren. Auf europäischer Ebene will die VG Media das Leistungsschutzrecht auch für solche Verlage durchsetzen, die es grundsätzlich ablehnen.
Das Interesse an staatlichen Informationen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Selbst indizierte Videofilme müssen Behörden inzwischen herausrücken.
Die Autoren dürfen sich freuen, die Verlage werten ein BGH-Urteil als "schweren Schlag". Der Buchhandel befürchtet nun Pleiten von kleinen Verlagen und fordert eine Gesetzesänderung.
Wer auf eine Webseite mit unerlaubt veröffentlichten Fotos verlinkt, begeht nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts keine Urheberrechtsverletzung. Sonst würde das Internet nicht mehr funktionieren.
Die EU-Kommission will die Meinung von Betroffenen und Nutzern zur Reform des Urheberrechts hören. Die Entscheidung zur Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts verzögert sich damit.
Update Im Streit über das Leistungsschutzrecht haben die Verlage eine neue Niederlage gegen Google eingesteckt. Das Landgericht Berlin hält den Suchmaschinenmarkt für ein "ausgewogenes System", von dem alle profitieren.
Am Freitag treffen sich die Gegner im Streit um das Leistungsschutzrecht erstmals öffentlich vor Gericht. Die Chancen der deutschen Verlage, sich gegen Google durchzusetzen, stehen dabei nicht gut.
Wie zu erwarten, geht der Streit zwischen der VG Media und Google in die nächste Runde. Entscheidend für die Zukunft des Leistungsschutzrechts ist aber ein anderer Prozess.
Vorratsdatenspeicherung, Netzneutralität, Datenschutzreform, NSA-Affäre: In den vergangenen zwölf Monaten sind wichtige netzpolitische Themen diskutiert und entschieden worden. Manche sogar im Sinne der Nutzer.
Noch immer ist unklar, ob es ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene geben wird. Die Verlinkung von Inhalten solle davon jedoch nicht betroffen sein, versichert die EU-Kommission. Aber möglicherweise nicht bei kommerziellen Diensten.
Update Die Überlegungen der EU-Kommission für ein europäisches Leistungsschutzrecht werden konkreter. Dieses könnte sogar die Verlinkung von Artikeln betreffen, befürchtet die Piratenabgeordnete Julia Reda.
Golem-Wochenrückblick Mittelklasse-Smartphones von heute mit Prozessoren von gestern haben wir in dieser Woche getestet. Die VG Media hat sich konspirativ verhalten und das Kabinett einen Beschluss zu elektronischen Stromzählern gefasst. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
UpdateIMHO Die Gratislizenz der VG Media für Google steht offenbar auf der Kippe. Doch die Verlage verhalten sich im Streit über das Leistungsschutzrecht so konspirativ wie die Regierung in Sachen BND.
Um die Freiheit des Internets ist es in vielen Staaten der Welt nicht gut bestellt. Auch zwei europäische Länder haben im vergangenen Jahr deutlich Minuspunkte gesammelt. Deutschland verschlechterte sich ebenfalls.
Update Der Streit zwischen Google und den deutschen Verlegern um das Leistungsschutzrecht dürfte in die nächste Runde gehen - vor Gericht. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat das Schiedsverfahren zwischen den beiden Parteien jetzt endgültig für gescheitert erklärt.
Auf europäischer Ebene droht eine Lobbyschlacht um das Leistungsschutzrecht. Gerade wegen der schlechten Erfahrungen in Deutschland und Spanien könnte die EU-Kommission eine europaweite Regelung vorschlagen.
Kein Geld für Snippets: Google bleibt bei seiner Haltung zum Leistungsschutzrecht. In der vergangenen Woche hat die VG Media noch auf eine Einigung mit dem Suchmaschinenbetreiber gehofft.
Die VG Media will mit Google über einen Lizenzvertrag verhandeln. Nach dem Urteil zum Leistungsschutzrecht der Schiedsstelle sieht die Verwertungsgesellschaft ihren Anspruch bestätigt. Nur die Höhe der Vergütung ist strittig.
Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat ihre mit Spannung erwartete Entscheidung zum Leistungsschutzrecht getroffen. Die VG Media muss ihre finanziellen Ansprüche reduzieren. Google zeigte sich zufrieden.
Update Schon wieder hat die VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht vom Kartellamt eine Abfuhr erhalten. Die verkürzte Darstellung von Links durch Google sei sachlich gerechtfertigt gewesen. Nun hoffen die Verlage auf zwei Gerichtsurteile.
Die Panoramafreiheit scheint auf EU-Ebene vorerst gerettet. Doch die CSU macht sich weiterhin für ein europaweites Leistungsschutzrecht stark. Der Springer-Verlag hat sogar neue Ideen, was sich schützen lässt.
Die in der VG Media organisierten Verlage haben ihre Forderungen nach dem Leistungsschutzrecht präzisiert. Google selbst will nun europäische Medien mit 150 Millionen Euro unterstützen.
Die Bundesregierung hat fast 30 zum Teil kuriose Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Störerhaftung veröffentlicht. Die Forderungen der einzelnen Interessengruppen liegen weit auseinander. Nur ein Verband ist voll zufrieden.
Update Eine Mischung aus CMS-Mankos, Sturheit und findigen Anwälten hat zum ersten Gerichtsurteil über das Leistungsschutzrecht geführt. Ein Lehrstück über die Absurditäten des Urheber- und Internetrechts.
Eine Anhörung im Bundestag hat die Probleme mit dem Leistungsschutzrecht wieder deutlich gemacht. Bezeichnend ist, dass nur eine bestimmte Suchmaschine inzwischen eine Nutzungslizenz abgeschlossen hat.
Update Während Marktführer Google von der VG Media eine Gratislizenz erhalten hat, macht kleinen Suchmaschinenbetreibern das Leistungsschutzrecht zu schaffen. Das kritisieren Opposition, Wirtschaft und Juristen.
Im weltweiten Vergleich unterliegt das Internet in Deutschland wenig Verboten. Eine Studie listet mehrere Punkte auf, die den Zugang zu Inhalten und die Rechte der Nutzer einschränken.
Update Trotz aller Kritik hält die Union unverdrossen am Leistungsschutzrecht fest. Allerdings soll die Klage der Verlage gegen Google schneller als geplant entschieden werden.
"Katastrophe, Schmerzpunkt, völliger Quatsch": Urheberrechtsexperten fordern einhellig die Abschaffung des Leistungsschutzrechts. Aber auch auf vielen anderen Gebieten sehen sie Reformbedarf.
Kleine Suchmaschinen sollen zahlen, während Google eine Gratislizenz bekommt. Springer-Cheflobbyist Keese begründete dies mit einem kriminellen Vorgehen des Marktführers.
Ein umstrittenes Gesetz wird in Spanien Google-Gebühr genannt, es tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Abgabe muss an Verlage und Autoren gezahlt werden.
Die meisten Verlage haben Google inzwischen das Recht eingeräumt, Verlagsinhalte anzuzeigen. Doch noch sind nicht alle Ansprüche geklärt. Der Axel-Springer-Verlag versucht es jetzt mit einem Spagat.
Update Es war kaum anders zu erwarten: Die meisten in der VG Media organisierten Verlage wollen keine verkürzte Darstellung ihrer Links bei Google hinnehmen. Der Konzern lehnte zuvor eine Bitte um "Waffenruhe" ab.
Das Bundeskartellamt will im Streit um das Leistungsschutzrecht derzeit nicht aktiv werden. Was die Verlage empört, will sich Google nun schriftlich bestätigen lassen.
Die VG Media befürchtet durch die neuen Forderungen Googles ein Scheitern des Leistungsschutzrechts. Google müsse alle Medien verkürzt darstellen oder keine, fordern die Verwerter.
Google-Chef Schmidt und Vizekanzler Gabriel diskutieren in Berlin über Chancen und Risiken der digitalen Wirtschaft. Meist reden sie aneinander vorbei. Gabriel punktet beim Publikum mit kernigen Sprüchen.
Update Im Streit um das Leistungsschutzrecht hat Google seine Forderungen deutlich ausgedehnt. Die Drohung zur verkürzten Link-Darstellung wollen die Verlage daher zwei Wochen länger prüfen.
Google will Artikel aus Web-Angeboten von Verlagen, die sich der Leistungsschutzrechtsklage angeschlossen haben, nur eingeschränkt anzeigen. In Google News und in der Suche werden aus diesen Nachrichtenangeboten keine Bilder und Textausschnitte mehr erscheinen.
Die Mailprovider T-Online, GMX und Web.de ziehen Konsequenzen aus den Forderungen der Verlage. Anstatt Geld wegen des Leistungsschutzrechts zu zahlen, werfen sie mehr als 150 Medien aus ihrer Internetsuche.
Update Deutliche Niederlage für die Verlage im Kampf gegen Google: Das Bundeskartellamt sieht keine Anhaltspunkte, dass der Suchmaschinenkonzern seine Marktmacht missbraucht. Mit dem Kartellrecht lasse sich das Leistungsschutzrecht nicht durchsetzen.
Justizminister Heiko Maas hat den Verlagen im Streit mit Google Unterstützung versprochen. Nach Ansicht der Grünen war das aber "nicht viel mehr als heiße Luft".
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) in die nächste Runde. Es ist eine alte Debatte, die erstmals in der Weimarer Republik aufkam.
Bundesjustizminister Heiko Maas stimmt beim Wirtschaftsminister und Parteikollegen Sigmar Gabriel ein: Beide wollen Google entflechten, also zerschlagen, wie sie wortgewaltig erklären.
Update Im Bundestagswahlkampf lehnte die SPD das Leistungsschutzrecht noch ab. Nun stellt sich SPD-Justizminister Maas mit markigen Worten auf die Seite der Verlage und will das Gesetz sogar noch verschärfen. Die SPD-Fraktion spricht von einer "Zensur" durch Google.