Leistungsschutzrecht: EU-Kommission schließt Google-Steuer für Links nicht aus

Noch immer ist unklar, ob es ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene geben wird. Die Verlinkung von Inhalten solle davon jedoch nicht betroffen sein, versichert die EU-Kommission. Aber möglicherweise nicht bei kommerziellen Diensten.

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Widersprüchliche Aussagen zu kostenpflichtigen Hyperlinks: EU-Kommissionsvizepräsident Ansip
Widersprüchliche Aussagen zu kostenpflichtigen Hyperlinks: EU-Kommissionsvizepräsident Ansip (Bild: Francois Lenoir/Reuters)

Die EU-Kommission hält sich die Einführung eines europaweit gültigen Leistungsschutzrechts für Presseverleger weiter offen. Bei der Vorstellung der ersten Pläne zur Umsetzung des digitalen Binnenmarktes kündigte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger am Mittwoch in Brüssel eine Entscheidung für das zweite Quartal 2016 an. "Die Konsultationen haben eine unglaubliche Vielzahl - Qualität und Quantität - an Stellungnahmen erbracht", sagte Oettinger. Der Respekt vor diesen Eingaben, die eine mehrwöchige Auswertung erforderten, verbiete eine schnelle Entscheidung.

Offen bleibt zudem, ob kommerzielle Newsaggregatoren und Suchmaschinen möglicherweise für die Verlinkung von Artikeln bezahlen müssen. Diese Möglichkeit lässt das ebenfalls am Mittwoch veröffentlichte Grundsatzpapier zur Urheberrechtsreform weiter offen. Darin bringt die Kommission eine Neudefinition der Rechte auf öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von Inhalten ins Spiel. Netzaktivisten befürchteten daher, dass auf diese Weise der einfache Link auf Inhalte urheberrechtlich geschützt und damit zustimmungspflichtig gemacht werden könnte.

Wertschöpfende Produkte könnten betroffen sein

Diese Bedenken versuchte Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip zu zerstreuen. "Ich möchte eindeutig klarstellen: Diese Kommission hat keinerlei Pläne zur Besteuerung von Hyperlinks, nichts dergleichen." Allerdings räumte er anschließend ein: "Wir müssen klarer machen, wo wir über Hyperlinking sprechen und wo wir über neue, wertschöpfende Produkte sprechen. Wo wir nicht von neutralen Vermittlern sprechen können, sondern von aktiven Verkäufen, Geldverdienen und so weiter."

Mit anderen Worten: Die kommerzielle Verlinkung von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie bei Suchmaschinen könnte nicht als Hyperlinking definiert und damit kostenpflichtig werden. In dem Grundsatzpapier heißt es dazu, es gebe eine "zunehmende Sorge", ob die europäischen Urheberrechtsgesetze die faire Vergütung von Inhalteanbietern sicherstellen könnten. Die Rechteinhaber könnten ihre Lizenzvereinbarungen nicht auf faire Weise mit möglichen Nutzern verhandeln. Ohne Google direkt beim Namen zu nennen, spricht die Kommission von "gewissen Online-Plattformen und Aggregationsdiensten".

Neudefinition von öffentlicher Wiedergabe

Als möglichen Ausweg für die Verlage bringt die Kommission eine Neudefinition der Rechte auf öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung ins Spiel. "Ihre Definition bestimmt, was einen Internetvorgang darstellt, über den Urheber und die Kreativindustrie Rechte beanspruchen sowie Lizenzen und Vergütung verhandeln können. Es gibt umstrittene Grauzonen und Ungewissheit darüber, wie diese Konzepte im EU-Recht definiert sind, vor allem, wann Internetvorgänge als 'öffentliche Wiedergabe' betrachtet werden (und daher eine Zustimmung des Rechteinhabers erfordern) und unter welchen Bedingungen."

Die Kommission verweist zudem auf "Lösungsversuche in gewissen Mitgliedsstaaten", ohne Deutschland und Spanien zu nennen. Solche nationalen Ansätze könnten aber zu einer stärkeren Zersplitterung des digitalen Binnenmarktes führen.

Bislang dürfen Hyperlinks ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber auf geschützte Werke verweisen. Das hatte der Europäische Gerichtshof im Februar 2014 entschieden. Zwar kommt demnach eine zustimmungspflichtige öffentliche Wiedergabe durch einen Link durchaus in Betracht. Aber nur dann, wenn sich dieser an ein "neues Publikum" richtet. Was im offenen Internet jedoch nicht der Fall ist. Laut Paragraf 15 des Urheberrechtsgesetzes hat der Urheber das "ausschließliche Recht" auf öffentliche Wiedergabe seines Werkes, was auch die öffentliche Zugänglichmachung umfasst.

Nach Angaben Oettingers nahmen Mitgliedstaaten, Wirtschaft, Bürger und Verbraucherschutzverbände zu diesem kontroversen Thema Stellung. In einer öffentlichen Konsultation zum Urheberrecht hatte sich nach Ansicht der Piratenpolitikerin Julia Reda eine "große Mehrheit" von Nutzern und Verbänden dagegen ausgesprochen, dass eine Verlinkung die Erlaubnis von Rechteinhabern erfordert. Dies würde nach Ansicht von Wikimedia die "Grundstruktur des Internets zerstören", hätte dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge "schwere und unabsehbare soziale und wirtschaftliche Konsequenzen" und würde die freie Meinungsäußerung ernsthaft untergraben.

Golem.de hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Verlagen an die EU-Kommission gewandt und in einem offenen Brief vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts gewarnt.

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flasherle 10. Dez 2015

wieso? wenn du niemand mehr listest, dann bevorzugst du auch keine journalie. fertig...

Captain 10. Dez 2015

Man ist ja nicht gezwungen, jemanden im Suchindex zu listen...

CraWler 10. Dez 2015

Kannst sicher sein das Politik und Pressekonzernlobbyisten dann bald dafür eintreten...

CraWler 10. Dez 2015

Das Problem der Parteienpolitik sind Karriere Politiker die sich dann die Ämter aufteilen...



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