Netzpolitischer Jahresrückblick: Viel Streit und ein kleines Happy End

Vorratsdatenspeicherung, Netzneutralität, Datenschutzreform, NSA-Affäre: In den vergangenen zwölf Monaten sind wichtige netzpolitische Themen diskutiert und entschieden worden. Manche sogar im Sinne der Nutzer.

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Wegen der BND-Affäre ist der Begriff Selektoren nun einer größeren Öffentlichkeit bekannt.
Wegen der BND-Affäre ist der Begriff Selektoren nun einer größeren Öffentlichkeit bekannt. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Das Jahr 2015 stand im Zeichen von Flüchtlingskrise, Terrorismus und Griechenland. Anders als bei den Geheimdienstenthüllungen von Edward Snowden im Jahr 2013 standen netzpolitische Themen nur selten im Fokus der Öffentlichkeit. Dennoch hat es ein Begriff aus der NSA-Affäre auf Platz vier bei der Wahl zum Wort des Jahres geschafft: Die unzulässigen Selektoren von NSA und BND waren das zentrale Thema im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Wichtige netzpolitische Entscheidungen fielen aber nicht nur in Berlin, sondern vor allem in Brüssel.

Inhalt:
  1. Netzpolitischer Jahresrückblick: Viel Streit und ein kleines Happy End
  2. Happy End für Datenschutzreform
  3. Wichtige Entscheidungen fallen erst 2016

Das Jahr hatte kaum begonnen, als mit dem Terroranschlag auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo eine Debatte über neue Sicherheitsgesetze angefacht wurde. Zwar forderten Vertreter der Union schon unmittelbar nach den Attentaten von Paris eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Doch zunächst sah es nicht danach aus, als würde der Koalitionspartner SPD bei solchen Plänen mitziehen. Schließlich hatte der sozialdemokratische Justizminister Heiko Maas noch im Dezember 2014 getwittert: "#VDS lehne ich entschieden ab - verstößt gg Recht auf Privatheit u Datenschutz."

SPD-interner Streit um Vorratsdatenspeicherung

SPD-Parteichef Sigmar Gabriel äußerte sich zunächst ebenfalls vorsichtig und warnte vor einem deutschen Alleingang. Allerdings zeichnete sich schon im Januar 2015 ab, dass die EU-Kommission keine europäische Regelung anstreben würde. Daher machte sich Gabriel schließlich doch für einen nationalen Vorstoß stark - gegen spürbaren Widerstand in der SPD. Auf einem Parteikonvent im Juni konnte er seine Partei hinter sich versammeln. Angeblich soll er mit Rücktritt gedroht haben, falls die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt würde.

Im Oktober beschlossen Bundestag und Bundesrat schließlich das Gesetz, das eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für zehn Wochen vorsieht. Die Standortdaten von Handys sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Ob das Gesetz mit den Vorgaben vereinbar ist, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2014 formuliert hatte, ist höchst umstritten. Das werden letztlich wohl wieder die Gerichte klären.

Keine Hintertüren für Verschlüsselung

Ebenfalls zur Debatte stand nach den Terroranschlägen in Paris von Januar und November die Verschlüsselung von Kommunikation. In diesem Fall konnten sich Politiker mit ihren Forderungen aber nicht durchsetzen. Hintertüren in Verschlüsselungsprogrammen, damit Geheimdienste die Daten mitlesen können, soll es vorerst nicht geben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) setzt stattdessen darauf, mit Hilfe von Keyloggern die Kommunikation bereits vor der Verschlüsselung abzugreifen. Schließlich will Deutschland weiterhin das Verschlüsselungsland Nummer eins auf der Welt werden.

Während die EU-Kommission von den heiklen Vorratsdaten die Finger ließ, brachte Brüssel in diesem Jahr zwei wichtige Projekte zum Abschluss. Nach etwa zwei Jahren Verhandlungen einigten sich Parlament, Kommission und Ministerrat Ende Oktober auf eine Verordnung zum digitalen Telekommunikationsmarkt.

EU will keine echte Netzneutralität

Dabei konnten sich die Mitgliedsstaaten mit ihren Forderungen für ein Zwei-Klassen-Internet durchsetzen. Die Ende Oktober beschlossene Verordnung enthält zahlreiche Schlupflöcher für Überholspuren im Netz. Viele EU-Abgeordnete begründeten ihre Zustimmung mit dem Gesamtpaket, das auch die weitgehende Abschaffung der Roaming-Gebühren im Mobilfunk vorsieht. Den EU-Mitgliedsländern ist es dabei gelungen, den Begriff Netzneutralität komplett aus dem Gesetzestext herauszuhalten.

Wie sich die Erlaubnis von Spezialdiensten auf das Internet auswirken wird, ist noch unklar. Die Deutsche Telekom verwies unmittelbar nach der Entscheidung darauf, dass Startups eine Umsatzbeteiligung zahlen könnten, um ihre Daten schneller transportieren zu lassen. Zudem ist offen, ob und in welchem Umfang in Zukunft sogenannte Zero-Rating-Dienste angeboten werden. Beim Zero-Rating werden bestimmte Daten nicht auf den verbrauchten Traffic angerechnet, was nach Ansicht der EU-Kommission zulässig ist.

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Happy End für Datenschutzreform 
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