Leistungsschutzrecht: Union will Klage gegen Google beschleunigen

Die Unions-Fraktion im Bundestag will die Klage der Verwertungsgesellschaft (VG) Media gegen Google schneller zu Ende bringen lassen. Das geht aus einer Rede des Abgeordneten Michael Frieser (CSU) zu einem Antrag der Opposition auf sofortige Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger(öffnet im neuen Fenster) hervor. "Wir beabsichtigen, das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt zu beschleunigen. Eine entsprechende Initiative werden wir im nächsten Jahr vorstellen" , heißt es in der Rede. Da die Debatte aus zeitlichen Gründen am Donnerstag ausgefallen war, wurden die Reden nur zu Protokoll gegeben(öffnet im neuen Fenster) .
Darin zeigte sich nicht nur die Opposition, sondern auch der Koalitionspartner SPD sehr skeptisch, was die Wirksamkeit des Leistungsschutzrechts betrifft. Dieses "schützt weder die journalistische Qualität noch kleine Verlage vor deren Sterben" , sagte der SPD-Abgeordnete Christian Flisek und fügte hinzu: "So ist die damals eingebrachte Begründung auch heute noch dahingehend fragwürdig, welche Elemente des bestehenden Leistungsschutzrechts tatsächlich zu einer qualitativ hochwertigeren Arbeit im redaktionellen Bereich beitragen könnten."
SPD: Abschaffung kommt "etwas zu früh"
Anders als noch im Wahlprogramm gefordert , will die SPD aber nicht die sofortige Abschaffung des Leistungsschutzrechts mittragen, sondern verweist auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung. Flisek will dabei prüfen, "ob dieses Gesetz gar ein Innovationshemmnis darstellt und damit der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes schadet" . Zudem werde das angebliche Ziel des Gesetzes, den Informationsfluss im Internet nicht behindern zu wollen, "durch die aktuellen Entwicklungen gar ausgehöhlt" . Dennoch komme der Antrag von Grünen und Linke "etwas zu früh" .
Die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner verwies in ihrer Rede auf umfassende Kritik aus der damaligen Oppositionspartei SPD an dem Gesetz, das im März 2013 von Union und FDP beschlossen worden war. Nun gebe es die Möglichkeit, "eine verpasste Chance doch noch zu nutzen und das Leistungsschutzrecht aufzuheben" . Die Abgeordneten sollten dem Rat der Experten folgen, die in einer Anhörung am Mittwoch im Bundestag einhellig die Abschaffung des Leistungsschutzrechts gefordert hatten . Nach Ansicht der Linke-Abgeordneten Halina Wawzyniak hat das Gesetz das Gegenteil von dem erreicht, was es sollte: "Das Anti-Google-Gesetz wird zum Google-Stärkungs-Gesetz. Kleinere Anbieter werden geschwächt. Google wird sich bedanken. Innovationen bleiben auf der Strecke. Das Ganze klingt zu absurd, um wahr zu sein."
Das Leistungsschutzrecht war am 1. August 2013 in Kraft getreten. Inzwischen übernimmt die VG Media für zahlreiche Verlage, darunter Burda und Springer, die Durchsetzung der Ansprüche. Um finanziellen Forderungen zu entgehen, hatte Google von den Verlagen eine Einwilligung verlangt , um weiterhin kurze Textausschnitte und Vorschaubilder in allen Diensten anzeigen zu können. Da die VG Media inzwischen eine solche "widerrufliche Gratiseinwilligung" erteilte , überprüft die Staatsaufsicht beim Patent- und Markenamt, ob damit ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegt . Dem CSU-Abgeordneten Frieser zufolge wurde diese vorübergehende Nutzungserlaubnis sogar "einigen" Suchmaschinen erteilt.
Nachtrag vom 9. Dezember 2014, 11:00 Uhr
Das Bundesjustizministerium, das für die Stellenausstattung der Schiedsstelle zuständig ist, verwies auf einen entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Dort heißt es auf Seite 92(öffnet im neuen Fenster) : "Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken und insbesondere die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten." Im kommenden Jahr solle es dazu einen Vorschlag geben, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von Golem.de. Konkrete Auswirkungen auf das Verfahren zwischen der VG Media und Google seien davon aber nicht zu erwarten. Mit einer beschleunigten Entscheidung sei nicht zu rechnen.



