Leistungsschutzrecht: Kartellamt soll auf Vorgehen gegen Google formell verzichten

Das Bundeskartellamt will im Streit um das Leistungsschutzrecht derzeit nicht aktiv werden. Was die Verlage empört, will sich Google nun schriftlich bestätigen lassen.

Artikel veröffentlicht am ,
Das Bundeskartellamt in Bonn
Das Bundeskartellamt in Bonn (Bild: Eckhard Henkel, CC BY-SA 3.0 DE (via Wikimedia Commons))

Google will den kartellrechtlichen Streit um das Leistungsschutzrecht formell beendet wissen. Dazu bittet der Suchmaschinenkonzern in einem Schreiben an das Bundeskartellamt um die Feststellung, dass die Behörde in der Auseinandersetzung zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Media und Google nicht tätig wird. "Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält. Die VG Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck. Wir haben deshalb beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen", teilte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de am Montag mit.

Das Unternehmen beruft sich dabei auf Paragraf 32 c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach kann die Kartellbehörde entscheiden, "dass für sie kein Anlass besteht, tätig zu werden. Die Entscheidung hat zum Inhalt, dass die Kartellbehörde vorbehaltlich neuer Erkenntnisse von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32a keinen Gebrauch machen wird."

Verlagen beschweren sich beim Kartellamt

Die VG Media ist sowohl zivilrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt als auch kartellrechtlich beim Bundeskartellamt gegen Google vorgegangen. Während die Zivilklage vermutlich Jahre dauern dürfte, wies das Kartellamt bereits Ende August die Ansprüche der Verlage sehr deutlich zurück. Nach Ansicht der Verlage muss Google für die Anzeige von kurzen Textausschnitten und Vorschaubildern in seinen Suchergebnissen zahlen.

Nach der Ankündigung Googles, die Artikel der von der VG Media vertretenen Verlage nur noch verkürzt darzustellen, hatte die Verwertungsgesellschaft sich in einem Brief bei Kartellamtspräsident Andreas Mundt beschwert. Darin wurde Mundt vorgeworfen, den neuen Plänen Googles schon vor einer eingehenden Prüfung sein Placet gegeben zu haben.

Mundt will jedoch erst aktiv werden, wenn Google die klagenden Verlage komplett aus den Suchergebnissen auslisten würde. Eine bloße Beschränkung auf die Überschriften der Verlagsbeiträge "ist aber von einer solchen Totalauslistung deutlich entfernt", hatte Mundt kürzlich in einem Interview mit Reuters erklärt. Nach Ansicht der VG Media darf Google "als Monopolist" aber nur generell auf die Nutzung von Verlagsprodukten verzichten und bei der Darstellung keinen Unterschied machen, ob ein Verlag dafür Geld haben will oder nicht.

Einknicken der Verlage befürchtet

Google bekräftigte auf Nachfrage von Golem.de, es wolle vom kommenden Donnerstag an die Artikel der klagenden Verlage nur noch verkürzt darstellen. Wenn die Verlage dies vermeiden wollen, müssen sie schriftlich in die kostenlose Darstellung von Snippets und Vorschaubildern einwilligen. Betroffen wären große Verlage wie Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Die VG Media rechnet inzwischen damit, dass "voraussichtlich auch die Presseverleger, die der VG Media ihre Rechte übertragen haben, dem wirtschaftlichen Druck nicht standhalten können".

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tKahner 20. Okt 2014

Liebe Vorkommentatoren, ich muss zugeben, dass Ihr da so manch Richtiges geschrieben...

xUser 20. Okt 2014

Nein, genau um diesen Dienst ging es nie. Dieser Dienst ist registrierungspflichtig und...

bummelbär 20. Okt 2014

Das ist ja eine tolle Liste. Dankeschön für den Zaunpfahl. :-)



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