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Leistungsschutzrecht: VG Media will Einigung mit Google

Die VG Media will mit Google über einen Lizenzvertrag verhandeln. Nach dem Urteil zum Leistungsschutzrecht der Schiedsstelle sieht die Verwertungsgesellschaft ihren Anspruch bestätigt. Nur die Höhe der Vergütung ist strittig.
/ dpa , Werner Pluta
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Leistungsschutzrecht: Presseerzeugnisse steigern Attraktivität und Werbewert von Suchmaschinen (Bild: Adam Berry/Getty Images)
Leistungsschutzrecht: Presseerzeugnisse steigern Attraktivität und Werbewert von Suchmaschinen Bild: Adam Berry/Getty Images

Die Verwertungsgesellschaft Media(öffnet im neuen Fenster) (VG Media) ist im Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger kompromissbereit. "Wir wären bereit, nach den Vorgaben der Schiedsstelle einen Lizenzvertrag zu verhandeln, wenn Google das möchte" , sagte Markus Runde, einer der VG-Media-Geschäftsführer, der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Am Donnerstag hatte die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes den Tarif abgelehnt , den die VG Media für die Darstellung von Artikelausschnitten in Googles Suchergebnissen vorgeschlagen hatte. Die Höhe sei "in seiner gegenwärtigen Form nicht angemessen" , erklärte die Schiedsstelle.

Presseerzeugnisse steigern den Werbewert der Suchmaschinen

Die Schiedsstelle habe keine konkrete Vergütungshöhe ausgeurteilt, sagte Maren Ruhfus, eine Geschäftsführerin der VG Media. Die Schiedsstelle habe jedoch festgestellt, dass "Presseerzeugnisse die Attraktivität und den Werbewert" der Suchmaschinen erhöhten.

Die Schiedsstelle hatte außerdem vorgeschlagen, dass aus den Verlagsinhalten sieben Wörter plus die Suchbegriffe frei angezeigt werden können. Nach Interpretation der Verwertungsgesellschaft sind danach Verlagsinhalte, die mehr als sieben Worte beinhalten, vergütungspflichtig.

Beide Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft betonten, dass der Zahlungsanspruch dem Grunde nach bestätigt worden sei. Lediglich die Anspruchshöhe fehle. Dazu habe die Schiedsstelle eine Reihe von Angaben gemacht, die es nun umzusetzen gelte. Auf dieser Grundlage sei man bereit, mit Google zu verhandeln.


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