Informationsfreiheitsgesetz: Der Staat ist immer mehr gefragt

Das Interesse an staatlichen Informationen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Selbst indizierte Videofilme müssen Behörden inzwischen herausrücken.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Der Bundestag ist durch das IFG deutlich auskunftsfreudiger geworden.
Der Bundestag ist durch das IFG deutlich auskunftsfreudiger geworden. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Die Bürger nutzen das gesetzlich verankerte Recht auf Informationsfreiheit inzwischen deutlich häufiger als noch vor wenigen Jahren. So seien in den Jahren 2014 und 2015 bei den Bundesbehörden 18.049 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, bei der Vorstellung des fünften Jahresberichts zur Informationsfreiheit am Dienstag in Berlin. Das entspricht einem Anstieg von 66 Prozent im Vergleich zu den Jahren 2012/2013, als 10.813 Anfragen eingingen.

Für Voßhoff sind die Informationen "der Treibstoff der politischen Diskussion und unverzichtbar für Partizipation und gelebte Demokratie". Das Informationsrecht der Bürger sei zehn Jahre nach der Einführung des IFG "kein lästiges Übel, sondern ein wichtiges und wirksames Transparenzinstrument". Voßhoff begrüßte daher die Einführung entsprechender Gesetze in 12 von 16 Bundesländern. Lediglich in Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Bayern fehlten noch eigene gesetzliche Grundlagen zur Auskunftspflicht der Landesbehörden.

Jahrelange Prozesse erforderlich

Voßhoff attestierte den Behörden, "ordentlich bis gut" die Anfragen der Bürger abzuarbeiten. Der Bearbeitungszeitraum von vier Wochen werde "immer mehr eingehalten". Der 170-seitige Tätigkeitsbericht listet allerdings eine ganze Reihe von Fällen auf, bei denen die Behörden zum Teil erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren ihre Dokumente herausrückten.

Schlagzeilen machte dabei vor allem der Streit über die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die das Parlament bis zuletzt nicht der Öffentlichkeit aushändigen wollte. Kurios war zudem die Auffassung des Bundesinnenministeriums, ein internes Gutachten zwar herauszugeben, dessen Veröffentlichung unter Berufung auf das Urheberrecht jedoch zu untersagen.

Lob für Frag den Staat

Voßhoff lobte das Portal Frag den Staat, über das Bürger recht einfach IFG-Anfragen stellen können. Das finde sie "sehr gut". Sie könne aber nicht sagen, wie viele Anträge über dieses Portal bei den Behörden eingegangen seien. Ohnehin ist der Tätigkeitsbericht nicht besonders informativ, was Statistiken betrifft. Eine Aufschlüsselung nach Ministerien und Behörden findet sich darin nicht, dazu muss man auf den Seiten des Bundesinnenministeriums suchen. Demnach gab es im Jahr 2015bei 9.376 eingegangenen Anträgen 2.234 Widersprüche. 2014 gab es 2.312 Widersprüche bei 8.673 Anträgen, also rund ein Viertel. Während 2014 nur 514 Klagen gegen eine Auskunftsverweigerung eingereicht wurden, waren es im vergangenen Jahr schon 945. Um Klagen zu erleichtern, gibt es inzwischen sogar das Portal Verklag den Staat.

Dass die Behörden nicht nur schriftliche Unterlagen herausgeben müssen, zeigt eine Anfrage bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Dabei hatte ein Nutzer beantragt, dass ihm eine Kopie eines indizierten Videofilms ausgehändigt würde. Da die Prüfstelle die Herausgabe verweigerte, klagte der Antragsteller gegen die Entscheidung. Mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Köln sah den Film als "amtliche Information" im Sinne des IFG, fand keine Ausschlusstatbestände verwirklicht und verurteilte die Prüfstelle zur Herausgabe "einer ausschließlich analog nutzbaren Kopie des Filmes".

Können Firmen mehr Anfragen blockieren?

"Selten bis sehr selten" kommt es nach Angaben Voßhoffs vor, dass beteiligte Dritte gegen die Herausgabe von Informationen klagen. Einen solchen Prozess gibt es derzeit im Streit über das Leistungsschutzrecht. In diesem Fall hat die VG Media Widerspruch gegen eine Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes eingelegt, auf Basis einer IFG-Anfrage Auskunft über das Aufsichtsverfahren gegen die VG Media zu erteilen.

Hierbei geht es um die Frage, ob die Verwertungsgesellschaft dem Suchmaschinenkonzern Google eine Gratislizenz zur Nutzung von Snippets und Thumbnails erlauben darf, während sie das kleineren Wettbewerbern untersagt. Unter Berufung auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen will die VG Media die Herausgabe von Informationen zum Stand des Verfahrens verhindern. Laut Voßhoff ist derzeit unklar, ob eine neue EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen betroffenen Unternehmen noch mehr Möglichkeiten gibt, IFG-Anfragen zu blockieren. Netzaktivisten befürchten, dass in Streitfällen künftig die Unternehmen solche Informationen besser schützen können.

Als Beauftragte für Informationsfreiheit ist Voßhoff auch Ombudsperson, wenn Bürger über Probleme bei ihren IFG-Anfragen berichten. Die Zahl der Beschwerden und Fragen sei stark gestiegen - auf knapp 900 Fälle, berichtete die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete. Sie forderte daher, die Ombudsfunktion zu erweitern. Generell forderte sie eine personelle Aufstockung ihrer Behörde, um die zunehmend größer werdenden Datenbestände und Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden besser kontrollieren zu können. Eine genaue Zahl der gewünschten Mitarbeiter wollte sie mit Blick auf anstehende Haushaltsverhandlungen aber nicht nennen.

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Moe479 23. Jun 2016

also auf alle, regieren ist doch auch ein geschäftsgeheimnis, je nebulöser die sachen...

Moe479 23. Jun 2016

herr scharr hatte aber auch nicht mehr befugnisse. datenschutz war und ist kein...

pandarino 22. Jun 2016

Sehe ich genauso. Und zwar ALLE Informationen! Hallo Geheimdienste und so...



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