EU-Kommission: Nutzerbefragung zu Leistungsschutzrecht und Panoramafreiheit

Die EU-Kommission will die Meinung von Betroffenen und Nutzern zur Reform des Urheberrechts hören. Die Entscheidung zur Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts verzögert sich damit.

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Fotoaufnahmen des Eiffelturms fallen in Deutschland unter die Panoramafreiheit - noch.
Fotoaufnahmen des Eiffelturms fallen in Deutschland unter die Panoramafreiheit - noch. (Bild: Chadi saad/CC-BY-SA 3.0)

Die EU-Kommission hat ein neues Konsultationsverfahren zur Reform des Urheberrechts gestartet. Dabei geht es ausschließlich um ein mögliches Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet sowie um die sogenannte Panoramafreiheit. Bis zum 15. Juni 2016 erhofft sich Brüssel Kommentare "von allen, die am Verlagswesen und der Internetwirtschaft interessiert sind, wie Autoren, Wissenschaftlern, Internetprovidern, Lesern, Internetnutzern und anderen aus der Kreativwirtschaft". Das auf Deutsch vorliegende Formular kann auch online ausgefüllt werden.

Nach Ansicht der Europaabgeordneten Julia Reda (Piraten) dürfte sich der ursprünglich für Juni 2016 angekündigte Verordnungsentwurf bis September verzögern. Es stelle sich zudem die Frage, ob bis dahin überhaupt die Antworten ausgewertet werden könnten. Bei einer früheren Befragung zum Urheberrecht waren mehr als 10.000 Stellungnahmen eingegangen. Das von der Kommission angekündigte Weißbuch, das die Antworten auswerten sollte, ist aber nie erschienen.

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hatte in den vergangenen anderthalb Jahren mehrfach ein europäisches Leistungsschutzrecht, auch Google-Steuer genannt, ins Spiel gebracht. Im vergangenen Dezember hatte die Kommission erste Pläne zur Umsetzung eines digitalen Binnenmarktes präsentiert. Damals hatten Oettinger und Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip noch offen gelassen, ob kommerzielle Newsaggregatoren und Suchmaschinen möglicherweise für die Verlinkung von Artikeln bezahlen müssen.

Schlechte Erfahrungen in Deutschland

Nun sollen die Betroffenen 16 Fragen zum Leistungsschutzrecht sowie sieben Fragen zur Panoramafreiheit beantworten. So will die Kommission unter anderem wissen, welche Auswirkungen die Schaffung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger auf Verlage, Autoren, Online-Anbieter oder Nutzer hätte. Es ist möglich, zwischen jeweils sechs vorgegebenen Antworten zu wählen. Diese reichen von "sehr positive Auswirkungen" zu "sehr negative Auswirkungen" sowie "keine Meinung".

In Deutschland haben die Verlage mit dem im August 2013 eingeführten Leistungsschutzrecht eher "sehr negative" Erfahrungen gemacht. Zuletzt war der Versuch von mehreren großen Zeitungsverlagen gescheitert, gerichtlich eine sogenannte Gratiseinwilligung für Google verbieten zu lassen. Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin war der Ansicht, das Konzept des Suchmaschinenmarktes würde aus dem Gleichgewicht gebracht, wenn Google für das Recht zur Wiedergabe von Snippets und Vorschaubildern in den Suchergebnissen ein Entgelt zu entrichten hätte. Es dürfte daher interessant sein, zu erfahren, wie die Verleger die entsprechende Frage 15 beantworten.

EU-Parlament setzte sich für Panoramafreiheit ein

Zudem will die Kommission wissen, ob es innerhalb der EU Probleme mit der Veröffentlichung von Bildern gibt, die nicht durch die sogenannte Panoramafreiheit geschützt sind. Während in Deutschland und in den meisten Staaten in der EU Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke kommerziell genutzt werden dürfen, ist das in Ländern wie Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland nicht der Fall. So bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung der Veranstalter und dürfen beispielsweise nicht in die Wikipedia hochgeladen werden.

Im vergangenen Jahr hatte es bereits im EU-Parlament Bestrebungen gegeben, die Panoramafreiheit zu kippen. Doch letztlich konnten sich deren Befürworter durchsetzen. Oettinger hatte damals von einem "Missverständnis" gesprochen und gesagt: "Für die Kommission kann ich Entwarnung geben. Hier ist keine Einschränkung geplant." Vor diesem Hintergrund ist es fast schon wieder verwunderlich, warum nun doch noch eine eigene Konsultation zu dem Thema gestartet wird.

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