Leistungsschutzrecht: Kartellkammer weist Klage gegen Google zurück
Im Streit über das Leistungsschutzrecht haben die Verlage eine neue Niederlage gegen Google eingesteckt. Das Landgericht Berlin hält den Suchmaschinenmarkt für ein "ausgewogenes System", von dem alle profitieren.

Hat Google unter Ausnutzung seiner Marktmacht von Verlagen eine kostenlose Nutzung von Inhalten erzwungen? Eine entsprechende Klage von elf deutschen Verlagsgruppen gegen den Suchmaschinenkonzern wies die Kartellkammer des Landgerichts Berlin am Freitag zurück. Zwar habe Google mit seinen Diensten eine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt. Allerdings sehe das Gericht keine Diskriminierung der Kläger, hieß es in einer Pressemitteilung zu dem Urteil (Aktenzeichen 92 O 5/14 kart).
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- Google verteidigt sich ungeschickt
Diese Entscheidung hatte sich bereits in der 90-minütigen mündlichen Verhandlung am Freitag abgezeichnet. Die Kammer tendiere dazu, die Klage der Verlage abzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Scholz zu Beginn. Damit folgte das Gericht letztlich einem Beschluss des Bundeskartellamts vom September 2015, der Googles Vorgehen ebenfalls für begründet erachtet hatte. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa prüfen die Verlage nun, ob sie vor die nächsthöhere Instanz, das Kammergericht des Landes Berlin, ziehen wollen.
Nach Ansicht des Landgerichts handelt es sich bei der Nutzung von Suchmaschinen um eine "sternenförmige Konstellation": Google befinde sich in der Mitte, von wo aus drei Zacken zu den Nutzern, den Webseitenbetreibern und der Werbewirtschaft ausgingen. Dabei stelle die Nutzung von Google eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten dar. Dieses Konzept würde aus dem Gleichgewicht gebracht, wenn Google für das Recht zur Wiedergabe von Snippets und Vorschaubildern in den Suchergebnissen ein Entgelt zu entrichten hätte, teilte das Gericht mit. Es sei ein "ausgewogenes System, das von der Werbewirtschaft bezahlt wird", sagte Scholz in der Verhandlung und fügte hinzu: "Alle sind einigermaßen glücklich."
Verlage sehen sich diskriminiert
Das trifft für die in der VG Media organisierten Verlage jedoch nicht zu. Sie wollen von den Milliardengewinnen Googles profitieren, weil sich ihre eigenen digitalen Geschäftsmodelle vielfach nicht rechnen. Allerdings weigert sich Google bislang beharrlich, den Verlagen eine Lizenz für die Anzeige von Textausschnitten in seinen Suchergebnissen zu zahlen. Da das Leistungsschutzrecht keinen Kontrahierungszwang vorsieht, kann die Suchmaschine rein rechtlich auch nicht dazu gezwungen werden.
Die Klage der Verlage, darunter Axel Springer, Madsack und DuMont, zielt daher nicht gegen die verkürzte Darstellung von Inhalten als solche ab. Vielmehr fühlen sie sich dadurch ungleich behandelt und diskriminiert, weil Google lediglich von solchen Verlagen eine Einwilligung einholte, die über die VG Media ihr Leistungsschutzrecht wahrnehmen wollen. Wenn Google nur diese Verlage verkürzt darstelle, sei das eine Diskriminierung gegenüber den übrigen Medien.
Der Traum vom konkurrierenden Markt
Die Verlage träumen dabei von einem Suchmaschinenmarkt, in dem mehrere Anbieter konkurrieren und in dem es einen Wettbewerb um kostenpflichtige Medieninhalte gibt. Derzeit wisse Google aber, dass sich kein Verlag einen Verzicht auf die Anzeige von Textausschnitten und Vorschaubildern leisten könne. Daher sei das Unternehmen auch nicht zur Zahlung von Lizenzen bereit. Die Anwälte räumten dabei ein, dass die Gratislizenz für Google kleinere Anbieter von Suchmaschinen benachteilige. Dieses Argument sei "vernünftig". Ein entsprechendes Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gegen die VG Media ist noch nicht entschieden.
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Google verteidigt sich ungeschickt |
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so wie auch beim leistungsschutzrecht ... also hat auch das dann nicht wirklich einen...
Das gilt ja nicht nur Google alleine. Es gibt noch etliche andere Suchmaschinen. Die das...
Schön zu sehen, wenn ein Gericht mal Augenmaß und Sachverstand besitzt! :) Eine sehr gute...
Vorausgesetzt es würde so kommen, dann müsste aber nicht nur Google zahlen, sondern alle...