Anhörung im Bundestag: Leistungsschutzrecht findet Unterstützer
Eine Anhörung im Bundestag hat die Probleme mit dem Leistungsschutzrecht wieder deutlich gemacht. Bezeichnend ist, dass nur eine bestimmte Suchmaschine inzwischen eine Nutzungslizenz abgeschlossen hat.

Es ist immer wieder ein amüsantes Erlebnis, Juristen beim Zerpflücken des Leistungsschutzrechtes zuzuhören. Eine Gelegenheit dazu gab es am Mittwoch wieder im Rechtsausschuss des Bundestags. Doch anders als vor zwei Monaten im Internetausschuss fanden sich dieses Mal auch einige Sachverständige, die den Schutz von Presseerzeugnissen vor Suchmaschinen im Internet verteidigten. Während die Befürworter des Leistungsschutzrechts dafür plädierten, die gerichtlichen Auseinandersetzungen über dessen Auswirkungen abzuwarten, warnten dessen Gegner vor den negativen Folgen, die sich bis zur endgültigen Entscheidung der Gerichte in fünf bis zehn Jahren bereits einstellen würden. Seit 1. August 2013 sind die Verwertungsrechte von Verlagen durch Paragraf 87 f des Urheberrechtsgesetzes besonders geschützt.
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Hintergrund der Anhörung war ein Gesetzentwurf von Linke und Grünen, der die sofortige Abschaffung des Leistungsschutzrechts fordert. In dem Entwurf der Opposition heißt es zur Begründung: "Es hat sich zudem gezeigt, dass das Gesetz zur Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger mehr Verwirrung als Klarheit gestiftet hat. Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, was genau geschützt werden soll und weshalb." Die rechtliche Unsicherheit schade vor allem kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiteten.
Burda sieht Schieflage in digitaler Welt
Diese Überzeugung stieß auf völlige Zustimmung der Jura-Professoren Gerald Spindler von der Uni Göttingen und Malte Stieper von der Uni Halle-Wittenberg sowie des IT-Fachanwalts Thomas Stadler. Der Sachverständige Philipp Otto von Irights.info ging sogar noch weiter und erklärte, dass das Leistungsschutz nicht für, sondern eigentlich gegen die Verlage gerichtet sei. Diesen entgingen jeden Tag hohe Einnahmen, weil sämtliche Suchmaschinen mit Ausnahme von Google die Angebote ausgelistet hätten.
Der Pressesprecher des Münchner Burda-Verlags, Sebastian Doedens, verteidigte hingegen das Gesetz. Burda gehört zu den Verlagen, die die Verwertungsgesellschaft (VG) Media mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragt haben. Doedens sprach von einer Schieflage in der digitalen Welt: "Die einen erstellen die Inhalte teuer, während die anderen kostenlos davon profitieren." Vor dem Hintergrund der weltweiten Bestrebungen, den Wert geistigen Eigentums in Frage zu stellen, sei die Schaffung des Presseleistungsschutzrechts "eine beachtliche Leistung" gewesen. Doedens verwies darauf, dass die VG Media bereits mit einem Suchmaschinenanbieter einen Lizenzvertrag abgeschlossen habe. Nach Informationen von Golem.de handelt es sich dabei aber um den französischen Anbieter Qwant, an dem der Axel-Springer-Verlag mit 20 Prozent beteiligt ist. Springer wiederum gilt als treibende Kraft hinter dem Leistungsschutzrecht.
Qualitätsmedien besonders schützenswert
Für die Beibehaltung des Rechtes plädierten auch Felix Hey, Geschäftsführender Gesellschafter des Kölner Verlags Dr. Otto Schmidt KG, sowie die Jura-Professorin Eva Inés Obergfell von der Berliner Humboldt-Universität. Ihrer Ansicht nach ist es keine Schwäche des Gesetzes, dass viele Begriffe wie "kleinste Textausschnitte" unbestimmt seien. Es sei Aufgabe der Rechtsprechung, dies zu klären. Hey verteidigte das Gesetz damit, "dass eine Veröffentlichung in einem bekannten und anerkannten Pressemedium noch immer einen höheren Vertrauensschutz in der Öffentlichkeit genießt als beliebige Äußerungen im Netz". Damit verdienten die langjährigen Investitionen der Presseverleger einen entsprechenden Schutz. Eine Bezahlschranke könne für viele Medien nicht die Lösung sein. Der Gesetzgeber solle in die Ordnung der Presse eingreifen, um deren Vielfalt zu gewährleisten.
Kein gutes Haar am Leistungsschutzrecht ließ hingegen der Urheberrechtsexperte Stieper. Bei seiner wissenschaftlichen Erörterung des Gesetzes habe er festgestellt, dass es de facto nicht kommentierbar sei. "Es enthält so viele unbestimmte Begriffe, dass man keine Bewertung treffen kann", sagte Stieper. Zudem sei unverständlich, warum Urheber wie Fotografen nicht vor der Darstellung ihrer Bilder in Suchmaschinenvorschauen geschützt seien, Presseverleger hingegen schon. Auch sei der eigentliche Leistungsgegenstand nicht festgelegt. Es sei nicht genau definiert, was unter einer "redaktionell-technischen Festlegung journalistischer Beiträge" zu verstehen sei.
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Kein Patentrezept für Alternativen |
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Wenn du sagst, dass die Fürsprecher von den Verlagen bezahlt werden, was natürlich...
Wuerde sagen, wenn er auf das Geld schaut - nehmen muss er es noch nicht einmal ;)
Ich weiss den Namen nicht mehr und wuerde den Usernamen oder die Webseite auch nicht...
Dann einfach den Verlag verklagen. Denn dies ist schon seit langem rechtswidrig :)