Update Suchmaschinen und soziale Medien können zu Verhandlungen über das Leistungsschutzrecht verpflichtet werden. Aber nur, wenn sie Medieninhalte anzeigen.
Im Streit um Zahlungen für Medieninhalte in Suchmaschinen rufen Google und Corint Media die Schiedsstelle beim Patentamt an. Es geht um viele Millionen.
Der Bundestag diskutiert erstmals über Uploadfilter und Leistungsschutzrecht. Zu mehr als kosmetischen Korrekturen des Entwurfs wird es wohl nicht reichen.
Die Regierung hat sich im Streit um die Umsetzung von Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht geeinigt. Nur noch Texte von SMS-Länge bleiben lizenzfrei erlaubt.
Die australische Regierung will das Verlinken von Inhalten für Google und Facebook kostenpflichtig machen. Das rührt an ein Grundprinzip des Internets.
Update Das Justizministerium hat dem Druck von Rechteinhabern und Internetdiensten bei Uploadfiltern noch nicht nachgegeben. Doch die neuen Vorschläge wirken unausgegoren.
Dürfen Suchmaschinen wie Google Verlagsinhalte künftig komplett ausblenden, wenn deren Nutzung nach dem Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig ist? Ein Passus in der Begründung des Medienstaatsvertrags versetzt die VG Media in Alarmstimmung.
Der Vorschlag der Bundesregierung für das neue Leistungsschutzrecht stößt auf Widerstand bei den Verlegerverbänden. Überschriften mit mehr als drei Wörtern und Vorschaubilder sollen lizenzpfichtig sein. Dabei wenden die Verlage einen sehr auffälligen Argumentationstrick an.
Der umstrittene Artikel 17 der EU-Urheberrechtslinie ist laut einem Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion nicht mit den Grundrechten vereinbar. Er breche sogar zwangsweise die Versprechen von CDU und SPD, keine Uploadfilter einzuführen. Auch mit Geoblocking sei zu rechnen.
Update Die Bundesregierung hat einen ersten "Diskussionsentwurf" für das neue Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Dieses schränkt nun auch die Nutzung von Pressefotos und Videos für Memes und Vorschaubilder deutlich ein.
Zwar ist das französische Leistungsschutzrecht nicht einmal einen Monat in Kraft, doch schon hat die juristische Auseinandersetzung mit Google um dessen Durchsetzung begonnen.
Was deutsche Medien beim Leistungsschutzrecht schon erfolglos versucht haben, probieren nun die französischen Verlage. Sie wollen nicht hinnehmen, dass Google kein Geld für die Verlinkung von Inhalten bezahlen will.
Der Suchmaschinenkonzern Google ändert die Standardanzeige von Suchergebnissen europäischer Medien in Frankreich. Um mehr als die Überschrift anzeigen zu lassen, müssen Webseiten die Meta-Tags für Suchmaschinen ändern. Lizenzgebühren will der Konzern trotz Leistungsschutzrecht nicht zahlen.
Die Unionsfraktion will nach dem Aus für das deutsche Leistungsschutzrecht schnell eine neue Version beschließen. Zur Begründung nennt der Abgeordnete Ansgar Heveling längst widerlegte Mythen der Verlage.
Update Schwere Niederlage für die deutschen Verlage. Weil das Leistungsschutzrecht nach einem EuGH-Urteil rechtlich nicht anwendbar ist, droht ihnen der Verlust von Millionen Euro an Prozesskosten gegen Google.