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Urheberrecht: Wie sich die Koalition die Uploadfilter schönredet

Der Bundestag diskutiert erstmals über Uploadfilter und Leistungsschutzrecht . Zu mehr als kosmetischen Korrekturen des Entwurfs wird es wohl nicht reichen.
/ Friedhelm Greis
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Hat Axel Voss wirklich das Internet kaputt gemacht? (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Hat Axel Voss wirklich das Internet kaputt gemacht? Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Am kommenden Freitag, dem 26. März 2021, wird in der Bundestagsdebatte zur Urheberrechtsreform vermutlich häufig das Wörtchen "leider" zu hören sein. "Wir wollten die Uploadfilter eigentlich unbedingt verhindern, aber leider geht es jetzt doch nicht" , dürften Unionspolitiker jammern. Oder Politiker von der SPD: "Wir waren auch gegen Uploadfilter, aber leider konnten wir die anderen EU-Staaten nicht überzeugen." Obwohl die Koalition der Urheberrechtslinie auf EU-Ebene zugestimmt hat, tut sie jetzt so, als müsse sie die ungewollten Vorgaben nun leider, leider umsetzen. Mehr als kleine Änderungen am Regierungsentwurf haben die Fraktionen noch nicht angekündigt.

Einen Vorgeschmack auf die Strategie gab es bereits Anfang März in einer Online-Diskussion des Wikimedia-Vereins(öffnet im neuen Fenster) . Dabei sagte der CDU-Abgeordnete und Netzpolitiker Tankred Schipanski: "Wir konnten das Versprechen letztlich nicht einhalten." Man sei "gemeinsam mit den Rechtsexperten zu dem Ergebnis gekommen, dass man es eben ganz ohne Uploadfilter nicht umsetzen kann" .

Zu dieser Einschätzung waren Urheberrechtsexperten schon unmittelbar nach dem Beschluss im Jahr 2019 gekommen . Deutschland würde damit schlicht gegen die EU-Richtlinie verstoßen, sagte der Münsteraner Medienrechtler Thomas Hoeren damals.

Regierung hätte Uploadfilter stoppen können

Kaum überzeugender äußerte sich in der Wikimedia-Runde die SPD-Co-Vorsitzende und Netzpolitikerin Saskia Esken. Weil die Proteste gegen die Uploadfilter in anderen EU-Ländern nicht so groß gewesen seien, hätten sich "die anderen Regierungenin den Verhandlungen durchgesetzt und den Gebrauch von Uploadfiltern reingeschrieben" . Das ist nicht einmal die halbe Wahrheit. Deutschland hätte – wie einige andere Staaten – in der entscheidenden Abstimmung gegen die Richtlinie stimmen können. Dann wäre sie nicht in Kraft getreten.

Außerdem räumte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) später ein , er habe den Uploadfiltern zugestimmt, um wenigstens das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu retten. Die von der Bundesregierung abgegebene Protokollerklärung (PDF)(öffnet im neuen Fenster) hat bei der Umsetzung der Reform jedoch keine praktische Relevanz.

Komplizierter als Corona-Regeln

Das Ergebnis der fast zweijährigen Überlegungen hat die Bundesregierung im Februar 2021 auf 174 Seiten beschlossen(öffnet im neuen Fenster) . Der erlaubte Upload von Inhalten ist darin noch komplizierter geregelt als die Lockerungen in der Coronapandemie . Dazu wird ein neues Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz geschaffen.

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Demnach soll das Hochladen von geschützten Inhalten mit geringem Umfang nicht automatisiert blockiert werden dürfen, wenn diese "weniger als die Hälfte eines Werkes eines Dritten oder mehrerer Werke Dritter enthalten" . Als geringfügige Nutzung gelten 15 Sekunden eines Films, 15 Sekunden einer Tonaufnahme, 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte eines Fotos oder einer Grafik. Die 50-Prozent-Grenze darf demnach auch bei erlaubten Nutzungen wie Karikatur, Parodie oder Pastiche nicht überschritten werden. Allerdings gelten dann die Größenbeschränkungen nicht.

Leider scheinen Schipanski und Esken die Pläne im Detail selbst noch nicht zu verstehen.

Viele Inhalte können blockiert werden

Schipanski behauptete in der Debatte vollmundig: "Ich kann grundsätzlich jeden Inhalt erstmal hochladen und habe keinen Filter." Die geplante Regelung bedeutet jedoch: Ist in einem hochgeladenen Beitrag mehr als 50 Prozent eines geschützten Werkes enthalten, wird der Beitrag blockiert. Erst über ein Beschwerdeverfahren, das bis zu 14 Tage dauern kann, lässt er sich dann wieder freibekommen.

Entsprechend steht in der Gesetzesbegründung: "In diesen Fällen setzt sich also das Blockierverlangen des Rechtsinhabers durch." So müssen nach Ansicht des Urheberrechtsexperten und früheren Europaabgeordneten Felix Reda Parodien auch dann erlaubt werden, wenn sie mehr als die Hälfte des Originals verwenden.

Ein weiteres Problem der Regelung besteht ihrer Ansicht nach darin, dass Nutzer erst nach einer Blockade durch die Uploadfilter einen Inhalt als gesetzlich erlaubte Nutzung wie Karikatur oder Parodie angeben können. Darüber hinaus dürften Karikaturen oder Parodien nicht "in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt" sein, wie das nun in Paragraf 51a des Urheberrechtsgesetzes vorgesehen sei.

Reda: Regelung verstößt gegen Europarecht

Nach Ansicht von Reda verstößt diese Regelung gegen das Europarecht. Zudem dürften die Uploadfilter nach Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie nicht dazu führen, dass legale Inhalte blockiert würden. Unbedingt ergänzt werden sollte die Möglichkeit, vertraglich erlaubte Nutzungen bei sogenanntem Pre-Flagging anzugeben. Das gelte auch für Inhalte unter CC-Lizenzen, sagte sie in der Wikimedia-Diskussion.

Auf Nachfrage von Golem.de ergänzte die frühere Piratenpolitikerin: "Es ist eine beliebte Strategie, die Schuld an unliebsamen Gesetzen auf Brüssel zu schieben, aber klar ist: Ohne die Zustimmung Deutschlands im Ministerrat hätte die Urheberrechtsrichtlinie keine Mehrheit gehabt." Umso wichtiger sei es, dass der Bundestag zumindest sicherstelle, dass legale Nutzungen vor einer automatischen Sperrung geschützt würden. "Mit jeder Revision des Gesetzesvorschlags durch die Bundesregierung wurden diese Schutzvorkehrungen weiter zurückgefahren, so dass nun die massenhafte Sperrung legaler Inhalte droht" , kritisierte Reda.

Nachbesserungsbedarf bei dem Entwurf sehen auch die Verbraucherschützer. "Die Rechteinhaber haben gewonnen" , sagte Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auf der Wikimedia-Veranstaltung. Entscheidend dafür sei die Tatsache, dass große Portale wie Youtube, Facebook oder Twitter künftig für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer unmittelbar haften müssten. "Wenn man das Wehklagen der Rechteinhaber hört, müsste man eigentlich zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen. Nämlich zu dem, dass es uns blendend gehen müsste. Aber das Gegenteil ist der Fall" , sagte Madej.

"Nutzer nach wie vor im Nachteil"

Aus Verbrauchersicht müssten legale Inhalte auch künftig erreichbar und sichtbar sein. "Hier ist der Nutzer nach wie vor im Nachteil" , sagte Madej. Denn nach der Reform sei wegen der Haftungsverschärfung der Druck auf Plattformen noch größer, Inhalte zu entfernen. Der Aufwand, sich gegen eine unberechtigte Löschung zu wehren, könnte für manche Nutzer dann zu groß werden. "Dann kommt man zu dem Schluss, dass man vielleicht nichts hochlädt" , sagte Madej.

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Zwar bescheinigten die Verbraucherschützer der Regierung durchaus gute Ideen, doch diese seien im Laufe der internen Abstimmung immer mehr abgeschwächt worden. Das sei eine "fragwürdige Entwicklung" . Auch beim "roten Knopf" ist laut Madej noch einiges zu kritisieren.

Kritik am "roten Knopf"

Diese in letzter Minute eingeführte Regelung sieht vor, dass "vertrauenswürdige Rechtsinhaber" nach Prüfung durch eine natürliche Person erklären können, dass die Vermutung einer mutmaßlich erlaubten Nutzung "zu widerlegen ist und die fortdauernde öffentliche Wiedergabe die wirtschaftliche Verwertung des Werkes erheblich beeinträchtigt" . Dann muss der Diensteanbieter den Upload sofort wieder blockieren und nicht den Ausgang des Beschwerdeverfahrens abwarten. Für Madej stellt sich beispielsweise die Frage: "Wie wird man vertrauenswürdiger Rechtsinhaber?" .

Angesichts der nicht unerheblichen Kritik stellt sich die Frage, zu welchen Änderungen die Koalition noch bereit ist.

Esken will 160-Zeichen-Regelung kippen

Esken äußerte zumindest Unverständnis über das 160-Zeichen-Limit bei der geringfügigen Nutzung: "So redet eigentlich kein Mensch. Ein Zitat von 160 Zeichen wird nie einen ernsthaften Inhalt darstellen. Mittlerweile hat auch Twitter eingesehen, dass 280 Zeichen praktischer sind. Das ist schon ein Hinweis darauf, dass das eigentlich nicht funktionieren kann."

Schipanski wiederum zeigte sich überrascht, dass für die gesetzlich erlaubte Nutzung die 50-Prozent-Grenze gelten solle. "Bei der Parodie sind wir in den gesetzlich erlaubten Nutzungen und nicht in der mutmaßlich erlaubten Nutzung" , sagte er. Allerdings bezieht sich das nicht auf das sogenannte Preflagging, mit dem ein Upload unmittelbar als zulässig erklärt werden kann.

Schipanski versprach, die Zweckbindung bei den Parodien noch einmal zu überprüfen, weil das eine deutliche Änderung zu dem ursprünglichen Referentenentwurf sei. "Weder Frau Esken noch ich können sagen, was hat die Regierung bewogen, zwischen den beiden Entwürfen das da jetzt einzubauen."

Esken will vor allem Urheber stärken

Die SPD-Vorsitzende versuchte allerdings, die Erwartungen von Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern zu dämpfen. "Jeder versucht Nachbesserungen zu erwirken, indem er sagt: Wir sind die großen Verlierer" , sagte Esken und fügte hinzu: "Wir wollten die Rechte der Urheber stärken, sonst kommt keine Vergütung mehr bei den Urhebern an und kein Künstler kann mehr von seiner Kunst leben." Allerdings dürfe keine Technik dazu führen, "dass die Kreativität und das freie Wissen und der freie Fluss von Ideen im Netz dadurch zerstört wird. Das will auch niemand" .

Viele sinnvolle Anregungen, den Entwurf nachzubessern, finden sich beispielsweise in einer 30-seitigen Stellungnahme (PDF)(öffnet im neuen Fenster) , die Reda für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verfasst hat. Dazu zählt auch die Forderung, dass die legale Nutzung von Zitaten oder Parodien vergütungsfrei bleiben soll. "Aus grundrechtlicher Sicht ist die Vergütungspflicht für alle urheberrechtlichen Schrankennutzungen bedenklich. Für Diensteanbieter stellt die Vergütungspflicht einen Anreiz dar, Uploads in Zweifelsfällen eher zu blockieren" , heißt es darin.

Leistungsschutzrecht nicht mit Uploadfiltern durchsetzen

Ebenfalls sollte laut GFF der Passus gestrichen werden, wonach die Presseverlage das neue Leistungsschutzrecht auch über die Uploadfilter durchsetzen dürfen. Das könnte dazu führen, dass Verlage beispielsweise ihre Artikel in Filter einspeisen und einen Upload von entsprechenden Textauszügen blockieren. In Verbindung mit der 160-Zeichen-Regelung könnten sogar öffentliche Zitate von Politikern oder Prominenten blockiert werden, wenn diese sich in geschützten Artikeln befinden.

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Der GFF zufolge sind Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten jedoch gar nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen. "Nutzungen von Presseartikeln durch Privatpersonen, die diese auf Plattformen hochladen, stellen keine Verletzung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage dar" , heißt es. Diese Verunsicherung habe dazu geführt, dass die Verlage die zunächst vorgesehene 1.000-Zeichen-Regelung für geringfügige Nutzungen scharf angegriffen hätten. Auch in der Gesetzesbegründung zum Leistungsschutzrecht steht: "Setzt ein Nutzer etwa zu privaten Zwecken einen Tweet ab, der sich auf eine Presseveröffentlichung bezieht, wird diese Nutzung vom Schutzbereich nicht umfasst, auch wenn die Plattform (hier: Twitter) kommerzielle Zwecke verfolgt."

Neben den Nutzern sind auch die Rechteinhaber und Diensteanbieter mit dem Gesetzentwurf noch nicht zufrieden. Schipanski formulierte dazu die schöne geometrische Aufgabe: Es gehe um die Quadratur des Kreises, "und in diesem Dreieck muss ich mich bewegen" . Vermutlich wird die Koalition am Ende zu dem Schluss kommen, dass diese Aufgabe leider nicht lösbar war.

Update vom 04.05.2022

Felix Reda ist trans. Auf seinen Wunsch haben wir den früheren Vornamen im Artikel ersetzt.


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