Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht: Acht Wörter sollen reichen
Auszüge von mehr als acht Wörtern sollen beim Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig werden, von Vorschaubildern ist keine Rede mehr.

Nach dem heftig umstrittenen "Diskussionsentwurf" hat das Bundesjustizministerium nun einen bereits weiter ausformulierten Referentenentwurf für ein "erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts" fertig. Besonders beim darin vorgesehenen neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet hat das Haus von Ressortchefin Christine Lambrecht (SPD) damit die ursprüngliche Vorlage teils präzisiert, teils verunklart. So wird nun vorgegeben, dass die lizenzfrei nutzbaren "einzelnen Wörter oder sehr kurzen Auszüge eines Textbeitrags" in der Regel "nicht mehr als acht Wörter" umfassen. Für Vorschaubilder und Videos gibt es aber keine konkreten Nutzungsgrenzen mehr.
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Das Ministerium veröffentlichte das Golem.de vorliegende Papier zunächst ohne öffentlichen Hinweis am 1. April 2020 auf seiner Webseite für aktuelle Gesetzgebungsvorhaben. Der frühere EU-Abgeordnete Felix Reda machte auf Twitter darauf aufmerksam. Überraschend zog das Ressort den Entwurf am Freitag wieder zurück, da er offenbar vorschnell online gegangen war. Eine Anfrage von Golem.de, warum der Link und die zugehörige Datei gelöscht wurden, beantwortete das Ministerium bislang nicht.
Nach einem gelungenen Aprilscherz sieht der Inhalt nicht aus, der Entwurf ist durchaus ernst gemeint. Schließlich muss die Bundesregierung die im Frühjahr 2019 beschlossene EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzen. Dem Entwurf zufolge soll ein Presseverleger das ausschließliche Recht erhalten, "seine Presseveröffentlichung im Ganzen oder in Teilen für die Online-Nutzung durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft öffentlich zugänglich zu machen und hierzu zu vervielfältigen". Etwa Suchmaschinen und News-Aggregatoren, aber prinzipiell alle Internetdienste, sollen für eine Wiedergabe zahlen.
Sehr kurze Auszüge jetzt ohne Pixelmaßgaben
Im Unterschied zum Diskussionsentwurf vom Januar 2020 enthält das aktuelle Papier eine konkrete Wortgrenze von acht Wörtern, die nahe an einem Vorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in einem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Media und Google liegt: Diese hatte die lizenzfreie Anzeige von sieben Wörter in Suchmaschinenergebnissen als angemessen empfunden. Fallen gelassen hat das Ministerium hingegen den Plan, die Überschrift eines Artikels, ein "kleinformatiges Vorschaubild mit einer Auflösung von bis zu 128 mal 128 Pixeln" und eine Ton- bzw. Bildfolge "mit einer Dauer von bis zu drei Sekunden" für nicht lizenzpflichtig zu erklären.
Presseveröffentlichungen könnten neben Textbeiträgen auch andere Arten von Werken und Schutzgegenständen enthalten wie "Grafiken, Fotografien sowie Audio- und Videosequenzen", schreiben die Verfasser dazu in der Begründung. Die vorgesehen Ausnahmen bezögen sich auch auf diese. Allerdings sehe man hier "von einer näheren Bestimmung" insbesondere deshalb ab, weil sich technische Standards für Bilder, Grafiken und audiovisuelle Inhalte fortlaufend weiterentwickelten. Zuvor hatten vor allem die Pixelangaben für Spott im Netz gesorgt, da diese "weltfremd" seien und an "Atari-Zeiten" erinnerten.
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Das bezweifle ich sehr stark. Nur weil man eine Partei wählt welche sich für das LSR...
Diese reißerissche Nachricht enthält doch keinen relevanten Text! Zählt ein Smiley bei...
Mir gruselt es! Schon jetzt sind die meisten Headlines irgendwelche Clickbait-Teaser die...
Es ist auch ein grandioses Schauspiel. So schreibt der Spiegel ständig darüber in einer...