Leistungsschutzrecht: Google schließt Verträge mit ersten deutschen Verlagen
Eine Einigung mit den stärksten Verfechtern des Leistungsschutzrechts steht zwar noch aus, erste Verlage haben nun aber einen Vertrag mit Google.

Google hat auf Basis des neuen Leistungsschutzrechts in Deutschland erste Verträge mit deutschen Verlagen abgeschlossen, wie das Unternehmen mitteilt. Zu den Vertragspartnern gehören nach Angaben des Internetkonzerns unter anderem Der Spiegel, Die Zeit, Handelsblatt, Tagesspiegel, Ströer für T-Online oder Netzwelt. Auch Golem.de gehört zu den Vertragspartnern.
Eine Reihe weiterer Gespräche mit großen und kleineren Verlagen befänden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, teilte Google am Donnerstag mit. "Sowohl für uns als auch für unsere Partner sind diese Vereinbarungen zum Urheberrecht ein wichtiges Signal zur Stärkung der erfolgreichen Partnerschaften." Über die Höhe der Zahlungen wurde nichts bekanntgegeben.
In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde.
Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.
Die geschlossenen Verträge umfassen "erweiterte Vorschauen von Nachrichten". Google und die teilnehmenden Verlage umgehen damit die Diskussion um eine nicht eindeutig geregelte Bestimmung des Leistungsschutzrechtes zu sehr kurzen Auszügen von Verlagsinhalten, die nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, die sogenannte Snippet-Ausnahme. In dem Gesetz wird nämlich nicht exakt definiert, wie lang diese Auszüge sein dürfen.
Gespräche mit allen Verlagen
Google betonte, man werde die Gespräche "mit allen deutschen Verlagen - großen wie kleinen - sowie den Verwertungsgesellschaften fortsetzen" und sei zuversichtlich, eine gesetzeskonforme und für alle funktionierende Lösung zu finden. In Kürze werde man darüber informieren, wie auch andere berechtigte Verlage Zahlungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten können.
In der Branche wird mit Spannung darauf geschaut, ob Google sich auch mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media) einigen kann. Die Gesellschaft, die unter anderem die Interessen des größten deutschen Verlags Axel Springer vertritt, hatte zuletzt gefordert, dass Google 420 Millionen Euro für 2022 an Medienhäuser bezahlen müsse. Die Lizenzgebühr werde für die Nutzung von Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern gefordert.
Google hatte die Forderung als unrealistisch abgelehnt. Noch im Sommer wurden 900 Millionen Euro genannt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Ach, so wie ich das sehe, werden wir es noch erleben, wie das Springer-Imperium zu Asche...
Ich denke es wird von Verlag zu Verlag unterschiedlich verhandelt worden sein.
Das hört man immer wieder mal.. Nur doof das man die anderen evtl noch nennen kann...