Keine Lizenzgebühren: Google zeigt nur noch Überschriften von Medien an
Der Suchmaschinenkonzern Google ändert die Standardanzeige von Suchergebnissen europäischer Medien in Frankreich. Um mehr als die Überschrift anzeigen zu lassen, müssen Webseiten die Meta-Tags für Suchmaschinen ändern. Lizenzgebühren will der Konzern trotz Leistungsschutzrecht nicht zahlen.

Der Suchmaschinenkonzern Google passt die Darstellung von Suchergebnissen dem neuen europäischen Leistungsschutzrecht an. Da die entsprechende nationale Regelung in Frankreich Ende Oktober 2019 in Kraft trete, würden dort standardmäßig bei allen als Pressepublikation identifizierten Webseiten nur noch die Überschriften in den Suchergebnissen angezeigt, heißt es in einem zweisprachigen Blogbeitrag des US-Konzerns. Einer Zahlung von Lizenzgebühren erteilte der zuständige Vizepräsident Richard Gingras in einem weiteren Blogbeitrag eine eindeutige Absage.
Darin schreibt Gingras: "Wir verkaufen Anzeigen, keine Suchergebnisse, und jede Anzeige auf Google ist klar gekennzeichnet. Das ist auch der Grund, warum wir keine Verlage dafür bezahlen, wenn Nutzer auf deren Links in den Suchergebnissen klicken."
Den Blogbeiträgen zufolge gilt die neue Regelung zunächst nur in Frankreich, da nur dort die im Juni 2019 in Kraft getretene EU-Urheberrechtsrichtlinie schon umgesetzt wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Google auch in anderen EU-Ländern so vorgehen wird.
Nur noch einzelne Wörter lizenzfrei
Google passt damit die Suchergebnisse den Vorgaben des europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger an. Dieses erlaubt nur noch die lizenzfreie Nutzung "einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung". Hyperlinks bleiben ebenfalls erlaubt, sofern sie nicht mehr als einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge enthalten.
In einem ersten Schritt hat Google dazu "eine vorläufige Liste mit Presseveröffentlichungen" erstellt, die von dem europäischen Leistungsschutzrecht betroffen sind. "Die Verlage können ihren Status in der Google Search Console prüfen. Ein Presseverlag kann seine Property der Liste in der Google Search Console hinzufügen, wenn er den Eindruck hat, dass er fälschlicherweise nicht in der Liste berücksichtigt wurde", heißt es in einer neuen FAQ zum Thema. Umgekehrt könne ein Presseverlag seine Domain auch aus der Liste entfernen, "falls er der Ansicht ist, dass die Veröffentlichung darin zu Unrecht enthalten ist". Der aktuelle Status wird in der Google Search Console angezeigt.
Neue Meta-Tags
Die Medien könnten jedoch mit Hilfe von Suchmaschinen-Anweisungen (Robots Meta Tags) gezielt die Anzeige von Inhalten steuern. "Presseverlage können Snippets vollständig entfernen, die maximale Länge von Snippets für ihre Seiten oder die maximale Größe von Miniaturansichten für ihre Bilder festlegen oder Teile einer Seite von Snippets ausschließen", heißt es in dem Eintrag weiter. Google schließt allerdings aus, eine Gebühr zu zahlen, wenn Medien längere Snippets erlauben: "Wir zahlen nicht für die in den Suchergebnissen enthaltenen Links oder Vorschau."
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