Urheberbeteiligung: Hebelt Googles News Showcase das Leistungsschutzrecht aus?

Nach jahrelangem politischem Streit ist es in gut drei Monaten so weit: Im Juni muss das europäische Leistungsschutzrecht für Presseverleger in allen 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Auch in Deutschland, wo der Bundestag in der kommenden Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert. Der Suchmaschinenkonzern Google will mögliche Zahlungen dann über das Programm News Showcase abdecken. Doch das Programm entfacht schon jetzt juristischen Ärger.
Google will sich in Deutschland an dem Vorgehen in Frankreich orientieren. Dort hat sich das Unternehmen bereits im Januar 2021 mit den Verlagen geeinigt . Das französische Leistungsschutzrecht ist schon im Herbst 2019 in Kraft getreten. Nach einem verlorenen Rechtsstreit wurde Google dazu verpflichtet, mit den Verlagen über Lizenzzahlungen für die Anzeige von Suchergebnissen zu verhandeln.
Google: Showcase schließt Leistungsschutzrecht ein
Google verfolgt weltweit das Ziel, nicht ausdrücklich für die Anzeige von Suchergebnissen zu zahlen. Stattdessen schließt der Konzern, wie zuletzt in Australien, mit den Verlagen Verträge für den Dienst News Showcase ab. Diese am 1. Oktober 2020 zunächst in Deutschland und Brasilien gestartete "Nachrichtenvitrine" erlaubt es Google, auf seinen Apps zusätzliche Inhalte anzuzeigen und nicht nur kurze Ausschnitte, wie dies bei Suchergebnissen der Fall ist. Dabei steht es den Verlagen frei, wie sie die Showcase-Elemente bestücken. Auch können über das Angebot Artikel aufgerufen werden, die sonst hinter einer Paywall versteckt sind.
Allerdings verweist Google ausdrücklich darauf, dass die Vereinbarungen über News Showcase die Leistungsschutzrechte das jeweiligen Verlages einschlössen. Diese sind für Googles Kerngeschäft jedoch wesentlich wichtiger. Zwar drohte das Unternehmen zwischenzeitlich mit einem Komplettrückzug aus Australien, aber für alle Beteiligten ist es von Vorteil, wenn Medieninhalte wie gewohnt auf Google zu finden sind.
Ausstiegsklausel bei rechtlichen Änderungen
Google kann mit News Showcase zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zu einen kann der Konzern teilweise exklusive Inhalte, die sonst hinter einer Paywall versteckt sind, auf seinen Apps anbieten. Zum anderen kann er das traditionelle Suchmaschinengeschäft rechtlich absichern. Damit vermeidet Google langjährige Prozesse über die Frage, wie lang "sehr kurze Ausschnitte" aus Zeitungsartikeln sein dürfen oder ob Gratislizenzen einen Missbrauch seiner Marktmacht darstellen.
In Deutschland hat Google das neue Leistungsschutzrecht in seinen Verträgen noch nicht berücksichtigt. Stattdessen gibt es eine Ausstiegsklausel für Fall neuer gesetzlicher Regelungen. So könnte Google die Verträge fristlos kündigen, wenn der Konzern zu Lizenzzahlungen über eine Verwertungsgesellschaft wie die Corint Media (vormals VG Media) verpflichtet würde.
Es ist aber abzusehen, dass sich für die Verlage vom Juni an eine wichtige Änderung ergeben könnte.
Gesetzentwurf fordert Beteiligung von Urhebern
Denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Urheber "mindestens zu einem Drittel" an den Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht zu beteiligen sind. Im Gegenzug wird die Verlegerbeteiligung bei Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften wieder eingeführt. Wenn Google News Showcase die Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht abdecken soll, müssten die Urheber entsprechend an diesen Einnahmen beteiligt werden.
Dabei stellt sich die Frage: Sehen die Verlage das genauso? Und falls ja: Gilt die Beteiligungsquote von einem Drittel dann für die kompletten Einnahmen aus News Showcase? Auf Anfrage von Golem.de sagte der Urheberrechtsexperte Till Kreutzer von iRights.info: "Wenn Einnahmen über solche Vereinbarungen an Verlage fließen und als Kompensation für das Leistungsschutzrecht vorgesehen sind, dann sieht der Gesetzentwurf vor, dass Urheber daran zu beteiligen sind."
DJV fordert gesetzliche Klarstellung
Auf Anfrage von Golem.de, wie eine Beteiligung der Urheber sichergestellt werden könne, teilte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit: "Weder der DJV noch eine andere Medienorganisation kann da etwas sicherstellen. Entscheidend ist doch, dass gesetzlich verbriefte Ansprüche bei den Urhebern ankommen, also im Klartext, ob Gesetze eingehalten werden."
Auf die Frage, ob der Gesetzgeber garantieren solle, dass die Regelungen nach dem Leistungsschutzrecht nicht durch Vereinbarungen wie Google Showcase unterlaufen werden können, antwortete der Verband: "Ja, unbedingt."
Um eine Beteiligung durchzusetzen, müssten die Verlage ihre entsprechenden Einnahmen den Urhebern offenlegen. Dazu sieht Paragraf 32d des Urheberrechtsgesetzes künftig eine Auskunftspflicht "über den Umfang der Werknutzung und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile" vor. Wie das konkret bei Zeitungsartikeln umgesetzt werden soll, ist unklar. Denn es ist für einen Verlag nicht ohne Weiteres möglich, die aus dem spezifischen Artikel gezogenen Erträge und Vorteile genau anzugeben. Im Internet wäre dies zumindest annäherungsweise über die Auswertung der Klicks möglich.
Google noch zurückhaltend
Google wollte sich zu der Problematik noch nicht konkret äußern. Die Umsetzung des Leistungsschutzrechts könne man "erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bewerten" , sagte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de. Es sei jedoch "von zentraler Bedeutung, dabei die Interessen aller in Einklang zu bringen: der Presseverlage, der Urheberinnen und Urheber von Presseartikeln, der Plattformen und der Nutzerinnen und Nutzer" .
Obwohl die Richtlinie in Deutschland noch gar nicht umgesetzt wurde, hat Google schon juristischen Ärger wegen News Showcase.
Vier Verlage klagen gegen Google wegen Showcase
Denn mehrere Regionalzeitungen haben sich bei der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MAHSH) darüber beschwert, durch das Programm diskriminiert zu werden. Grundlage der Beschwerde ist demnach Paragraf 94 des neuen Medienstaatsvertrags, wonach Medienintermediäre "journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmbarkeit sie besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren" dürfen.
Einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge (öffnet im neuen Fenster) (Paywall) behaupten die vier Verlage in fast wortgleichen Schriftsätzen, dass News Showcase das Leistungsschutzrecht unterlaufe. Nach Angaben aus Verlagskreisen handelt es sich um die in Leer erscheinende Ostfriesen Zeitung, das Bielefelder Westfalen-Blatt, die Aschendorff Gruppe (Westfälische Nachrichten, Münstersche Zeitung) und das Medienhaus Aachen (Aachener Zeitung, Aachener Nachrichten). Alle Verlage haben demnach vergeblich versucht, über die VG Media das gescheiterte deutsche Leistungsschutzrecht durchzusetzen.
Dem Bericht zufolge vertreten "nicht wenige Juristen" die Auffassung, "dass, wer bei einem Projekt wie Google News Showcase mitmacht, keine Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht geltend machen kann" . Das entspricht auch der Position von Google, wonach die Verlage in den Showcase-Verträgen auf solche Ansprüche verzichten sollen.
Axel-Springer-Verlag macht nicht mit
Die Berliner Zeitung berichtet, die vier Verlage hätten sich bislang gar nicht darum bemüht, in das Google-Programm aufgenommen zu werden. Warum sie sich dennoch diskriminiert fühlten, sei daher etwas unklar. Hinter der Aktion könne daher der Versuch stecken, die Reihen der Verlage für eine Durchsetzung des Leistungsschutzrechts zu schließen.
Schließlich weigere sich auch der Axel-Springer-Verlag weiterhin, sich an den Programmen von Google und Facebook zu beteiligen. Im Gegensatz zu den kleinen Regionalzeitungen könnte Axel Springer jedoch deutlich höhere Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht erzielen .
Es bleibt daher abzuwarten, ob die Bundestagsfraktionen von Union und SPD noch Änderungen am Leistungsschutzrecht vornehmen. Bislang konnte sich das unionsgeführte Wirtschaftsministerium noch nicht mit der Forderung durchsetzen , die Beteiligungsquote der Urheber zu streichen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Verlage weiterhin Druck auf die Abgeordneten ausüben werden, das Gesetz zu ihren Gunsten zu ändern. Wenn es keine Beteiligungsquote gibt, ist es schließlich völlig egal, welchem Topf die Einnahmen zugerechnet werden müssen.
Nachtrag vom 17. März 2021, 18:04 Uhr
Wir haben die Angaben zu Google News Showcase im dritten Absatz ergänzt.



