Urheberbeteiligung: Hebelt Googles News Showcase das Leistungsschutzrecht aus?
Mit seinem News Showcase will Google mögliche Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht abdecken. Was bedeutet das für Verlage und Urheber?

Nach jahrelangem politischem Streit ist es in gut drei Monaten so weit: Im Juni muss das europäische Leistungsschutzrecht für Presseverleger in allen 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Auch in Deutschland, wo der Bundestag in der kommenden Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert. Der Suchmaschinenkonzern Google will mögliche Zahlungen dann über das Programm News Showcase abdecken. Doch das Programm entfacht schon jetzt juristischen Ärger.
- Urheberbeteiligung: Hebelt Googles News Showcase das Leistungsschutzrecht aus?
- Gesetzentwurf fordert Beteiligung von Urhebern
- Vier Verlage klagen gegen Google wegen Showcase
Google will sich in Deutschland an dem Vorgehen in Frankreich orientieren. Dort hat sich das Unternehmen bereits im Januar 2021 mit den Verlagen geeinigt. Das französische Leistungsschutzrecht ist schon im Herbst 2019 in Kraft getreten. Nach einem verlorenen Rechtsstreit wurde Google dazu verpflichtet, mit den Verlagen über Lizenzzahlungen für die Anzeige von Suchergebnissen zu verhandeln.
Google: Showcase schließt Leistungsschutzrecht ein
Google verfolgt weltweit das Ziel, nicht ausdrücklich für die Anzeige von Suchergebnissen zu zahlen. Stattdessen schließt der Konzern, wie zuletzt in Australien, mit den Verlagen Verträge für den Dienst News Showcase ab. Diese am 1. Oktober 2020 zunächst in Deutschland und Brasilien gestartete "Nachrichtenvitrine" erlaubt es Google, auf seinen Apps zusätzliche Inhalte anzuzeigen und nicht nur kurze Ausschnitte, wie dies bei Suchergebnissen der Fall ist. Dabei steht es den Verlagen frei, wie sie die Showcase-Elemente bestücken. Auch können über das Angebot Artikel aufgerufen werden, die sonst hinter einer Paywall versteckt sind.
Allerdings verweist Google ausdrücklich darauf, dass die Vereinbarungen über News Showcase die Leistungsschutzrechte das jeweiligen Verlages einschlössen. Diese sind für Googles Kerngeschäft jedoch wesentlich wichtiger. Zwar drohte das Unternehmen zwischenzeitlich mit einem Komplettrückzug aus Australien, aber für alle Beteiligten ist es von Vorteil, wenn Medieninhalte wie gewohnt auf Google zu finden sind.
Ausstiegsklausel bei rechtlichen Änderungen
Google kann mit News Showcase zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zu einen kann der Konzern teilweise exklusive Inhalte, die sonst hinter einer Paywall versteckt sind, auf seinen Apps anbieten. Zum anderen kann er das traditionelle Suchmaschinengeschäft rechtlich absichern. Damit vermeidet Google langjährige Prozesse über die Frage, wie lang "sehr kurze Ausschnitte" aus Zeitungsartikeln sein dürfen oder ob Gratislizenzen einen Missbrauch seiner Marktmacht darstellen.
In Deutschland hat Google das neue Leistungsschutzrecht in seinen Verträgen noch nicht berücksichtigt. Stattdessen gibt es eine Ausstiegsklausel für Fall neuer gesetzlicher Regelungen. So könnte Google die Verträge fristlos kündigen, wenn der Konzern zu Lizenzzahlungen über eine Verwertungsgesellschaft wie die Corint Media (vormals VG Media) verpflichtet würde.
Es ist aber abzusehen, dass sich für die Verlage vom Juni an eine wichtige Änderung ergeben könnte.
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Gesetzentwurf fordert Beteiligung von Urhebern |
Du hast nicht mal das Motiv nicht erkannt. Das Ziel ist es gerade das Google/news...
So siehts aus. Ich will mich da nicht zu sehr ausm Fenster lehnen, aber ich würde...
So viele Quellen habe ich bisher in der Google App ausgeblendet. Davon gefühlt 2/3 wg...
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