Leistungsschutzrecht: Französische Verlage reichen Beschwerde gegen Google ein

Zwar ist das französische Leistungsschutzrecht nicht einmal einen Monat in Kraft, doch schon hat die juristische Auseinandersetzung mit Google um dessen Durchsetzung begonnen.

Artikel veröffentlicht am ,
Google lässt die französischen Verlage wie erwartet im Regen stehen.
Google lässt die französischen Verlage wie erwartet im Regen stehen. (Bild: Aly Song/Reuters)

Die französische Verlage wollen mit einer Kartellrechtsbeschwerde Lizenzzahlungen vom Suchmaschinenkonzern Google erzwingen. Wie bereits Ende Oktober 2019 angekündigt, reichte unter anderem der Verband L'Alliance de la presse d'information générale dazu eine Beschwerde bei der nationalen Wettbewerbsbehörde ein. Die Verleger werfen Google laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins L'Express vor, das vor gut einem Monat in Kraft getretene Leistungsschutzrecht "mit den Füßen zu treten". Google hält sich jedoch strikt an die gesetzlichen Vorgaben, um keine Lizenzgebühren für die Nutzung von Medieninhalten zahlen zu müssen.

Frankreich hat die im Juni 2019 in Kraft getretene Urheberrechtsrichtlinie als erster EU-Mitgliedstaat umgesetzt. Seit dem 24. Oktober 2019 dürfen Internetdienste jedweder Art, nicht nur Suchmaschinen, die Inhalte von Medien über bestehende Urheberrechtsregeln hinaus nicht mehr lizenzfrei veröffentlichen. Erlaubt bleibt nur noch die lizenzfreie Nutzung "einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung". Hyperlinks bleiben ebenfalls erlaubt, sofern sie nicht mehr als einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge enthalten. Die Richtlinie sieht jedoch keinen Vergütungszwang vor.

Google zeigt nur noch Überschriften an

Google hatte Ende September 2019 angekündigt, die Vorgaben des Leistungsschutzrechts entsprechend umzusetzen und nur noch die Artikelüberschriften in den Suchergebnissen anzuzeigen. Die Verlage haben jedoch die Möglichkeit, mit Hilfe von Suchmaschinen-Anweisungen (Robots Meta Tags) gezielt die Anzeige von Inhalten zu steuern. "Presseverlage können Snippets vollständig entfernen, die maximale Länge von Snippets für ihre Seiten oder die maximale Größe von Miniaturansichten für ihre Bilder festlegen oder Teile einer Seite von Snippets ausschließen", hieß es. Google schließt allerdings aus, eine Gebühr zu zahlen, wenn Medien längere Snippets erlauben: "Wir zahlen nicht für die in den Suchergebnissen enthaltenen Links oder Vorschauen."

Die französischen Medien stehen damit vor dem Dilemma, dass sie entweder Google eine Gratislizenz erteilen oder Einbußen beim Traffic hinnehmen. Die Verlage hätten die "tödliche Wahl" zwischen "Pest oder Cholera", sagte der Präsident der Alliance, Jean-Michel Baylet, nach Angaben von L'Express.

Die deutschen Verlage waren hingegen mit dem Versuch gescheitert, Google mit Hilfe des Wettbewerbsrechts zu einer Art Zwangslizenz zu verpflichten. Dass den Verlagen in Frankreich dies auf Basis der aktuellen Gesetzeslage gelingen wird, darf bezweifelt werden.

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FreiGeistler 25. Nov 2019

Warte du nur die Diskussionen zum erneuten Routerzwang ab.

User_x 24. Nov 2019

Genau das glaube ich eben nicht. Internet Explorer, Edge und selbst Cortana mit der Suche...

lincoln33T 22. Nov 2019

Ich habe fertig.

karatektus 22. Nov 2019

gilt nicht für europäische Presseverleger :D



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