Uploadfilter: Youtube lehnt Zwangslizenz für Pornos ab
An den Regierungsplänen zur Urheberrechtsreform gibt es neben Lob auch viel Kritik. Google warnt vor Zwangslizenzen, die Gema fordert genau dies.

Unternehmen, Verbände und Netzinitiativen sehen viel Nachbesserungsbedarf an einem Regierungsvorschlag zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Onlinedienste wie die Google-Tochter Youtube künftig verpflichtet sind, alle von Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften angebotenen Lizenzen über Inhalte zu erwerben. Strittig ist zudem die Frage, ob durch den Ende Juni vorgestellten Entwurf des Bundesjustizministeriums Uploadfilter verhindert werden können und die vorgesehenen Ausnahmen für Nutzeruploads zulässig sind.
- Uploadfilter: Youtube lehnt Zwangslizenz für Pornos ab
- Ausdrücklicher Kontrahierungszwang gefordert
- Kritik an absoluten Bagatellgrenzen
- Uploadfilter unvermeidbar
Das Interesse an dem Diskussionsentwurf (PDF) war beachtlich: Exakt 100 Stellungnahmen sind beim Ministerium zwischen Ende Juni und Anfang August eingegangen. Darin sind diejenigen Interessengruppen vertreten, die auch die Debatte um die EU-Richtlinie geprägt haben: Urheber, Rechteverwerter, IT-Wirtschaft, Verbraucherschützer sowie Bürgerrechts- und Netzinitiativen.
Google lobt "mutige Umsetzung"
Prinzipiell sollen Anbieter von Uploadportalen wie Youtube künftig dazu verpflichtet werden, "alle Anstrengungen zu unternehmen, die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe und die hierfür erforderliche Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben". Der Diensteanbieter erfüllt diese Pflicht, "sofern er Nutzungsrechte erwirbt, die ihm entweder angeboten werden oder die über eine im Inland ansässige Verwertungsgesellschaft oder abhängige Verwertungseinrichtung verfügbar sind". Falls nicht, können sie für illegale Uploads ihrer Nutzer haftbar gemacht werden und nicht mehr vom bisherigen Providerprivileg profitieren.
Google und Youtube loben in ihrer Stellungnahme (PDF) den Entwurf als "eine umfassende und in vielerlei Hinsicht mutige Umsetzung" von Artikel 17 der EU-Richtlinie. Der Entwurf solle "zugleich erkennbar im Einklang mit der Protokollnotiz der Bundesregierung stehen", mit der Uploadfilter verhindert werden sollen.
Kein "Material für Erwachsene" erwünscht
Kritisch sieht der US-Konzern jedoch die geplante Pflicht zum Erwerb von Nutzungsrechten. Zum einen solle die Formulierung "alle Anstrengungen" in "beste Anstrengungen" abgeändert werden, um eher dem englischsprachigen Begriff "best efforts" zu entsprechen. Zum anderen sollen Onlinedienste nach Ansicht von Youtube "nicht gezwungen werden, eine Lizenz zu erwerben". Denn das Recht, "keine Lizenzverträge abschließen zu müssen, ist Teil der negativen Vertragsfreiheit, die grundrechtlich geschützt ist und einen Eckpfeiler des deutschen und internationalen Urheberrechts darstellt", heißt es zur Begründung.
So gebe es "viele triftige Gründe für einen Diensteanbieter, den Abschluss einer Lizenzvereinbarung selbst zu angemessenen Bedingungen abzulehnen". Beispielsweise könnten Nutzer Inhalte hochladen, "die nicht für die gemeinsame Nutzung auf der Plattform geeignet sind oder die gegen die Richtlinien des Dienstes verstoßen (z.B. Material für Erwachsene usw.)". Den Online-Sharingdiensten sollte es laut Youtube "nicht nur erlaubt sein, bestimmte Inhalte nicht zu lizenzieren, sondern sie sollten in einigen Fällen die Möglichkeit haben, von den Rechteinhabern deren Kooperation bei der Entfernung dieser Inhalte zu fordern".
Das sieht die Musikverwertungsgesellschaft Gema jedoch genau umgekehrt.
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Ausdrücklicher Kontrahierungszwang gefordert |
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Da die Gema und Konsorten die Verwertungsschlüssel festlegen, werden die 10% die sich...
Irgendwie kann man die ganzen Parlamente in Europa auch mal auflösen, inzwischen landet...
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